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Gesundheitsausschuss befasst sich erneut mit Impfpflicht

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Das Thema Impfpflicht stand heute im Gesundheitsausschuss erneut zur Debatte. Anlass waren drei Volksbegehren, die noch vor der Abschaffung der Corona-Impfpflicht im Juli dieses Jahres eingebracht worden waren. Im Rahmen eines Expert:innen-Hearings wurden die Volksbegehren "NEIN zur Impfpflicht", "Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren" und "Keine Impfpflicht" von Experten und Abgeordneten beleuchtet.

Drei Volksbegehren gegen Impfpflicht

Das Volksbegehren "NEIN zur Impfpflicht" (1627 d.B.), das erreichen will, dass jegliche Impfpflichten in Österreich per Verfassungsgesetz verhindert werden und dass die Pflicht zur Corona-Impfung aufgehoben wird, sammelte 246.878 Unterstützungen. Bevollmächtigter Robert Marschall bezeichnete im Ausschuss die Corona-Impfung als gentechnisches Experiment und erhob schwere Vorwürfe gegen Parlament und Regierung. Die Parteien hätten enorme Schäden verursacht, sowohl in gesundheitlicher Hinsicht als auch durch die Spaltung der Gesellschaft. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom Juni dieses Jahres, mit der er die COVID-19-Impfpflicht als verfassungskonform beurteilte, bezeichnete Marschall als "verhaltensoriginell" und "auf ÖVP-Linie". Die repräsentative Demokratie habe versagt, so der Proponent, der eine Stärkung der direkt-demokratischen Instrumente forderte.

Unter dem Titel "Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!" (1629 d.B.) wird in einem von 246.476 Personen unterstützten Volksbegehren ebenfalls der Ausschluss einer Impfpflicht durch den Bundesverfassungsgesetzgeber gefordert. Proponent Werner Bolek sah sein Volksbegehren durch die Abschaffung der Impfpflicht vom Parlament bestätigt. Aus seiner Sicht geschah dies aufgrund des Widerstandes des Volkes. Zwei zentrale Forderungen seien aber nach wie vor nicht erfüllt. Neben einer Verankerung eines Impfpflichtverbots in der Verfassung sei nämlich ein Verbot der Diskriminierung Ungeimpfter notwendig. Spaltung und Diskriminierung würden die Demokratie in Gefahr bringen, so Bolek. Auch für den stellvertretenden Bevollmächtigten des Volksbegehrens, Anatolij Volk, wird die Demokratie im Land zu Grabe getragen.

Die 242.168 Befürworter:innen des Volksbegehrens "Keine Impfpflicht" (1660 d.B.) wollen Diskriminierungen aufgrund des Impfstatus unter Strafe stellen. Der Nationalrat möge ein Gesetz beschließen, durch das es verboten wird, Menschen in Österreich einer generellen Impfpflicht zu unterwerfen bzw. Personen aufgrund ihres Impfstatus in der Öffentlichkeit, in der Arbeitswelt und im Privatbereich zu benachteiligen, lauten die Forderungen. Der stellvertretende Bevollmächtigte Alexander Scheer sah das Volksbegehren als das erfolgreichste aller Zeiten, weil die Impfpflicht noch während der Eintragungswoche abgeschafft worden sei. Durch die Verankerung eines Impfpflichtverbots in der Verfassung wolle er gewährleisten, dass es für derartige Eingriffe in die Grundrechte einen breiten Konsens benötige. Aus seiner Sicht findet Diskriminierung aufgrund des Impfstatus nach wie vor statt, weshalb er sich für ein gesetzliches Verbot aussprach. Proponent Florian Höllwarth kritisierte unter anderem, dass Impfschäden nicht anerkannt würden und dass bisher unbescholtene Personen durch das Vorgehen der Regierung straffällig geworden seien.

Experten beleuchteten juristische Aspekte der Forderungen

Der von der FPÖ nominierte Experte Michael Geistlinger, der als außerordentlicher Universitätsprofessor für Völkerrecht sowie Rechtsvergleichung auf dem Gebiet des Verfassungs- und Verwaltungsrechts tätig ist, bewertete das COVID-19-Impfpflichtgesetz als keine Erfolgsgeschichte. Er sprach zudem von einem massiven Vertrauensverlust in viele Institutionen. Auf Basis der drei Volksbegehren habe er deshalb einen Vorschlag für ein entsprechendes Bundesverfassungsgesetz formuliert. Damit könne entweder jegliche Impfpflicht oder eine generelle Impfpflicht verboten werden, wobei bei letzterer Alternative genau präzisiert würde, in welchen Fällen eine Impfpflicht erlaubt sein könnte. Den geforderten Diskriminierungsschutz würde Geistlinger im bestehenden Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes verorten. Dort wird aktuell das Verbot von Diskriminierung aufgrund einer Behinderung geregelt.

ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS hatten gemeinsam den Medizinrechtsexperten Karl Stöger nominiert. Er war Mitglied der vom Bundeskanzleramt eingerichteten Kommission zum begleitenden Monitoring der Impfpflicht. Stöger beurteilte die Forderung eines Impfpflichtverbots per Verfassungsgesetz als grundsätzlich verfassungsmäßig zulässig, wenn auch gesundheitspolitisch nicht zufriedenstellend. Denn durch eine verfassungsgesetzliche Untersagung jeglicher Impfpflichten könnte die staatliche Schutzpflicht den Bürger:innen gegenüber eingeschränkt werden. Er sieht zudem den geltenden verfassungsrechtlichen Rahmen als völlig ausreichend, um überschießende Impfpflichten sowie unsachliche Differenzierungen nach dem Impfstatus zu vermeiden. Das geforderte Diskriminierungsverbot wäre laut Stöger in seiner schärfsten Ausformulierung unrechtmäßig, weil es auch privaten Einrichtungen untersagen würde, einen Nachweis über den Impfstatus einer Person zu verlangen. Generell zeichnet sich für den Juristen aktuell ein Konsens unter europäischen Verfassungsgerichten ab. Impfpflichten in verschiedenen Ländern würden von diesen als zulässig beurteilt.

Abgeordnete richteten Fragen an Experten

Werner Saxinger (ÖVP) betonte einmal mehr, dass die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Corona-Impfpflicht bei ihrer Einführung gegeben gewesen sei. Nun habe sich die Lage verändert, weshalb die Impfpflicht wieder abgeschafft worden sei. Er fragte nach, welche Szenarien eine Impfpflicht in der Zukunft rechtfertigen würden. Karl Stöger differenzierte hier je nach Krankheit. In Bezug auf COVID-19 sei klar, dass eine Impfpflicht nur bei einer besonders gefährlichen Variante und bei hohem Nutzen der Impfung möglich sei. Bei anderen Krankheiten plädierte er dafür, die Motivation für Impfungen auf andere Art zu steigern und Ängste zu nehmen. Für Michael Geistlinger handelt es sich bei einer Impfpflicht um ein autoritäres Instrument, weshalb die Voraussetzungen dafür immer so hoch wie möglich angesetzt werden müssten.

Josef Smolle (ÖVP) fragte nach, wie die Experten die Ausgestaltung der Corona-Impfpflicht als Rahmengesetz beurteilten. Geistlinger erkannte die Bemühungen zwar an, sah aber dennoch grundrechtliche Probleme. Stöger hingegen betonte, dass genau diese Ausgestaltung für den Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung zentral gewesen sei.

Von den Grünen rekapitulierte Ralph Schallmeiner, dass es sich bereits um das vierte Hearing mit Expert:innen zum Thema Impfpflicht handle. Er betonte einmal mehr, dass die Einführung der Impfpflicht eine schwierige Entscheidung gewesen sei. Im Zusammenhang mit der Schutzfunktion des Staates für Bürger:innen fragte er nach, inwiefern der Staat auch verpflichtet sei, ein funktionierendes Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten. Rechtlich seien keine umfassenden Gesundheitsorganisationen verlangt, erläuterte Karl Stöger. Staaten seien aber verpflichtet, lebensrettende Maßnahmen zur Verfügung zu stellen und Regelungen zu erlassen, damit das vorhandene Gesundheitswesen funktioniere.

Verena Nussbaum (SPÖ) hielt sowohl die Forderung der Volksbegehren, eine Impfpflicht für alle Zeiten zu verbieten, als auch die Gleichstellung von Ungeimpften mit Menschen mit Behinderung für  problematisch. Sie interessierte sich insbesondere für die Handhabung von Impfpflichten für Gesundheitspersonal. In privaten Einrichtungen könne ein Impfnachweis bei der Einstellung von neuem Personal verlangt werden, erläuterte Karl Stöger. Bestandspersonal könne gekündigt werden, wenn es aufgrund einer Verweigerung der Impfung nicht mehr eingesetzt werden könne. Insbesondere bei Gesundheitspersonal könne das der Fall sein.

Rudolf Silvan (SPÖ) thematisierte eine wissenschaftsfeindliche Stimmung in Österreich, aufgrund derer aus seiner Sicht Impfungen gegen Kinderkrankheiten massiv zurückgegangen seien. Er wollte wissen, wie diese Impfquoten wieder angehoben werden könnten. Laut Stöger könnten staatliche Leistungen wie das Kindergeld an die Sorge für die Gesundheit des Kindes geknüpft werden. Eine Impfpflicht sei rechtlich ein gangbarer Weg, politisch jedoch derzeit nicht sinnvoll.

Von der FPÖ bedankte sich Susanne Fürst bei den Proponenten der Volksbegehren, die sich damit für ihre Grundrechte stark gemacht haben. Sie betonte, dass ihre Fraktion ein verfassungsmäßiges Verbot einer Impfpflicht unterstütze, und kritisierte Diskriminierungen aufgrund des Impfstatus. Konkret wollte sie von den Experten wissen, wie bestehenden Diskriminierungen von Ungeimpften, etwa an Universitäten, begegnet werden könne. Laut Geistlinger hätten es der Gesundheitsminister und der Wissenschaftsminister in der Hand, dies abzustellen. Für Stöger sollte die Frage in einem Gespräch mit der Aufsichtsbehörde geklärt werden.

Gerald Hauser (FPÖ) fragte nach, inwiefern mögliche Nebenwirkungen von Impfungen bei der Beschlussfassung über eine Impfpflicht einbezogen werden müssen. Michael Geistlinger betonte, dies müsse bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme eine Rolle spielen. Karl Stöger legte dar, dass die verfassungsrechtliche Vorgabe sei, dass Nebenwirkungen im Rahmen bleiben. Es gelte hier, den wissenschaftlichen Expert:innen zu vertrauen, die die Gefährlichkeit von Nebenwirkungen beurteilen können. Er sehe nicht ein, wieso er als Jurist diese Expertise in Frage stellen solle.

Fiona Fiedler (NEOS) bezeichnete es als fraglich, wie sinnvoll das Hearing sei, wenngleich sie Volksbegehren grundsätzlich als wichtiges demokratisches Instrument sehe. Für viele geimpfte Personen seien die Forderungen ohnehin obsolet. Zudem gebe es aktuell eine Menge an Gesundheitsthemen, denen man mehr Aufmerksamkeit schenken sollte. Fiedler wollte wissen, was eine Dokumentation und Behandlung von Diskriminierungen von ungeimpften Personen durch die Gleichbehandlungsanwaltschaft möglich machen würde. Laut Stöger müsste dafür die Ungleichbehandlung in der Arbeitswelt aus gesundheitlichen Gründen als Diskriminierungsgrund definiert werden. Auf Fiedlers Frage, wie das Parlament das Vertrauen der Bevölkerung wieder stärken könne, zeigte sich Geistlinger überzeugt, dass das durch die Verankerung eines Impfpflichtverbots in der Verfassung gelingen könnte.

Gesundheitsminister Johannes Rauch betonte in seinem abschließenden Statement, dass die Impfpflicht in der damaligen Phase der Pandemie gerechtfertigt gewesen sei. Aufgrund der Empfehlung der parallel eingerichteten Kommission von Expert:innen sei sie danach zuerst ausgesetzt und letztlich abgeschafft worden. In der jetzigen Phase der Pandemiebekämpfung setze er stets Maßnahmen, die wissenschaftlich vertretbar, gesundheitspolitisch argumentierbar und verfassungsmäßig haltbar seien. Deshalb habe er im Sommer die Absonderung von Infizierten abgeschafft und im Herbst die Maskenpflicht nicht wieder eingeführt. Diesen Weg werde er weiter gehen, so der Gesundheitsminister. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) kar


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