Gestaffelte Erhöhung: 10,2 Prozent Plus für Mindestpensionist:innen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Gestaffelte Erhöhung: 10,2 Prozent Plus für Mindestpensionist:innen

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Die Regierungsparteien haben für das kommende Jahr eine soziale Staffelung der Pensionserhöhung vereinbart. Pensionist:innen mit Ausgleichszulage – in Österreich de facto die Mindestpension – erhalten 2023 ein Einkommensplus von rund 10,2 Prozent. Der Großteil der Pensionist:innen kommt nächstes Jahr auf etwa 8,2 Prozent mehr Einkommen. Das oberste Fünftel – ab 2.360 Euro Bruttopension – erhält die gesetzlich vorgesehene Pensionserhöhung von 5,8 Prozent, Spitzenpensionen einen Pauschalbetrag. Darauf hat sich die Bundesregierung am Montag geeinigt. Die soziale Staffelung erfolgt über eine stärkere Erhöhung der Ausgleichszulage und eine Direktzahlung im März.

Ein sozial gerechter Ausgleich der hohen Inflation, der das Pensionssystem nicht auf Dauer zu stark belastet: Das war das Ziel der Gespräche zur Pensionserhöhung in der Bundesregierung. Das Ergebnis liegt nun vor: Zur gesetzlich vorgegebenen Pensionserhöhung von 5,8 Prozent kommt eine soziale Staffelung über eine Direktzahlung. 

Zudem wird die Ausgleichszulage – de facto die Mindestpension für in Österreich lebende Menschen – stärker erhöht als die Pensionen. Der Ausgleichszulagen-Richtsatz steigt um 7,8 Prozent von 1.030 auf 1.110 Euro. Sozialhilfe und Mindestsicherung erhöhen sich im selben Ausmaß. Pensionist:innen ohne Ausgleichszulage erhalten die gesetzlich vorgesehene Pensionserhöhung von 5,8 Prozent.

Eine soziale Staffelung erfolgt über eine steuer- und abgabenfreie Direktzahlung. Bis zu einer Bruttopension von 2.000 Euro im Jahr 2023 beträgt die Direktzahlung 30 Prozent einer Brutto-Monatszahlung, maximal 500 Euro. Bis 2.500 Euro brutto greift eine Ausschleifregelung.

Großteil der Pensionist:innen mit mindestens 8,2 Prozent Zuwachs

Für die Bezieher:innen von Ausgleichszulage – die am stärksten armutsgefährdete Gruppe – ergibt sich insgesamt ein Einkommensplus von 10,2 Prozent im kommenden Jahr. Betroffen sind knapp 10 Prozent aller Pensionist:innen – rund 200.000 Personen.

Bis rund 1.700 Euro Bruttopension kommen Pensionist:innen ohne Ausgleichszulage auf ein Einkommensplus von 8,2 Prozent. Danach reduziert sich der Zuwachs. Ab einer Höhe der Pensionen über 2.360 Euro erfolgt dann die gesetzlich vorgesehene Pensionsanpassung von 5,8 Prozent. Dies betrifft rund 20 Prozent der Pensionist:innen. Für Pensionen über 5.670 Euro gibt es einen Pauschalbetrag von circa 329 Euro.

Sozial gerecht und finanziell vertretbar

Durch die Mischung aus der regulären Pensionserhöhung von 5,8 Prozent und der sozialen Staffelung mit erhöhter Ausgleichszulage und Direktzahlung bleibt die Regelung budgetär in einem vertretbaren Rahmen: Die Pensionserhöhung belastet das Budget strukturell mit 3,35 Milliarden Euro. Die zusätzlichen Maßnahmen verursachen Kosten von rund 650 Millionen Euro.

Durch den gesetzlichen Anpassungsmechanismus erhalten Pensionist:innen auch über 2023 hinaus den vollen Teuerungsausgleich: Für die Pensionserhöhung 2024 wird die Inflation im Zeitraum von August 2022 bis Juli 2023 als Berechnungsbasis dienen. Dann werden die derzeit hohen monatlichen Teuerungsraten in die Berechnung der regulären Pensionserhöhung einfließen.

Sozialminister Johannes Rauch:

"Hilfe für alle, die es wirklich brauchen! Das haben wir schon in diesem Jahr mit den Entlastungspaketen der Regierung bewiesen. Das setzen wir auch bei der Pensionserhöhung für das kommende Jahr in die Tat um. Zwei Drittel der Pensionist:innen erhalten im kommenden Jahr mindestens 8,2 Prozent Plus, Mindestpensionist:innen sogar 10,2 Prozent. Die Pensionserhöhung ist sozial gerecht und hilft in der aktuellen Situation mit den enormen Preissteigerungen den Menschen mit kleinen und mittleren Pensionen.”

ÖVP-Klubobmann August Wöginger:

“Die Koalition aus Volkspartei und Grünen steht für Entlastung und Unterstützung – gerade und umso mehr in den momentan so herausfordernden Zeiten. Nach Maßnahmen wie den Anti-Teuerungspaketen oder der Stromkostenbremse sorgen wir jetzt dafür, dass jene, die ihr Leben lang gearbeitet haben, mit der Pensionsanpassung 2023 jene Wertschätzung erfahren, die sie verdienen. Die Pensionistinnen und Pensionisten können sich auf uns verlassen. Das haben die Erhöhungen der Mindestpensionen schon 2020 mit einem Plus von 3,6 Prozent und 2021 mit einem Plus von 3 Prozent gezeigt.”

Fakten:

Pensionserhöhung 2023

  • 5,8 % für alle Pensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung entsprechend dem gesetzlichen Anpassungsfaktor (Inflation August 2021 – Juli 2022)
    Ausnahme: ab 5.670 Euro Pension Pauschalbetrag von 329 Euro
  • Ausgleichszulage: Erhöhung 5,8 % plus 20 Euro monatlicher Pauschalbetrag entspricht 7,8 % Erhöhung
    Ausgleichszulagen-Richtsatz steigt von 1.030 auf 1.110 Euro pro Monat
  • Direktzahlung: 30 % der Pensionsleistung bzw. Ausgleichszulage 2023, max. 500 Euro (voller Betrag bis 2.000 Euro Bruttopension 2023, Ausschleifregelung bis 2.500 Euro)
    Auszahlung im März 2023
  • Neuregelung der aliquoten Erhöhung für Neupensionist:innen des Jahres 2022
    jede:r Neupensionist:in erhält mindestens die halbe Pensionserhöhung

Rechenbeispiele 2023

  • + 10,2 % für Pensionsbezieher:innen mit Ausgleichszulage
    circa 200.000 Personen, 9 % aller Pensionist:innen
  • + 8,2 % für Pensionen bis 1.700 Euro brutto
    circa 1,2 Millionen Personen, 53 % aller Pensionist:innen
  • + 8,2 % bis + 5,8 % degressiv von 1.700 bis 2.360 Euro brutto
    circa 400.000 Personen, 18 % aller Pensionist:innen
  • + 5,8 % für Pensionen von 2.360 bis 5.670 Euro brutto
    circa 400.000 Personen, 18 % aller Pensionist:innen

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