37. Wiener Gemeinderat (8)
Um 16 Uhr wurde die laufende Sitzung für die Behandlung einer dringlichen Anfrage an Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) unterbrochen. Die Anfrage hatte die FPÖ gestellt, sie lautete: „Dragqueens, genderneutrale Sprache, Trans-Pride-Zebrastreifen und weitere Maßnahmen für non-binäre Personen“.
GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ) lieferte die Begründung für die „Dringliche“. Das Bundesministerium für Inneres habe erhoben, dass sich in Österreich 600 Männer und 300 Frauen zu einem anderen Geschlecht zugehörig fühlten, als sie es biologisch hätten. Das sei weniger als ein Promille der Bevölkerung. Krauss kritisierte, dass Wien für diesen geringen Bevölkerungsanteil die Amtssprache „über den Haufen geworfen habe“. In Briefen seien „inter-geschlechtliche Menschen“ direkt angesprochen worden. Das lehne die FPÖ ab. Krauss kritisierte die Empfehlungen der Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten. Als Beispiel nannte er die Empfehlung, „Sehr geehrte Menschen aller Geschlechter“ zur Anrede zu machen und die Empfehlung, Uni-Sex-Toiletten anzubieten – wo dies möglich sei. Krauss hinterfragte, warum Bürgermeister Michael Ludwig die empfohlenen Anreden selbst nicht verwende. Er wollte wissen, ob dieser auch finden würde, dass das diese „Unsinn“ seien. Weiters kritisierte Krauss die Unterstützung für Trans-Vereine und dass es Drag-Queen-Lesungen gäbe, die sich direkt an Kinder wenden würden. Die Förderungen der Transcommunity empfand Krauss als absurd und diskriminierend gegenüber Frauen. Als Beispiel nannte Krauss unter anderem Bestrebungen, Transfrauen im Frauensport antreten zu lassen. Die Regelungen entsprächen in keiner Weise dem Leben in der Stadt, für ihn, Krauss, sei das alles „ideologische Verblendung“.
Bgm Dr. Michael Ludwig (SPÖ) betonte in seiner Beantwortung, dass die Gleichbehandlung der Geschlechter in der Österreichischen Bundesverfassung festgelegt sei. Ludwig zitierte aus dem Bundes-Verfassungsgesetzes: „Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten, sind zulässig.“ Gleichzeitig sei laut Ludwig festgehalten, dass Amtsbezeichnungen in der Form verwendet werden können, die das Geschlecht des Amtsinhabers oder der Amtsinhaberin zum Ausdruck bringt und dass für Titel, akademische Grade und Berufsbezeichnungen Gleiches gilt.
Es gebe auch internationale Bestimmungen, etwa die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau und eine Empfehlung des Europarats über die Beseitigung des Sexismus aus der Sprache. Ludwig erwähnte weiters den Leitfaden „Geschlechtersensible Sprache – Dialog auf Augenhöhe“ der Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundes. Deren Empfehlungen würden laut Ludwig in mehreren Bundesministerien, dem Twitterdienst der Polizei sowie einigen Bundesländern angewendet.
Ludwig betonte, dass es bei geschlechtergerechter Sprache darum gehe, „alle Menschen fair und wertschätzend anzusprechen“. Die Stadt Wien sei bestrebt, „alle Menschen – und zwar unabhängig von Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung oder Identität, individuellen Fähigkeiten, kultureller Prägung oder Religion – respektvoll und wertschätzend zu behandeln.“ Dies drücke sich, neben vielen anderen Maßnahmen, auch durch einen gleichstellungsorientierten, diskriminierungsfreien Sprachgebrauch aus.
Aufgrund eines Erkenntnisses des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2018 und entsprechender Durchführungsanleitungen des Innenministeriums sei auf die Diversität im Personenstand über die Bezeichnungen „männlich“ und „weiblich“ hinaus Rücksicht zu nehmen. Die beiden Durchführungsanleitungen wurden in den Jahren 2018 und 2020 herausgegeben. Ludwig wies darauf hin, dass „der Innenminister im Jahr 2018 Herbert Kickl und 2020 Karl Nehmammer“ geheißen habe. Auf dieser Grundlage dieser rechtlichen Neuerung wären unter der politischen Verantwortung der ressortzuständigen Stadträte Czernohorszky, beziehungsweise nunmehr Wiederkehr, Empfehlungen zum respektvollen Umgang mit intergeschlechtlichen Menschen und den neuen Geschlechtskategorien in Österreich ausgearbeitet worden.
Ludwig betonte, dass die Diversität der Menschen und der respektvolle Umgang miteinander für die Stadt Wien im Mittelpunkt stünden. „Geschlecht, Alter, Behinderung, ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, Weltanschauung oder Religion“ spielten dabei keine Rolle. Das sei auch im Regierungsprogramm unter dem Stichwort „Wien als Regenbogenhauptstadt“ verankert und reflektiere sich daher auch im Sprachgebrauch.
Ludwig führte aus, dass die von Vorredner Krauss kritisierten „Empfehlungen der Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten zum respektvollen Umgang mit intergeschlechtlichen Menschen und den neuen Geschlechtskategorien in Österreich“ keinen Weisungscharakter haben und dass es das Ziel der Stadt Wien sei, „alle Menschen korrekt und höflich anzusprechen“.
Die Schlussfolgerung von Gemeinderat Krauss, dass Ludwig die Empfehlungen zur Anrede nicht nutze, weil er sie für „Unsinn“ halte, wies der Bürgermeister entschieden zurück. „Ich passe meine Ansprachen an die jeweilige Zielgruppe an und spreche Gruppen gemäß dem jeweiligen Anlass angemessen an.“
Die Empfehlungen der Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten aus dem Jahr 2021 wurden nach Freigabe durch die zuständige Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Integration und Transparenz auf ihrer Homepage veröffentlicht. In der Folge sei eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung der Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten eingerichtet worden, welche die einheitliche Umsetzung dieser Empfehlungen in Fokus hatte. Dazu wurden die Empfehlungen dann 2022 aktualisiert, berichtete Ludwig.
Der Bürgermeister erläuterte bezüglich der von Krauss angesprochenen Förderungen, dass im Jahr 2020 zwei Projekte, die ausschließlich beziehungsweise überwiegend im Transgender-Bereich angesiedelt sind, aus Mitteln des „Queeren Kleinprojektetopfes“ mit einer Gesamtförderhöhe von 5.000 Euro gefördert worden waren. Im Jahr 2021 wurden laut Ludwig fünf Projekte, die ausschließlich beziehungsweise überwiegend im Transgender-Bereich angesiedelt sind, aus Mitteln des „Queeren Kleinprojektetopfes“ mit einer Gesamtförderhöhe von 10.590 Euro gefördert. Im Jahr 2022 wurde laut Ludwig ein Projekt, das ausschließlich beziehungsweise überwiegend im Transgender-Bereich angesiedelt ist, aus Mitteln des „Queeren Kleinprojektetopfes“ mit einer Gesamtförderhöhe von 4.400 Euro gefördert. Zusätzlich wurde laut Ludwig aus Mitteln des Fördercalls „Regenbogenmonat Juni 2022“ ein Projekt mit einer Gesamtfördersumme von 10.890 Euro und aus Mitteln des einmaligen Fördercalls „Queere Vielfalt fördern 2022-2023“ drei Projekte mit einer Gesamtfördersumme von 33.521 Euro gefördert. Im Jahr 2023 werden laut Ludwig fünf Projekte, die ausschließlich beziehungsweise überwiegend im Transgender-Bereich angesiedelt sind, aus Mitteln des „Queeren Kleinprojektetopfes“ mit einer Gesamtförderhöhe von 12.560 Euro gefördert. Zusätzlich werden aus Mitteln des Fördercalls „Regenbogenmonat Juni 2023“ vier Projekte mit einer Gesamtfördersumme von 16.910 Euro gefördert. Im nachgefragten Zeitraum wurden laut Ludwig 36 Förderanträge, die ausschließlich beziehungsweise überwiegend im Transgender-Bereich angesiedelt waren, abgelehnt.
Zur Frage nach der Errichtung von Uni-Sex-Toiletten in den von der MA 34 verwalteten Amtsgebäuden sagte Ludwig, dass dies weder geplant und auch „in den relevanten Rechtsgrundlagen nicht vorgesehen“ sei. Getrennte Toiletten seien einzurichten, wenn mindestens fünf männliche Arbeitnehmer und mindestens fünf weibliche Arbeitnehmerinnen darauf angewiesen seien. Das ginge aus der Arbeitsstättenverordnung hervor.
In Bezug auf Bildungsprojekte im LGBTQ-Bereich sei laut Ludwig davon auszugehen, dass sowohl Lehrkräfte wie auch externe Expert*innen, die in Schulen eingeladen werden, zum Beispiel im Bereich Politischer Bildung oder im Bereich Biologie/Sexualkunde, auf unterschiedliche sexuelle Orientierungen und Geschlechtsidentitäten eingingen und dass dies auf Grundlage der modernen Medizin, Psychologie, Soziologie und Sexualpädagogik geschehe. Vereine, die für derartige Bildungsprojekte Förderungen beantragen würden, hätten die Qualifikationen ihres eingesetzten Personals entsprechend nachzuweisen. Das gelte in diesem Themenbereich wie in jedem anderen auch. Förderungen hätten den inhaltlichen und qualitativen Förderrichtlinien zu entsprechen und würden auf Vorschlag der jeweiligen Magistratsdienststelle vom zuständigen Gremium beschlossen. Im Sinne der modernen Sexualpädagogik sei es wichtig, Kindern und Jugendlichen altersadäquat auch seriöse und wissenschaftlich fundierte Informationen zu den Themen Biologie, Körperlichkeit, Pubertät, Geschlecht, Identität, Liebe, Beziehung und Sexualität zu geben und alle ihre Fragen kompetent zu beantworten.
Die Stadt Wien fördere laut Ludwig keine Vereine, die sogenannte „Pubertätsblocker“ bewerben. Wenn Kinder oder Jugendliche Medikamente – welcher Art auch immer – ärztlich verschrieben bekommen, so sei das zu respektieren und inhaltlich neutral zur Kenntnis zu nehmen, sagte Ludwig. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass die entsprechenden Behandlungsempfehlungen durch das Gesundheitsministerium und nicht durch die Stadt Wien erlassen werden.
Zur Kritik an der Homepage der Stadt Wien meinte Ludwig, es gebe zu diesem Thema online einen allgemeinen Überblick über aktuelle rechtliche, verwaltungstechnische und medizinische Regelungen, weil dazu kontinuierlich viele Anfragen erfolgen.
Zur Frage nach Regenbogen-Schutzwegen sagte Ludwig, es gebe aktuell es in Wien 44 Regenbogen-Schutzwege. Die Höhe der Kosten für die Ausgestaltung eines Überganges in Form eines Regenbogen-Schutzweges seien von der Querungslänge sowie von der Breite des Schutzweges abhängig. Als Richtwert nannte Ludwig ein Betrag von 2.500 bis 3.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Kosten für die Ausgestaltung eines Überganges in Form eines Trans-Pride-Schutzweges entsprächen jenen für die Herstellung eines Regenbogen-Schutzweges. Die Höhe der Aufwendungen für die Erhaltung einer Bodenmarkierung hänge laut Ludwig von mehreren Faktoren ab. Eine seriöse Abschätzung von Erhaltungskosten könne daher nicht „allgemeingültig“ abgegeben werden – das gelte auch für die Form eines Trans-Pride-Schutzweges. Aktuell gebe es in Wien sieben Trans-Pride-Schutzwege. Laut Ludwig lägen keine Wünsche zur Realisierung weiterer Trans-Pride-Schutzwege vor.
In Bezug auf den Text der Bundeshymne und wie dieser Geschlechter reflektiere sagte Ludwig, dass dies eine Angelegenheit des Bundesgesetzgebers sei.
Abschließend merkte Ludwig an, dass vor wenigen Tagen John Barry Humphries verstorben sei – besser bekannt als Drag Queen 'Dame Edna'. Dieser habe alle Menschen mit „Hello Possums“ begrüßt und damit hunderttausende Menschen durch ihr Leben begleitet – so auch Ludwig. Das habe diesen übrigens in keiner Weise in dessen sexueller Entwicklung beeinträchtigt, wie er dem Gemeinderat zum Abschluss der Beantwortung der Anfrage versicherte.
StR Dominik Nepp, MA (FPÖ) bedankte sich für die Beantwortung seitens des Bürgermeisters, hinterfragte aber ob dieser versuche das Thema „wegzuschieben“ – etwa mit dem Zitieren von Gesetzen und Richtlinien. Nepp wunderte sich, ob der Bürgermeister sich mit dem Thema „wohlfühle“ oder ob es ihm doch eher „unangenehm“ sei. Nepp meinte, die immer gleichen gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe wie Homophobie und Frauenfeindlichkeit seien widerlegbar. Der Vorwurf der Homophobie sei unhaltbar, da ihm diese „Privatsache“ egal sei. Vielmehr kritisiere Nepp „Self Identification“, also die „Willkür, dass jeder jederzeit sein kann, was er will“. Den Bildungsplan der MA 10 – Kindergärten kritisierte Nepp dafür, dass dieser Weiblichkeit als ein gesellschaftliches Konstrukt definiere, das gelernt sei und veränderbar, weil nicht biologisch festgeschrieben. WIENXTRA kritisierte Nepp dafür, dass sie Uni-Sex-Klos positiv bewerten. Nepp wolle nicht, dass Männer die sich „in dem Moment als Mann fühlen“, in Frauentoiletten gehen können. Nepp hinterfragte, ob dann nicht Männer, die sich als Frauen fühlten, Zugang in geschützte Frauenhäuser fordern könnten. Auch kritisierte Nepp, dass es so dazu käme, dass Männer Frauen den Platz wegnähmen und auch Frauenquoten unterliefen. Die SPÖ habe mit der „Transgender-Agenda“ Frauenrechtlerinnen einen „Bärendienst“ erwiesen. Nepp kritisierte die kürzlich erfolgte Drag-Queen-Lesung von Candy Licious als Versuch, Kinder in der Transgenderideologie zu erziehen. In einem der Bücher, die dort vorgelesen wurden, stünde laut Nepp, dass Kinder, die keine Hoden haben, sich ganz einfach künstlich Testosteron geben lassen können. So etwas Kindern im Alter von fünf bis sieben „einzutrichtern“ sei laut Nepp „nicht gesund“. Nepp kritisierte das Fördergeld von Transgender-Anliegen und meinte, dass Geld sei bei Familien besser aufgehoben, damit Kinder „altersgerecht aufwachsen“ könnten.
GR Thomas Weber (NEOS) kritisierte die FPÖ für rassistische, frauenfeindliche und homophobe Äußerungen rund um die Drag-Queen-Lesung von Candy Licious. Auch die, laut Weber erfolgten, Versuche der FPÖ, Drag Queens und Pädophilie auf eine Stufe zu stellen, kritisierte Weber. Er hinterfragte die Unterstützung der ÖVP für die FPÖ, habe doch der damalige ÖVP-Wien-Chef Erhard Busek die Gründung des Veranstaltungsworts der Drag Queen Lesung, die „Türkis Rosa Lila Villa“ möglich gemacht. Weber meinte, dass „Gegenteil von Vielfalt ist Einfalt“ und in einem einfältigen Wien wolle er nicht leben.
GRin Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE) sagte eingangs, sie sei der Überzeugung, dass jede Person Respekt verdiene. Kickert fand es „traurig“, dass die FPÖ den Schutz von Jugendlichen und die Unterstützung von Menschen mit finanziellen Mitteln wegzunehmen versuche. Das sei „politisch verwerflich“. Alle Jugendlichen hätten Schutz verdient. Die FPÖ wisse laut Kickert genau, dass Transjugendliche, Schwule und Lesben häufiger Opfer von Gewalt seien. Trotzdem mache die FPÖ Politik auf deren Kosten, weil diese „nicht so sind wie die FPÖ sie haben will“. Kickert lud dazu ein, die Beratungsstelle Courage gemeinsam mit ihr zu besuchen und sich ein Bild von den Bemühungen Jugendliche im LGBTQ-Bereich zu schützen zu machen. Es gäbe Standards für die medizinische und psychologische Betreuung, die exakt beurteilen, wie man Menschen helfen könne.
GRin Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP) sagte, dass die Förderungen keine unterstützenden Antidiskriminierungsmaßnahmen seien. Vielmehr seien diese „Bewerbung eines Transgenderlebensstils, der auf Kinder und Jugendliche abziele“. Das lehne die ÖVP ab. Dass einzelne Vereine über Hormontherapien und Pubertätsblocker beraten, sei laut Hungerländer ein Fakt. Weiters stünden die finanziellen Mittel, die der Transgender-Gruppe zugutekämen in keiner Relation zu deren Größe. Dieses „Missverhältnis“ kritisiere die ÖVP. In der Schweiz und Skandinavien sei es laut Hungerländer Realität, dass Männer die sich als Frauen identifizieren in Frauengefängnissen Frauen vergewaltigt hätten. Das sei eine Folge der „Self Identifikation“, so Hungerländer. Den Verein Courage kritisierte Hungerländer unter anderem dafür, dass dieser Altersgrenzen für Pubertätsblocker ab neun Jahren befürworte, dass man keine therapeutischen Maßnahmen für eine Geschlechtsumwandlung wolle, dass kritische Eltern bei Geschlechtsumwandlungen umgangen werden sollen, dass Menschen, die sich als Eunuchen sehen sich kastrieren lassen können sollen. Hungerländer kritisierte Pubertätsblocker dafür, irreversibel zu sein. Laut Hungerländer gebe es keine Daten über mittel- und langfristige Nebenwirkungen. Auch gebe es keine Daten dazu, ob die Patienten langfristig mit der Behandlung glücklich sind. Hungerländer sagte, dass die Zahlen einen Transjugendtrend darlegen würden. Zahlreiche pubertierende Mädchen, die vielleicht nur etwas Unterstützung im Heranwachsen benötigen mögen, würden sich Behandlungen unterziehen. Statt therapeutischer Hilfe würden irreversible Hormontherapien durchgeführt. Das sei eine „gefährliche Sache“. (Forts.) pos
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