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Rauch: Volle Inklusion von Menschen mit Behinderungen bleibt gemeinsames Ziel

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Vollständige, umfassende Inklusion von Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Lebensbereichen: Das ist das Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention, zu deren Umsetzung sich Österreich mit der Ratifizierung vor rund 15 Jahren verpflichtet hat. Die bisherige Umsetzung war Gegenstand der 2. Staatenprüfung durch den Fachausschuss der Vereinten Nationen am 22. und 23. August. “Seit der letzten Prüfung  sind wichtige Fortschritte erfolgt. Wir müssen dennoch aktiv und zielstrebig weiterarbeiten. Um das Ziel umfassender gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu erreichen, müssen Bund, Länder und Gemeinden eng kooperieren”, resümiert Sozialminister Johannes Rauch. Eine wesentliche Verbesserung der Situation erwartet er von der Umsetzung des Pilotprojekts Persönliche Assistenz. Das Ziel “Lohn statt Taschengeld” werde rasch mit den Bundesländern diskutiert. *** 

Bereits zum zweiten Mal prüfte der Fachausschuss der Vereinten Nationen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich. Nach der letzten Staatenprüfung im Jahr 2013 wurden am 22. und 23. August 2023 in Genf erneut die Entwicklung der österreichischen Behindertenpolitik beleuchtet. Vom Fachausschuss wurde die besondere Bedeutung von Verbesserungen für Frauen und Kindern mit Behinderungen sowie von Maßnahmen zur De-Institutionalisierung hervorgehoben.  

Der Endbericht („Concluding Observations“) des Ausschusses soll voraussichtlich noch im September vorliegen. In die Prüfung wurden auch nationale Kontrollorgane wie der Monitoringausschuss, die Volksanwaltschaft und die Behindertenanwältin sowie Vertreter:innen der Zivilgesellschaft eingebunden. 

NAP Behinderung 2022-2030 als langfristige Strategie 

Als Strategie für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde im vergangenen Jahr der zweite Nationale Aktionsplan Behinderung für die Jahre 2022 bis 2030 beschlossen. Er wurde unter Einbindung der Länder, aller Bundesministerien und Vertreter:innen von Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Die Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen hat durch die jeweils zuständigen Ressorts zu erfolgen.  

Der Bund stellt für Projekte, die der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dienen, zusätzliche Mittel zur Verfügung: So stehen vom Sozialministerium in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 50 Millionen Euro zusätzlich bereit, die vorwiegend in das Pilotprojekt Persönliche Assistenz investiert werden. 

„Mit dem Nationalen Aktionsplan haben wir die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich in den kommenden Jahren geschaffen. Dabei handelt es sich aber um kein abgeschlossenes Dokument, sondern um einen Prozess, in den laufend neue Verbesserungen eingearbeitet werden”, betont Sozialminister Johannes Rauch. “Die Erkenntnisse der Staatenprüfung werden wir jedenfalls in die kommenden Planungen mit einbeziehen." 

Berufliche Teilhabe wesentlich für Inklusion

Um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken, hat das Sozialministerium das Budget in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht. Heuer stehen insgesamt rund 340 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind 30 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr und insgesamt rund 100 Millionen Euro mehr als noch 2019. Dadurch werden bestehende Projekte langfristig gesichert und erweitert sowie neue Maßnahmen wie das NEBA Betriebsservice finanziert. 

Ein Meilenstein ist auch das Pilotprojekt zur Persönlichen Assistenz, für das der Bund bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Ziel ist eine Harmonisierung der unterschiedlichen Systeme der Bundesländer und der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz und ein bedarfsgerechter Ausbau des Angebots. Deutliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen bringt auch das unlängst beschlossene Barrierefreiheitsgesetz. Bereits in Begutachtung war die Abschaffung der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung bei Menschen mit Behinderungen unter 25 Jahren durch das Arbeitsmarktservice. 

Lohn statt Taschengeld als langfristiges Ziel

Langfristiges Ziel des Sozialministers ist die gerechte Entlohnung und sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen mit Behinderung. Obwohl die berufliche Teilhabe in der Kompetenz des Bundes liegt, sind für tagesstrukturelle Einrichtungen und die Vergütung der Leistungen die Bundesländer zuständig. Um das langfristige Ziel „Lohn statt Taschengeld“ zu verwirklichen, hat das Sozialministerium das NPO-Institut der WU Wien mit einer Studie beauftragt, in der die Auswirkungen analysiert und finanziell bewertet werden.  

“Wie in vielen Bereichen ist auch die Zuständigkeit für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt. Nur wenn wir alle gemeinsam unsere Anstrengungen weiter erhöhen, kommen wir dem Ziel einer vollen Inklusion näher”, betont Rauch. “Die Ergebnisse der Staatenprüfung müssen wir bei unseren Maßnahmen berücksichtigen.”

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