Geflügelwirtschaft verurteilt und bekämpft Verstöße gegen Tierschutzrecht | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Geflügelwirtschaft verurteilt und bekämpft Verstöße gegen Tierschutzrecht

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Wien (OTS) – Die heute im Rahmen einer Pressekonferenz des VGT vorgestellten Videoaufnahmen aus südoststeirischen Geflügelmastbetrieben wurden seitens der Dachorganisation der österreichischen Geflügelwirtschaft zum Anlass genommen, um die damit aufgezeigten Verstöße gegen das Tierschutzrecht scharf zu verurteilen.

Die Nichteinhaltung der tierschutzrechtlich vorgeschriebenen Ruhephase durch „Dauerlicht“ sei klar abzulehnen und entspreche nicht den Branchenstandards. Auch die im Rahmen eines der heute veröffentlichten Videos gezeigte Nottötung eines Masthuhns sei nicht vorschriftskonform durchgeführt worden. Zwar seien Nottötungen am Hof in bestimmten Fällen vorgeschrieben (um kranken Tieren Qualen zu ersparen), die vorherige Betäubung habe in solchen Fällen allerdings fachgemäß zu erfolgen.

Missstände inzwischen abgestellt

Unabhängig davon verwehrt sich die Geflügelwirtschaft Österreich gegen den aus diesen Bildern abgeleiteten Vorwurf, dass die betroffenen Betriebe ihre Masttiere methodisch vernachlässigt hätten, sowie den Versuch einer Skandalisierung der gesamten Branche. Die vielen ordnungsgemäß arbeitenden Mastbetriebe hätten es nicht verdient, durch solche Ereignisse in Misskredit gebracht zu werden. Abgesehen davon, dass kranke Tiere für die betroffenen Bauern immer auch einen wirtschaftlichen Schaden bedeuten würden, sei selbst unter optimalen Bedingungen und unabhängig von der Hühnerrasse bei Herdenbeständen ein kleiner Anteil von schwächeren und krankheitsanfälligeren Tieren unvermeidbar.

Betont wurde zudem, dass die aufgezeigten Missstände bereits im Vorjahr abgestellt wurden. Nachdem die drei betroffenen Geflügelmastbetriebe Mitte Dezember letzten Jahres wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz angezeigt wurden, kam es umgehend zu unangemeldeten Kontrollen seitens der zuständigen Amtstierärzte sowie der AMA-Marketing. Alle diese Untersuchungen hätten ungeachtet einzelner Regelverstöße keine Hinweise auf systematische Verletzungen von tierschutzrechtlichen Vorschriften ergeben. Darüber hinaus seien in den letzten beiden Wochen zusätzlich 20 Betriebe durch unangekündigte Spot-Audits überprüft worden, bei denen keine relevanten Abweichungen oder Verfehlungen bei der Tierhaltung festgestellt werden konnten. Weitere Kontrollen finden in den nächsten Wochen statt.

Maßnahmen zur Einhaltung von Tierschutzstandards gesetzt

„Die Bilder tun uns weh, wir begrüßen es aber, wenn solche Defizite in einzelnen Betrieben aufgezeigt werden. Durch verstärkte Beratungen, Nachschulungen und strenge Kontrollen gilt es, solche Probleme von vorne herein zu vermeiden“, so der Obmann der Geflügelwirtschaft Österreich, Markus Lukas.

Als Sofortmaßnahme habe die Geflügelwirtschaft Österreich daher alle Mastbetriebe im Land nochmals eindringlich auf die geltenden Vorschriften hingewiesen. Darüber hinaus sei sichergestellt worden, dass im derzeit laufenden Schulungsprogramm für Landwirte verstärkt auf die betroffenen Themen eingegangen wird. Neben zusätzlichen Schulungs- und Beratungsangeboten sowie einem Fokus auf verstärkte Nachschulungen hinsichtlich der einzuhaltenden Ruhephasen und vorschriftskonformer Nottötungen möchte die Geflügelwirtschaft die Vorkommnisse überdies zum Anlass nehmen, um noch in diesem Jahr ihre Qualitätsstandards weiter zu verbessern. Entsprechende Pläne sollen in den nächsten Monaten vorgestellt werden.

Geflügelwirtschaft Österreich „offen für langsam wachsende Rassen“

Offen zeigte sich die Geflügelwirtschaft für die marktangepasste Umsetzung der heute seitens des VGT erhobene Forderung nach der „Europäischen Masthuhn-Initiative“. Die meisten der damit verbundenen Standards würden hierzulande aufgrund der österreichischen Bestimmungen im AMA-Gütesiegel bereits heute erfüllt, die einzige größere Umstellung sei der geforderte Einsatz langsam wachsender Hühnerrassen. „Wir sind jederzeit bereit, solche langsam wachsenden Rassen in der Geflügelhaltung einzusetzen, wenn der Markt das ermöglicht. Hier sind vor allem auch der Handel sowie die Konsumentinnen und Konsumenten gefordert“, so Obmann Lukas abschließend.

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