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Kogler/Raab: Frauenförderung im Bundesdienst wirkt

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Am Dienstag wurde im Gleichbehandlungsausschuss der 14. Gleichbehandlungsbericht des Bundes vorgestellt, der über den Stand der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst berichtet sowie über die Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission des Bundes informiert.

 

Vizekanzler Werner Kogler: „Die Förderung von Frauen im Bundesdienst ist uns in der Bundesregierung ein großes Anliegen. Wie der Gleichbehandlungsbericht deutlich zeigt, hat der Bundesdienst hier eine eindeutige Vorbildfunktion: Der Gender Pay Gap im öffentlichen Dienst ist mit 8,5% deutlich niedriger als in der Privatwirtschaft. Ebenso erfreulich: Der Frauenanteil steigt sowohl im gesamten Bundesdienst als auch in Führungspositionen. Einkommenstransparenz, Mentoring Programme oder Ausbildungsprogramme zeigen deutlich Wirkung, in den kommenden Jahren wollen wir den Frauenanteil von derzeit 43% im öffentlichen Dienst noch weiter steigern.“

 

„Der Gleichbehandlungsbericht zeigt, dass die gesetzten Maßnahmen zur Frauenförderung im Bundesdienst wirken. Wir sehen, dass sich der Frauenanteil im Bundesdienst weiter erhöht hat und ebenfalls, dass mehr Frauen in Führungspositionen tätig sind. Das ist eine erfreuliche Entwicklung. Es gibt für uns in Bezug auf die Gleichbehandlung jedenfalls noch viel zu tun, aber die Zahlen belegen, dass unsere Maßnahmen wirken. Außerdem freue ich mich, dass sich der Frauenanteil auch in männerdominierten Sparten wie im militärischen Dienst und im Exekutivdienst erhöht hat“, sagt Frauenministerin Susanne Raab.

 

Der Gleichbehandlungsbericht zeigt, dass der Frauenanteil im Bundesdienst 2021 bei 43% lag. Im Jahr 2019 lag dieser noch bei 42,5%. Die meisten Frauen sind im Krankenpflegedienst und im juristischen Bereich sowie als Lehrpersonen beschäftigt. Auch der Anteil von Frauen in Führungspositionen hat sich erhöht: 2021 waren in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen 37,1% Frauen vertreten – das ist eine Steigerung im Vergleich zu 2020 (36,2%). 

 

Der Bericht zeigt außerdem, dass die Anzahl der Beschwerdefälle an die Bundes-Gleichbehandlungskommission im Vergleich zum letzten Gleichbehandlungsbericht gesunken ist. Die genannten Gründe bei den Beschwerden sind nach wie vor einerseits Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und andererseits Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung und/oder des Alters und zwar hauptsächlich im Zusammenhang mit einem beruflichen Aufstieg.

 

Der Gleichbehandlungsbericht erscheint seit 1996 alle zwei Jahre und wird im Gleichbehandlungsausschuss präsentiert. Der aktuelle Bericht beschäftigt sich mit den Zahlen aus dem Zeitraum Jänner 2020 bis Ende 2021. 

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