Auflage eines Entwurfes für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht
Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet: Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Grenze zwischen dem 10. und dem 12. Bezirk geändert wird
Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm abrufbar und liegt bei den Magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 5. Septem-
ber 2022 bis 3. Oktober 2022 zur öffentlichen Einsicht auf.
Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.
Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: post@ma62.wien.gv.at oder schriftlich bei den Magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden.
(Schluss)
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