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Sieber: Wir beschließen Erleichterungen für unsere Familien

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"Wir haben für die Familien in Österreich – gerade zur Unterstützung in den schwierigen Zeiten, in denen wir uns befinden – schon viel auf den Weg gebracht. Die Maßnahmen, die wir gesetzt haben und setzen sind auch international beispielhaft und konkurrenzlos. Diesen Weg gehen wir weiter. Denn die Familien sind unsere Zukunft und die Basis unserer Gesellschaft", sagte ÖVP-Familiensprecher Abg. Norbert Sieber heute, Donnerstag, anlässlich der Sitzung des Familienausschusses, bei der weitere wichtige Beschlüsse im Interesse der Familien in Österreich gefällt werden.

So wird das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld so angepasst, dass auch 2023 eine Auszahlung an geringfügig Beschäftigte möglich ist. Dementsprechend wird der Grenzbetrag auf 7.800 Euro erhöht. "Bei Beibehaltung des bisherigen Grenzbetrages von 7.600 Euro wäre im Jahr 2023 nämlich eine geringfügige Beschäftigung ohne Überschreitung nicht mehr möglich gewesen", erläutert Sieber.

Darüber hinaus sind auch Erleichterungen für Menschen vorgesehen, die Inhaber/innen eines Behindertenpasses sind. "Gerade für Menschen mit Beeinträchtigungen und/oder Behinderungen bzw. Eltern von Kindern mit Behinderungen sind Behörden- und Amtswege oftmals mühsam oder gar nicht zu bewältigen. Nicht nur finanzielle, sondern auch bürokratische Hürden erschweren den Alltag. Dies gilt etwa auch für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe. Ziel der Neuregelung ist es nun, die betroffenen Personen von unnötigem Verwaltungsaufwand zu entlasten. Durch eine Verknüpfung des Behindertenausweises mit dem Finanzamt sollen die Betroffenen von zusätzlichen Behördenwegen entlastet werden. Das ist ein kleine, aber wichtige Maßnahme für mehr Lebensqualität behinderter Menschen", betont Sieber.

In Hinkunft übermittelt das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen die nötigen Daten aus dem Behindertenpassverfahren. Die Antragsteller/innen ersparen sich bei Vorliegen des Behindertenpasses in Zukunft nicht nur die bisher nötige gesonderte ärztliche Begutachtung, sondern sie ersparen sich durch die direkte Übermittlung der Daten durch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen an das Finanzamt Österreich auch die Vorlage des Behindertenpasses samt ergänzender Unterlagen und ärztlicher Befunde beim Finanzamt Österreich. (Schluss)

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