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Flughafen Wien zu Vorwürfen von Fr. Dr. Krismer:

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Erstaunliche grüne Widersprüche – Gewessler widerspricht Krismer mit ausdrücklicher Zustimmung zum Aktienangebot von IFM

Völlig erfundene öffentliche Unterstellungen schwerwiegender Straftaten sind kein Kavaliersdelikt – Aufgrund bis heute anhaltender Weigerung, die Unwahrheiten zurückzunehmen, ist die Flughafen Wien AG zum Schutz ihrer Organe und Beschäftigten gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten

Vorwurf der „Slapp-Klage“ geht aufgrund des geringen Streitwerts ins Leere und ist offensichtlich ein Versuch der Beklagten, sich im NÖ-Wahlkampf als Opfer zu stilisieren

Die heute – wenige Tage vor der Niederösterreichischen Landtagswahl – von Fr. Dr. Krismer geäußerten Vorwürfe gegen den Flughafen Wien, seine Vorstandsorgane und seine Eigentümer weist der Flughafen Wien als völlig haltlos zurück und hält dazu fest:

Fr. Dr. Krismer und Fr. Dr. Heger haben im September 2022 in einer Pressekonferenz und einer Presseaussendung unwahre Tatsachenbehauptungen getroffen und namentlich den Flughafen-Vorständen Dr. Günther Ofner und Mag. Julian Jäger ohne jedwede sachliche Begründung die Begehung beziehungsweise Mitwirkung am behaupteten Verbrechen der Geldwäsche unterstellt.  

Beispiele für die öffentlich getroffenen Behauptungen:

„Wie wurde der Flughafen Wien zu einer Geldwäscheanlage im großen Stil?“

„Die Vorstände Ofner und Jäger sind rücktrittsreif.“

„Als Insider wissen wir, dass der Flughafen Wien die 3. Piste nicht aus eigenen Mitteln stemmen, für uns ist klar, dass die 3. Piste aus dem riesigen Geldtopf auf den Cayman Islands finanziert werden soll.“

„Der Vorstand muss sich unverzüglich verantworten, damit solche Fälle von möglicher Geldwäsche in Österreich nicht mehr vorkommen können.“

„Die Bevölkerung in der Ostregion hat Lärm und Dreck, während am Flughafen alles auf Geldwäsche mit Vorsatz hinweist.“

Trotz schriftlichen und persönlichen Ersuchens der Flughafen Wien AG erfolgte bis dato weder eine Klarstellung noch eine Rücknahme der Beschuldigungen, weshalb der Flughafen Wien AG zum Schutz des Unternehmens, seiner Organe und Beschäftigten nur der Klagsweg offenblieb.

Wer einem börsennotierten Unternehmen und seinen Organen den Vorwurf der Involvierung in „vorsätzliche Geldwäsche“ macht, muss die Wahrheit dieser Vorwürfe beweisen. Bis heute hat Frau Dr. Krismer keinen wie immer gearteten Beweis erbringen können, weil diese Anwürfe völlig falsch sind und es daher keine Beweise gibt. Die eingebrachte Sachverhaltsdarstellung wurde bereits im November 2022 von der Staatsanwaltschaft Wien mangels Anfangsverdachts zurückgelegt.

Wenn Fr. Dr. Krismer und Fr. Dr. Heger nun die Ansicht vertreten, diese Behauptungen wären nicht gegen den Flughafen oder den Vorstand gerichtet, warum haben sie dann das schriftlich und persönlich gestellte Ersuchen zur Rücknahme bis dato abgelehnt?

Die Flughafen Wien AG ist eine mehrheitlich private, börsennotierte Aktiengesellschaft, der Vorstand ist das zur Leitung verantwortliche Organ. Dem Unternehmen und seinen Organen ohne jedwede sachliche Grundlage in unwahren Behauptungen in Zusammenhang mit vorsätzlicher Geldwäsche zu bringen und damit die Begehung schwerwiegender Straftaten zu unterstellen, lässt dem Unternehmen keine andere Wahl, als sich dagegen mit allen gebotenen Mitteln zu wehren. Ein derartig schwerwiegender Vorwurf kann, ungeachtet wer auch immer ihn erhebt, nicht im Raum stehen bleiben und hat nichts mit möglicherweise als politisch legitim anzusehender Kritik zu tun. 

Übernahmeangebot außerhalb jedweder Einflussmöglichkeit der betroffenen Gesellschaft

Zum Einstieg von IFM bei der Flughafen Wien AG selbst ist anzumerken, dass der Kauf von Aktien einer börsennotierten Gesellschaft im Rahmen eines öffentlichen Übernahmeangebots völlig außerhalb jedweder Einflussmöglichkeit der Gesellschaft abläuft und von der Übernahmekommission zu genehmigen ist, wobei das Übernahmegesetzt die Gesellschaft und ihre Organe, vor allem den Vorstand, zur Neutralität verpflichtet und eine Verletzung dieses Gebots schwerwiegende Rechtsfolgen hätte.

Des Weiteren hat bis 17. Jänner 2023 eine vertiefte, strenge behördliche Prüfung des Bundesministerium für Arbeit und Wirtschat im Rahmen des Investitionskontrollgesetzes stattgefunden. Die Behörde hat mit dem Bescheid den weiteren Erwerb von Aktien durch IFM nur unter strengsten Auflagen genehmigt. Auch dabei ist das betroffene Unternehmen weder Partei noch in irgendeiner Form beteiligt.

Vollkommen unverständlich ist die Position der Landessprecherin der Grünen Niederösterreich auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler (GRÜNE) in ihrer Stellungnahme im Verfahren keinen Grund für eine Nichtgenehmigung sah.

Es ist auch jedweder finanzieller Austausch der Zielgesellschaft mit dem Erwerber von Aktien ausgeschlossen. Ebenso hat die Flughafen Wien AG immer eine Kapitalerhöhung ausgeschlossen. Die diesbezügliche Behauptung „der Geldtopf aus den Cayman Islands finanziere die 3. Piste“, ist eine glatte Unwahrheit.

Auch der Vorwurf einer Slapp-Klage, die Kritiker mundtot machen solle, ist schon aufgrund des geringen Streitwerts unzutreffend. Die Flughafen Wien AG fordert darüber hinaus gar keinen Geldbetrag von der Beklagten, sondern lediglich den Widerruf der falschen Behauptungen. Die Flughafen Wien AG sieht in diesem Vorwurf daher nur den untauglichen Versuch der Täter sich als Opfer zu stilisieren. Die Klage wäre leicht zu erledigen, indem die Beklagten die getätigten unbegründeten Vorwürfe zurücknehmen. 

Klage bereits im Herbst 2022 eingebracht – kein Zusammenhang mit NÖ-Wahl

Zur zeitlichen Nähe zur Landtagswahl in NÖ ist festzuhalten, dass Fr. Dr. Krismer selbst den Flughafen Wien, seine Eigentümer und die Vorstände zu einem öffentlichen politischen Thema gemacht haben und dieses mangels Rücknahme der Falschbehauptungen bis heute aufrecht erhalten. Der Flughafen Wien hat bereits im Herbst 2022 Fr. Dr. Krismer und Fr. Dr. Heger zur Rücknahme der Falschbehauptungen aufgefordert, was von den Beklagten im November 2022 abgelehnt wurde. Der damit ausgelöste gesetzliche Fristenlauf ergibt den Zeitpunkt der Klagseinbringung. Der behauptete politische Zusammenhang wurde also von den Beklagten selbst hergestellt und die Rechtsstreitigkeit hätte von den Beklagten bereits lange vor der Landtagswahl beendet werden können. Der Flughafen Wien oder seine Vorstände haben diese Rechtsstreitigkeit nie öffentlich thematisiert. Dem Flughafen Wien oder seinen Vorständen hier ein proaktives Vorgehen zu unterstellen entbehrt jeder Grundlage und ist ebenfalls bloß der Versuch, simple Täter-Opfer-Umkehr zu betreiben.

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