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AK hilft Leiharbeiter, der illegal ,Minusstunden‘ einarbeiten musste

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Wien (OTS) – In der AK gibt es einen Fall von illegalen ,Minusstunden‘, der exemplarisch für großflächige Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht bei Teilzeitkräften steht, wie sie bereits die AK-Online-Umfrage zutage gefördert hat. Der 29-jährige Jakub P. war als Leiharbeiter bei einem der weltweit größten Personaldienstleister beschäftigt. Für Feiertage und Krankenstände wurden ihm illegalerweise ,Minusstunden‘ verrechnet, die er später wieder einarbeiten musste. Diese Einarbeitungsstunden sind aber in Wirklichkeit Mehr- und Überstunden, die AK hilft Jakub P. jetzt, sein Entgelt dafür einzufordern.

Jakub P. arbeitete regulär 24 Stunden pro Woche von Montag bis Mittwoch jeweils 8 Stunden am Tag als Lagerarbeiter. Im Arbeitszeit-Programm des Überlassers war seine Arbeitszeit jedoch von Montag bis Freitag mit täglich 4,8 Stunden hinterlegt. Wenn der junge Arbeiter an seinen Arbeitstagen am Montag, Dienstag oder Mittwoch wegen Krankenstand oder Feiertag ausfiel, bekam er ,Minusstunden‘ verrechnet. Um diese ominösen ,Minusstunden‘ abzuarbeiten, musste er im Mai 2022 Vollzeit arbeiten, bekam aber nur ein Teilzeit-Entgelt dafür. „So etwas kommt oft vor bei Leihfirmen“, so der Arbeitnehmer. „Schon früher musste ich Urlaub nehmen, wenn sie keine Arbeit für mich hat-ten. Damals wusste ich noch nicht so gut Bescheid, aber diesmal bin ich zur AK gegangen.“

„Das ist unzulässig“, sagt AK Sozialpolitikleiterin Sybille Pirklbauer. „Auch Teilzeitkräfte haben das Recht, dass die einmal vereinbarte Lage der Arbeitszeit – in diesem Fall Montag, Dienstag und Mittwoch – eingehalten wird. Wenn die Arbeit aus Gründen aus-fällt, für die der Arbeitnehmer nichts kann, muss der Arbeitgeber weiterhin Entgelt bezahlen. Beim ,Einarbeiten‘ der entfallenen Arbeitszeit zusätzlich zur normalen Arbeitszeit fallen Mehr- und Überstunden an. Diese fordern wir jetzt per Interventionsschreiben vom Arbeitgeber ein.“

Dass die kaum planbaren Arbeitszeiten und Minusstunden kein seltenes Phänomen sind, zeigt eine Online-Umfrage der AK Wien, an der 2.515 Personen teilgenommen haben. Betroffen sind überwiegend Teilzeitkräfte, zumeist Frauen. Von den von Arbeitsausfällen Betroffenen gaben 52 Prozent an, dass sie diese Stunden später wieder einarbeiten mussten, obwohl sie vom Chef heimgeschickt worden waren. Bei Teilzeitkräften mit 12 bis 24 Stunden/Woche waren es sogar 66 Prozent. Zwei Drittel der Beschäftigten wissen nicht, dass das unzulässig ist.

AK SERVICE

Ihr Chef schickt Sie früher heim und Sie sollen diese ,Minusstunden‘ später wieder einarbeiten?
Das ist ungesetzlich! Erklären Sie sich arbeitsbereit und arbeitswillig, wenn Ihr Chef Sie heimschicken will. Wenn Sie diese Zeit später einarbeiten sollen, sind das in vielen Fällen Mehr- oder sogar Überstunden. Ihre AK oder Fachgewerkschaft hilft Ihnen dabei, Ihr Entgelt dafür einzufordern.

AK FORDERUNG
+ Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitkräfte von 50 Prozent ab der ersten Stunde! Der Zeitraum für Zeitausgleich von drei Monaten hat den bestehenden Zuschlag nutzlos gemacht und muss abgeschafft werden.

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