Illegaler Abschuss eines Luchses in Kärnten: die Folge illegaler Abschussverordnungen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Illegaler Abschuss eines Luchses in Kärnten: die Folge illegaler Abschussverordnungen

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Laut einer Aussendung des WWF wurde bereits vor einigen Wochen in Kärnten eine illegal abgeschossene Luchsin gefunden. Das Land hat diese Information offenbar geheim gehalten. Kein Wunder, fördert es mit seinen vorsätzlich illegal verfassten Verordnungen zum Wolfsabschuss die völlige Verrohung einer Jägerschaft, die jetzt meint, auch Luchse und warum nicht auch Bären illegal abknallen zu können. Die Deckung eines Landesrates Martin Gruber, gegen den deshalb nun von der Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauchs ermittelt wird, ist ihnen gewiss. Erschreckend, diese Gleichgültigkeit gegenüber Tierleid und einer intakten Natur. 

Bezeichnend ist auch, dass diese Luchsin in Italien ausgesetzt wurde. Dort begleitet und fördert die Jägerschaft dieses Projekt. Sämtliche ausgesetzten Luchse in Italien sind noch am Leben. Aber kaum wandert eine Luchsin über die Grenze nach Österreich, fällt sie schießwütigen Jäger:innen zum Opfer. Österreich ist führend in der Wildtierkriminalität, leider gibt es kaum erfolgreiche polizeiliche Ermittlungen dagegen. Auch der Mord an dem Wolf, dessen Leiche in der Donau gefunden wurde, konnte nicht geklärt werden. In der Jägerschaft hält man eisern zusammen, um die eigenen Verbrechen zu decken. Und zu diesen motiviert fühlt man sich insbesondere in Kärnten durch einen Landesrat Gruber und seine illegalen Abschussverordnungen.  

Die Forderungen des Volksbegehrens für ein Bundesjagdgesetz, für das man jetzt Unterstützungserklärungen abgeben kann, umfassen auch ein effektives Vorgehen gegen die Wildtierkriminalität, siehe bundesjagdgesetz.at.  

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch ist empört: „Luchse sind in Österreich praktisch ausgestorben. Sie sind keine Bedrohung für Nutztiere, sie halten sich an Rehe. Doch genau deshalb sollen sie aus Sicht der Jägerschaft beseitigt werden. Bei mir in der Obersteiermark hat ein Bezirksjägermeister den Luchs als einen Wermutstropfen in der jagdlichen Praxis bezeichnet, weil er die Anzahl erschießbarer Rehe reduziert. Wie absurd ist das denn?! Die Jagd sollte nicht egoistisches Vergnügen und das Erbeuten von Trophäen sein, sondern Ökologie und Tierschutz respektieren und nur im öffentlichen Interesse durchgeführt werden. Deshalb unser Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz!

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