AK Anderl begrüßt EuGH-Urteil zur Indexierung der Familienbeihilfe
Wien (OTS) – Die Arbeiterkammer war immer dagegen, Familienleistungen für im Ausland lebende Kinder zu kürzen (sogenannte Indexierung). „Man kann nicht zuerst 24-Stunden-Betreuer:innen oder Pfleger:innen, die großartige Arbeit leisten und das System am Laufen halten, nach Österreich holen, aber ihre Kinder dann schlechter behandeln“, so AK Präsidentin Renate Anderl.
Seit mehr als drei Jahren (Einführung Jänner 2019) erhalten Unionsbürger:innen für ihre Kinder nur eine gekürzte Familienbeihilfe sowie gekürzte steuerliche Familienleistungen. Die AK hat diese unrechtmäßige Kürzung von Anfang an kritisiert und als diskriminierend eingeschätzt.
Nachdem EuGH Urteil, das bestätigt, dass die Indexierung der Familienbeihilfe gegen EU-Recht verstößt, fordert die AK von der Regierung, den Familien schnellstmöglich zurückzugeben, was ihnen vorenthalten wurde. „Gerade in der jetzigen Teuerungskrise müssen Familien unterstützt statt diskriminiert werden“, betont Anderl.
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