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Bürstmayr/Grüne: Republik darf sich nicht zurücklehnen

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„Hier ist ein Fehler passiert – und manchmal stellt sich das zu spät heraus“, sagt Georg Bürstmayr, Sprecher der Grünen für Inneres, Asyl und Sicherheit in einer ersten Stellungnahme zum rechtskräftigen Urteil des Verfassungsgerichtshof im Fall „Husein“. Husein wurde im Februar 2022 mit seinen Eltern nach Aserbaidschan abgeschoben. Der Verfassungsgerichtshof hat nun entschieden, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts falsch war.

„Dann wurden schon Fakten geschaffen, wo keine hätten geschaffen werden dürfen“, so Bürstmayr weiter: „aber wenn ein Höchstgericht österreichischen Behörden so einen Fehler bescheinigt, darf sich die Republik nicht zurücklehnen. Sie muss solche Entscheidungen nicht nur respektieren, sondern die aufgezeigten Fehler auch reparieren. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass Menschen zu Unrecht abgeschoben wurden, muss man ihnen so rasch als möglich die Wiedereinreise ermöglichen – sonst hätten höchstgerichtliche Urteile ja keinen Sinn. Ich gehe davon aus, dass das schon nach geltendem Recht jederzeit möglich ist. Sollte sich herausstellen, dass es dafür an zusätzlichen Regeln fehlt, müssen wir sie schaffen“, so Bürstmayr abschließend.

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