Marktvergleiche bei KFZ-Reparatur zeigen: 13 Prozent höhere Preise ohne Reparaturklausel | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Marktvergleiche bei KFZ-Reparatur zeigen: 13 Prozent höhere Preise ohne Reparaturklausel

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Die überfällige Einführung und Anwendung einer Reparaturklausel in der europäischen Designschutz-Richtlinie wäre aus Sicht der Fahrzeughalter:innen – ganz besonders jener in Österreich – eine wichtige Maßnahme in Zeiten hoher Inflation. Die für Verbraucher:innen positive Wirkung einer Reparaturklausel hat die EU-Kommission bereits im Jahr 2020 in einer Marktstudie festgestellt: In jenen Mitgliedsstaaten, die keine gesetzliche Reparaturklausel verankert haben, waren sichtbare Kfz-Ersatz- und Karosserieteile wie z.B. Scheinwerfer, Stoßstangen, Türen usw., schon damals um bis zu 13 Prozent teurer. Und das sogar noch vor der aktuellen Inflationswelle. Die EU-Kommission bezifferte das Sparpotenzial für die betroffenen Verbraucher:innen, zu denen auch die österreichischen gehören, mit bis zu 720 Millionen Euro pro Jahr.

Fahrzeugteile unterliegen häufig dem Designschutz

Produktdesign – und das gilt nicht nur für Fahrzeuge – hat entscheidenden Einfluss auf Kaufentscheidungen. Hersteller investieren viel Zeit und Geld in die optische Gestaltung ihrer Produkte. Sie haben daher zu Recht ein Interesse daran, das von ihnen aufwendig entwickelte Design gegen Nachahmung zu schützen. Das passiert über das Schutzrecht für Design, das auch als Geschmacksmusterschutz bezeichnet wird und in Österreich im Musterschutzgesetz geregelt ist. Sichtbare Fahrzeugteile sind darum von den Fahrzeugherstellern häufig zum Designschutz registriert.

Designschutz fördert Monopolbildung

In der Praxis hat sich gezeigt, dass viele Fahrzeughersteller den Designschutz dazu genutzt haben, um die Herstellung und Vermarktung solcher Teile zu monopolisieren. Wie die EU-Kommission in ihrer Studie herausfand, hat das finanzielle Nachteile für Fahrzeughalter:innen, weil keine freien und damit zumeist günstigeren Ersatzteile als Alternative zur Verfügung stehen.

Diese Situation bringt aber auch Nachteile für viele tausende Betriebe im Reparatursektor. Denn während einzelne EU-Staaten bereits die Reparaturklausel eingeführt haben, gibt es andere, wo das bisher noch nicht geschehen ist, so auch in Österreich. Das führt zu Rechtsunsicherheit und Unvorhersehbarkeit – und damit zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen. Dieser Aspekt ist mit Blick Richtung Zukunft auch im Zusammenhang mit neuen Marktteilnehmern aus Drittstaaten relevant, die derzeit vor allem im Segment der E-Fahrzeuge nach Europa drängen.

Die aktuelle Situation führt also dazu, dass es in einem EU-Land, in dem die Reparaturklausel gilt, völlig legal sein kann freie Ersatzteile auf den Markt zu bringen, im EU-Nachbarland aufgrund einer fehlenden Reparaturklausel jedoch nicht. Das erschwert die Schaffung europäischer Lieferketten. Gleichzeitig werden auf diese Weise freie Kfz-Teilehändler und Reparaturbetriebe gezwungen, Ersatzteile beim Monopolisten zu beziehen – mit den damit verbundenen Nebenwirkungen: höhere Kosten machen ihre Leistungen weniger wettbewerbsfähig. Das kann wiederum zum Phänomen des Reparaturtourismus und zur Abwanderung der Wertschöpfung ins Ausland führen.

"Ein gemeinsamer Binnenmarkt braucht gemeinsame Regeln. Das sorgt für klare Verhältnisse. Wenn es um den Designschutz geht, haben wir es derzeit in Europa mit einem Fleckerlteppich zu tun. Dass die Richtlinie zum EU-Designschutz gerade in Brüssel überarbeitet wird, ist darum eine gute Nachricht. Die Reparaturklausel muss aber viel rascher angewendet werden, als das momentan im Überarbeitungsvorschlag vorgesehen ist", fordert Sascha Öllinger, Obmann des VFT.

Rasche Anwendung der Reparaturklausel notwendig

Damit aus der überarbeiteten Richtlinie „der große Wurf“ wird, braucht es aus Sicht des VFT daher noch Änderungen.

Der Überarbeitungsvorschlag enthält momentan eine 10-jährige Übergangsfrist für die Anwendung der Reparaturklausel. Um rasch einen spürbaren Effekt zu erzielen, ist diese Frist jedoch viel zu lange. Denn eine wirksame Reparaturklausel muss sowohl neue als auch bestehende Fahrzeugmodelle abdecken, damit die Verbraucher:innen davon profitieren können und der Reparatursektor Rechtssicherheit bekommt.

Dazu ist es notwendig, dass sich die Vertreter:innen der EU-Mitgliedsstaaten im Europäischen Parlament sowie im Europäischen Rat auf eine kürzere und vor allem flexible Übergangsfrist einigen. Die soll es den Mitgliedstaaten selbst überlassen, die Reparaturklausel von vornherein auf alle Designs bzw. Geschmacksmuster anzuwenden. Eine maximale Übergangsfrist von bis zu 3 Jahren würde allen Mitgliedstaaten genügend Zeit geben, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Gleichzeitig haben jene Staaten, die in Zeiten hoher Inflation rasch positive Effekte erzielen wollen, damit auch Möglichkeit, die Reparaturklausel auf bestehende Geschmacksmuster bereits zu einem früheren Zeitpunkt anzuwenden.

Quellenangabe zur Studie der EU-Kommission:
Herz, Mejer (2020): Effect of design protection on price and price dispersion, MPRA Paper 104137 

Über den VFT

Der VFT vertritt die Interessen des freien, markenunabhängigen Automotive-Sektors in Österreich und Europa. Er setzt sich für fairen Wettbewerb durch freien Zugang zu Produkten und Daten ein und trägt damit zur wirtschaftlichen Existenzsicherung der unabhängigen Betriebe bei. Gleichzeitig sorgt der VFT dafür, dass die Nutzer:innen von rund 4,2 Millionen Fahrzeugen in Österreich ein leistbares Angebot zur Absicherung ihrer Mobilität vorfinden. Zu den Mitgliedern des VFT zählen Unternehmen aus den Bereichen Industrie und Remanufacturing, Automotive IT, Groß- und Einzelhandel sowie Kfz- und Karosseriebautechnik.

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