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FPÖ – Stefan: Digitalisierung ist kein Allheilmittel, aber in Österreich im Gesellschaftsrecht gut umgesetzt

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„Die FPÖ stimmt der Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie durch das Gesellschaftsrechtliche Digitalisierungsgesetz zu, obwohl wir diese Richtlinie nicht gebraucht hätten“, sagte FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan heute im Nationalrat. Denn Österreich sei schon jetzt in diesem Bereich sehr fortschrittlich – etwa durch die Möglichkeit, GmbHs digital zur gründen und Unterschriften digital beglaubigen zu lassen

Digitalisierung sei jedoch kein Allheilmittel. „Wir müssen immer darauf achten, dass Qualität und Sicherheit gewährleistet bleiben und Menschen, die keinen so guten Zugang haben, nicht benachteiligt werden“, appellierte Stefan, bei der Digitalisierung weiterhin mit Augenmaß vorzugehen.

Positiv seien in dem heute zu beschließenden Gesetz auch die zumindest teilweise Vereinheitlichung und Herabsetzung von Gerichtsgebühren sowie die Abschaffung des Veröffentlichungszwangs in der Ediktsdatei der „Wiener Zeitung“ zu sehen. „Das war ein Anachronismus. Ich setze mich dafür ein, dass die ‚Wiener Zeitung‘ als älteste heute noch erscheinende Zeitung der Welt erhalten bleibt, aber dafür muss es andere Mittel und Wege geben“, so der freiheitliche Justizsprecher.

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