Weratschnig/Grüne: „Extremen Rasern das Handwerk legen!“ | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Weratschnig/Grüne: „Extremen Rasern das Handwerk legen!“

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„Ein PKW mit stark überhöhter Geschwindigkeit kann Leben zerstören und leider sind zu viele Fälle dieser Art bereits in Österreich vorgekommen. Es besteht dringender Handlungsbedarf“, so Hermann Weratschnig, Verkehrssprecher der Grünen. „Bundesministerin Leonore Gewessler schickt die notwendigen Gesetzesänderungen auf guter Verhandlungsbasis der beiden Koalitionsparteien nun in die Begutachtung“, zeigt sich Weratschnig erleichtert und hofft auf einen raschen Beschluss im Parlament mit einer breiten Mehrheit.

„Ein Unfall mit Todesfolge kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Unsägliches Leid, Unverständnis und schwere Belastungen für die Hinterbliebenen der Unfallopfer bleiben zurück. Auch das Leben der Raser und ihrer Angehörigen verändert sich auf einen Schlag“, führt Weratschnig vor Augen. „Wenn sich Wenige nicht im Sinne der Allgemeinheit an die wichtigsten Regeln im Straßenverkehr halten und rücksichtslos rasen, dann ist es an der Politik hier klar zu sanktionieren“, sagt Weratschnig.

Bereits beim ersten Raserpaket, das mit September 2021 in Kraft getreten ist, wurden das Strafausmaß und die Dauer des Führerscheinentzuges bei schwerwiegenden Geschwindigkeitsübertretungen verdoppelt. Auch Möglichkeiten, um gegen illegale Straßenrennen vorgehen zu können, wurden erweitert. Die Möglichkeit der Beschlagnahme und des Verfalls von Fahrzeugen wurden bereits angekündigt, jetzt geht das Ergebnis intensiver Verhandlungen in die Begutachtung.

„Mit Übertretungen von mehr als 80 km/h innerorts oder 90 km/h außerhalb des Ortsgebietes wird das Fahrzeug beschlagnahmt und verfällt an die Republik. Rasern, die mit 110 km/h durchs Ortsgebiet oder 220 km/h über die Autobahn bolzen, ist einfach das Handwerk zu legen. Da gibt es kein Pardon!“, stellt Weratschnig klar. Bei Überschreitungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes kommt es bei unbelehrbaren Wiederholungstätern ebenso zur Beschlagnahme und zum Verfall des Fahrzeuges.

„Extremes Rasen hat auf unseren Straßen nichts verloren. Jene, die andere rücksichtslos gefährden, müssen die Konsequenzen tragen. Es gibt keinen Grund durch unsere Orte zu rasen“, so Weratschnig. Er hält abschließend fest: „Verkehrssicherheit ist das oberste Gebot der vorliegenden Novellen.“

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