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Cannabis und CBD: Gesundheitsministerium & Behörden schwer unter Beschuss!

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Fettmacher-"Restaurants" werden sogar von Bundeskanzler Nehammer beworben – für das Gesundheitsministerium kein  Problem. Man darf literweise Schnaps, Bier und Wein trinken – Alkohol wirkt psychoaktiv und schädigt alle menschlichen Organe- kein Problem. Fettes Essen ist ungesund – kein Problem für das Gesundheitsministerium. Wohl ein großes Problem aber haben das Gesundheitsministerium und die Verwaltungsbehörden mit, bei KonsumentInnen sehr beliebten Cannabis-Produkten, CBD-Ölen und CBD-Tiefuttermitteln. Gegen die oft tödliche, sehr schädliche, Wirkung von Schnaps & Co veranstaltet man erstaunlicher Weise keine Hetzjagd. Alkohol (psychoaktiv und massiv gesundheitsschädlich) darf in rauhen Mengen verkauft werden. Wohltuende CBD-Produkte, u.a.CBD-Blüten, CBD-Öle, (nicht psychoaktiv und der Gesundheit sehr wohl zuträglich) sollen aber verboten sein. CBD-Rechtsexperte W.Pöltl: "Das ist aus meiner Sicht kurios, nicht nachvollziehbar und verstößt nicht nur gegen das Grundrecht auf Gesundheit. Kaum ein Tag vergeht, an dem CBD-Blüten-Händler,  Hersteller/Händler anderer CBD-Produkte (Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt unter 0,3 %, also legal) nicht vom Gesundheitsministerium oder gleich einer Verwaltungsbehörde, mit kuriosen, nicht nachvollziehbaren, unschlüssigen Aufforderungsschreiben konfrontiert werden". Viele dieser Verwaltungsverfahren werden spätestens vor den zuständigen Landesverwaltungsgerichten zur Einstellung gebracht. Auf den horrenden  Anwaltskosten bleiben die Opfer dieser Anti-Cannabis-Hetzjagd aber trotzdem sitzen. Es gibt im Verwaltungsstrafverfahren keinen Kostenersatz. Laut W.Pöltl ein verfassungswidriger Skandal. Tödlicher und gesundheitsschädigender Alkohol ist frei verkäuflich und darf in jeder Liter-Menge konsumiert werden. Gesunde, wohltuende CBD-Cannabis-Produkte, die Mensch und Tier helfen, sind dem Gesundheitsministerium, den Behörden, aber ein  Dorn im Auge. Jetzt könnte es zum Wandel kommen: Eine Armada von  internationalen Juristen könnte sich auf Gesundheitsministerium und Behörden einschiessen. Bis zur Millionen-Amtshaftungsklage gegen die Republik und (wenn juristisch möglich, gegen BehördenmitarbeiterInnen durch persönliche Haftungen) könnte die Palette reichen. Jetzt bleibt keine Cannabis-Blüte mehr auf der anderen. Ein Ende der Cannabis-Hetzjagd ist in Sicht. Und ein juristisches Köpferollen bei den zuständigen CBD-JägerInnen nicht ausgeschlossen.

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