Gutachten von Gerichtssachverständigen ergibt: Siegfried Wolf wurden um 5,2 Mio Euro zu viel Steuer vorgeschrieben | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Gutachten von Gerichtssachverständigen ergibt: Siegfried Wolf wurden um 5,2 Mio Euro zu viel Steuer vorgeschrieben

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In einem umfangreichen von Siegfried Wolfs Rechtsvertretern in Auftrag gegebenen Gutachten kommt der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Gutachter Karl Hengstberger zum Schluss, dass die Finanzbehörden Wolf um 5,2 Millionen Euro zu viel an Steuern vorgeschrieben haben. 

Karl Hengstberger ist ein anerkannter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, der regelmäßig in großen Wirtschaftsstrafverfahren tätig ist und zwar auch als von der WKStA beauftragter Sachverständiger zum Beispiel in der Sache Commerzialbank Er hat für sein Gutachten den von der WKStA im Ermittlungsakt einjournalisierten"Steuerakt" untersucht.Die WKStA wirft Wolf vor, mittels Interventionen eine Steuerreduktion erreicht zu haben. Ob eine Steuerreduktion tatsächlich vorlag, hat sie jedoch seit Beginn des Ermittlungsverfahrens im Dezember 2021 nicht ermittelt. 

Hengstberger kommt zum Schluss, dass die Großbetriebsprüfung die Nachforderung Wolfs nicht hätte schätzen dürfen. Dies sei nur zulässig, wenn die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermittelt oder berechnet werden könnten. 

Das vorliegende Gutachten bekräftige nach Ansicht der Anwälte Wolfs auch die zahlreichen  der WKStA vorliegenden Aussagen von FinanzbeamtInnen, mit denen dieses mehrmals Wolf in unlauterer Form unter Druck gesetzt hätten.. Es liege der Schluss nahe, dass diesen FinanzmitarbeiterInnen wohl bewusst gewesen sei, dass sie nicht korrekt vorgegangen seien. Aus diesem Grund haben die Anwälte auch eine Eingabe bei der WKStA vorgenommen, damit dieses Vorgehen rechtlich geprüft wird. Die Anfangsverdachtsprüfung gegen zwei Großbetriebs-Mitarbeiterinnen laufe mittlerweile seit über einem Monat. Die Anwälte erwarten, dass die WKStA insbesondere im Lichte des Gutachtens Hengstberger den Sachverhalt nun endlich auch in Richtung Entlastendem zugunsten Wolfs bearbeitet. 

 

Im Folgenden kurz auszugsweise wörtliche Passagen aus den Schlussfolgerungen des Gutachtens:

 „Zusammengefasst ist somit festzuhalten, dass sich aus einer konsistenten, sachgerechten Würdigung des Sachverhalts ergibt, dass die „Schweizer Einkünfte" zur Gänze als selbständige, (…) anzusehen sind und somit für die „Schweizer Einkünfte" keine Steuerpflicht in Österreich gegeben war.

Wie oben gezeigt wurde, sind die „Schweizer Einkünfte" zur Gänze der in der Schweiz ausgeübten selbständigen Tätigkeit im Bereich Mergers & Acquisitions zu- zurechnen. Die Voraussetzungen für eine schätzungsweise Aufteilung der „Schweizer Einkünfte" gemäß § 184 BAO liegen nicht vor. Die von der Finanzverwaltung vorgenommene schätzungsweise Aufteilung der „Schweizer Einkünfte" erweist sich als nicht folgerichtig.

 

 

Wie oben gezeigt wurde, liegt nach Ansicht des Sachverständigen auf Basis der vorliegenden Informationen und Unterlagen keine Steuerpflicht für die „Schweizer Einkünfte" in Österreich vor. Aus Sicht des Sachverständigen wären die „Schweizer Einkünfte" folgerichtig zu 100 % als selbständige in der Schweiz zu versteuernde Einkünfte im Sinn des Art 14 DBA-CH (Doppelbesteuerungsabkommen Österreich – Schweiz )zu qualifizieren gewesen.

Durch die nicht nachvollziehbare schätzungsweise Zuordnung eines Teils der „Schweizer Einkünfte" zu den in Österreich zu versteuernden nichtselbständigen Einkünften wurden als Ergebnis der Außenprüfung im Außenprüfungszeitraum 2006 bis 2010 in Summe rund EUR 10,4 Mio an „Schweizer Einkünften" der Besteuerung in Österreich unterzogen. Der in den Jahren 2006 bis 2010 zur Anwendung gekommene Grenzsteuersatz hat jeweils 50 % betragen. Betreffend die „Schweizer Einkünfte" wurden somit Herrn Prof. KR Ing. Siegfried Wolf aus Sicht des Sachverständigen in Summe rund EUR 5.2 Mio zu viel an Einkommensteuer vorgeschrieben.“

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