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UNHCR begrüßt Beschluss, ukrainischen Flüchtlingen künftig Familienbeihilfe zu gewähren

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Wien (OTS) – Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR begrüßt die erzielte Einigung der Bundesregierung, ukrainischen Flüchtlingsfamilien in Österreich Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld zu gewähren.

Dieser Beschluss sei laut UNHCR eine wichtige Entscheidung gegen Kinderarmut und all den damit einhergehenden negativen Folgen für die betroffenen Familien.

„Die Familienbeihilfe ist ein wichtiger Baustein, um ukrainische Familien zu unterstützen, in der Mitte der Gesellschaft anzukommen. Wenn man nicht jeden Tag darüber nachdenken muss, wie man sich Windeln leisten kann oder ob am Ende des Monats das Geld noch fürs Essen reicht, wird es Familien ungleich leichter fallen, sich zu integrieren und in Österreich Fuß zu fassen“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.

UNHCR begrüßt besonders, dass nach längeren Verhandlungen letztendlich beschlossen wurde, den Bezug der Familienbeihilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine an keine Voraussetzungen zu knüpfen. Vielmehr werden diese Familienleistungen allen Flüchtlingsfamilien aus der Ukraine zugänglich gemacht. UNHCR regt an, in einem nächsten Schritt, diese Regelung auch für subsidiär Schutzberechtigte vorzusehen.

Subsidiär Schutzberechtigte – die ebenso wie Flüchtlinge oder ukrainische Vertriebene in Österreich Schutz bekommen haben, weil sie vor Menschenrechtsverletzungen und Gewalt fliehen mussten – erhalten ebenso wie Vertriebene aus der Ukraine Leistungen aus der Grundversorgung, die bedeutend niedriger sind als die Sozialhilfe. Anspruch auf Familienleistungen haben sie jedoch nur, wenn sie arbeiten und keine Leistung aus der Grundversorgung erhalten.

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