Schmuckenschlager: Bäuerinnen und Bauern können sich auf Kammer verlassen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Schmuckenschlager: Bäuerinnen und Bauern können sich auf Kammer verlassen

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Am Montag, 5. Dezember, tagte die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer (LK) Niederösterreich in St. Pölten. Im Mittelpunkt standen dabei unter anderem die praxistaugliche Umsetzung der Detailauslegung des Strategieplans für die Gemeinsame EU-Agrarpolitik (GAP), die für die Sicherung der Versorgung mit Lebensmitteln unumgänglich ist, und die AMA-Gesetzesnovelle. Neben weiteren aktuellen Herausforderungen wurde die Halbzeitbilanz der aktuellen Kammerperiode diskutiert. 

"Wesentliche Punkte des Arbeitsprogrammes, das wir mit unserem Zukunftsplan 2020 bis 2025 festgelegt haben, sind bereits umgesetzt", betonte Landwirtschaftskammer NÖ-Präsident Johannes Schmuckenschlager einleitend zur Vollversammlung. In den vergangenen 2,5 Jahren wurden zahlreiche neue Projekte auf den Weg gebracht und wichtige Weichenstellungen im Sinne der Land- und Forstwirtschaft verhandelt und durchgesetzt. Dabei verwies Schmuckenschlager auf drei Großprojekte, die bereits umgesetzt wurden: die Neuausrichtung der LK-Technik Mold, die Bündelung der Kommunikation in der neuen Abteilung Agrarkommunikation sowie das Kompetenzzentrum für Bewässerung. Dennoch sind die Herausforderungen nicht weniger geworden.  

LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf erklärte: "Die Bäuerinnen und Bauern stehen für Versorgungsicherheit mit Lebensmitteln und Energie. Dafür brauchen sie aber auch die Sicherheit sowie die notwendigen Mittel und Unterstützungen, um nachhaltig produzieren zu können."  

Schmuckenschlager versicherte: "Die Bäuerinnen und Bauern können sich auch in Zukunft darauf verlassen, dass wir ihre Anliegen und Werte als Landwirtschaftskammer vertreten werden. Dazu gehört auch eine stabile und erfolgreiche Partnerschaft mit dem Land NÖ." 

Detailauslegungen der GAP praxistauglicher gestalten 

2022 wurden agrarpolitisch zahlreiche Weichen gestellt. Dazu zählen die Ökosoziale Steuerreform, konkrete Entlastungspakete wie der Versorgungssicherungsbeitrag und die Agrardieselrückvergütung sowie die neue Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023. Die neue Gemeinsame Agrarpolitik bringt Stabilität und Planungssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern. Aber die Auflagen des neuen Programms müssen auch umsetzbar sein. Die Detailauslegungen müssen noch praxistauglicher gestaltet werden, das betrifft insbesondere die GLÖZ Bestimmungen und das Nitrat-Aktionsprogramm.  

"Derzeit sind Regelungen vorgesehen, die nicht praktikabel sind. Dadurch wird die landwirtschaftliche Produktion und somit die Eigenversorgung gefährdet. Ziel muss aber immer sein, die Versorgung mit österreichischen Produkten zu erhöhen bzw. mindestens aber zu erhalten. Daher braucht es Rahmenbedingungen, die die Produktion und somit die Versorgung absichern", so Schmuckenschlager. 

AMA-Gesetzesnovelle stärkt AMA-Gütesiegel 

Mit der Novelle des AMA-Gesetzes und der darin enthaltenen Ausweitung der Marketingaktivitäten auf alle Produktionsbereiche wurde eine langjährige Forderung der Landwirtschaftskammer auf den Weg gebracht. Durch die Einführung von Flächenbeiträgen wird für alle landwirtschaftlichen Flächen der Umfang von möglichen Marketingmaßnahmen sinnvollerweise deutlich erweitert. Gleichzeitig stärkt die AMA-Gesetzesnovelle das AMA-Gütesiegel. Es ist Garant für kontrollierte Herkunft aus Österreich und gibt den Konsumenten Sicherheit beim Einkauf. Auch der Getreidesektor wurde nun endlich berücksichtigt. Hier geht es jetzt um eine rasche Ausarbeitung des AMA-Gütesiegel-Systems, um mögliche Marketingmaßnahmen zügig umsetzen zu können. 

Über die Vollversammlung der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer 

Die Vollversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der Vertretung der Landwirtschaft in Niederösterreich. Sie besteht aus 40 Mitgliedern, die gleichzeitig als Landeskammerräte Funktionen ausüben. Die Vollversammlung dient der Beratung und Beschlussfassung aller Angelegenheiten der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, soweit nicht der Hauptausschuss oder der Präsident zuständig sind. (Schluss)

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