ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss geht in die finale Phase
Endgültiger Abschlussbericht muss bis Anfang April vorliegen
Der ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss geht in die finale Phase. Morgen, Mittwoch, endet die Frist, bis zu der Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka als Ausschussvorsitzender einen Berichtsentwurf über das Beratungsergebnis – basierend auf einem Vorschlag von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl – vorlegen muss. Danach haben die Fraktionen 14 Tage Zeit, ihre Fraktionsberichte abzugeben. Diese Berichte werden in weiterer Folge auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten überprüft; Personen, die in ihren Rechten verletzt werden, erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese Anmerkungen finden ebenfalls Eingang in den Abschlussbericht. Letztmöglicher Termin für die Übergabe eines abschließenden Berichts des ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschusses – samt Fraktionsberichten – an den Präsidenten des Nationalrats ist der 4. April.
Der Untersuchungsausschuss trat – inklusive der für heute kurzfristig einberufenen Geschäftsordnungssitzung – zu insgesamt 47 Sitzungen zusammen. Dabei wurden 82 Auskunftspersonen befragt, drei davon doppelt. Mit den jüngsten Aktenlieferungen ist der elektronische Aktenbestand auf rund 25,5 Millionen Seiten bzw. 730.736 Dateien angewachsen. Das entspricht einem Datenvolumen von rund 1,7 Terabyte. Dazu kommen 2.166 Ordner mit rund 1,5 Millionen Seiten Papier, die als vertraulich (1,3 Mio. Seiten), geheim (133.872 Seiten) bzw. streng geheim (895 Seiten) klassifiziert wurden. Die heutige Geschäftsordnungssitzung diente Beratungen über geforderte Protokollberichtigungen.
Eingesetzt worden war der Untersuchungsausschuss im Dezember 2021, und zwar auf Basis eines gemeinsamen Verlangens von SPÖ, FPÖ und NEOS. Seine Aufgabe war es zu prüfen, ob und inwieweit es in den Jahren 2017 bis 2021 unter den von Bundeskanzler Sebastian Kurz geführten Regierungen in einzelnen Ministerien zu parteipolitisch motivierten Auftragsvergaben, Postenbesetzungen und Förderungen und damit zu einem Missbrauch öffentlicher Gelder gekommen ist. Auch vorbereitende Schritte für Privatisierungen sowie etwaige Behinderungen von Ermittlungen waren Teil des Untersuchungsgegenstands. (Schluss) gs
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