EuGH-Generalanwalt beurteilt „Hass-im-Netz-Gesetz“ als EU-rechtswidrig
Am gestrigen Donnerstag hat der Generalanwalt des EuGH die Anwendung des Kommunikationsplattformen-Gesetzes (KoPl-G), besser bekannt als das Gesetz gegen Hass im Netz, auf Online-Plattformen für EU-rechtswidrig befunden. Die ISPA ist davon nicht überrascht und hat dieses schon bei seiner Verabschiedung als nationalen Alleingang kritisiert, der angesichts der europäischen Gesetzgebung ohnehin überflüssig war.
Damit ist zu erwarten, dass der EuGH sich dieser Beurteilung anschließt. Der Grund für diese Beurteilung ist, dass sich laut dem EU-rechtlichen Herkunftslandprinzip die Anforderungen an einen Online-Dienst grundsätzlich nur nach dem Recht jenes Staates richten, in dem der Anbieter seine Hauptniederlassung hat. Andernfalls müsste jedes Unternehmen 27 nationale Gesetze befolgen, wodurch der europäische Binnenmarkt erheblich beschränkt wäre. Genau das hat Österreich aber mit dem KoPl-G getan, indem es Online-Plattformen auch mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat detailliert vorschreibt, wie sie mit illegalen Inhalten in Österreich umgehen müssen. Der Position der österreichischen Regierung, wonach die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen von einer Ausnahmeregelung des Herkunftslandprinzips erfasst wären, wurde so eine klare Absage erteilt.
Die ISPA zeigt sich daher nicht überrascht: „Wir haben bereits 2020, als das Gesetz verhandelt wurde, darauf hingewiesen, dass die europarechtlichen Vorgaben hier nicht eingehalten werden“, sagt Generalsekretär Stefan Ebenberger. „Auch die EU-Kommission hat sich bereits damals äußerst kritisch gegenüber dem Vorhaben gezeigt. So wichtig Maßnahmen gegen Hass im Netz sind war dieses Gesetz von vornherein überflüssig: Der Digital Services Act der EU reguliert genau diese Bereiche, wurde damals bereits intensiv verhandelt und wird derzeit bereits in Österreich umgesetzt.“
ISPA-Generalsekretär Ebenberger: „Das Internet lässt sich nicht mit nationalen Alleingängen regulieren und Probleme wie Hass im Netz müssen gemeinschaftlich gelöst werden“
Während der Kampf gegen Hass im Netz auch für die österreichische Internetwirtschaft von hoher Bedeutung ist, so war doch die Umsetzung im KoPl-G von Anfang an nicht zielführend, erklärt Ebenberger: „Das Internet lässt sich nicht mit nationalen Alleingängen regulieren und Probleme wie Hass im Netz müssen gemeinschaftlich gelöst werden. Hier sind europäische Lösungen gefordert, um Unternehmen und Betroffenen Rechtssicherheit zu geben, effektive Umsetzung sicherzustellen und dabei die Chancen eines gemeinsamen Marktes nutzen zu können – ja sogar globaler Vorreiter zu sein. Wir begrüßen daher die kritische Sicht des Generalanwalts, und hoffen, dass sich die Bundesregierung nun auf die optimale Umsetzung des DSA konzentriert.“
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