Verfassungsgerichtshof bestätigt Kritik der Volkshilfe an der Sozialhilfe | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Verfassungsgerichtshof bestätigt Kritik der Volkshilfe an der Sozialhilfe

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Der Verfassungsgerichtshof hat heute einige Bestimmungen zur Sozialhilfe aufgehoben. So wurde als verfassungswidrig erkannt, dass die Länder für die Deckung eines erhöhten Wohnbedarfs, oder um besondere Härtefälle zu vermeiden, ausschließlich Sachleistungen einsetzen dürfen.

„Wir von der Volkshilfe haben von Anfang an gegen die Abschaffung der Mindestsicherung und die Einführung der damaligen Sozialhilfe neu auf der Straße protestiert. Ein zentrales Thema unseres Protests war die Einführung der Höchstgrenzen, die den Bundesländern auch Spielraum nach unten gibt. Das haben wir immer abgelehnt“, stellt der Direktor der Volkshilfe Österreich Erich Fenninger fest.   

„Die jetzt aufgehobene Regelung, die eine Überschreitung der engen Höchstgrenzen nur mit Sachleistungen erlaubt, hat bei den armutsbetroffenen Menschen nicht nur zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursacht, sondern sie noch dazu buchstäblich „entmündigt“. Ihnen wurde pauschal abgesprochen, ihre Geldangelegenheiten selbst regeln zu können. Das war immer schon diskriminierend, jetzt stellt sich auch heraus, dass es verfassungswidrig war“, so Fenninger in seiner Stellungnahme.  

Derzeit sind rund 50 Prozent der Sozialhilfeempfänger*innen von Armut bedroht. Die Teuerungskrise mit immens hohen Lebensmittel-, Energie- und Mietpreisen zeigt, wie wichtig jetzt eine gute Mindestsicherung wäre, statt einer schlechten Sozialhilfe, die Menschen in Existenznöten und Notsituationen nicht vor Armut schützt. Daher muss die Sozialhilfe dringend neu aufgesetzt werden. 

Wichtige Punkte für die Armutsbetroffenen sind:
• Einführung einer Existenzsicherungsgarantie mit bundeseinheitlichen Mindestgrenzen 
• Wohnbeihilfe zusätzlich zur Sozialhilfe auszahlen  
• Ende der Stigmatisierung auf den Sozialämtern bei Antragstellung 
• Zugang zur Sozialhilfe von Subsidiär Schutzberechtigten. Sie bekommen derzeit nur Grundversorgung.

„Wir von der Volkshilfe beraten und unterstützen täglich verzweifelte Menschen, die unter den derzeitigen Regelungen der Sozialhilfe leiden. Wir bringen unsere Expertise aus der Praxis sehr gerne in eine sinnvolle Reform der Sozialhilfe ein“,  appelliert Fenninger an die Bundesregierung, die Not in Österreich mit strukturellen Reformen zu lindern. 

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