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Caritas zu Sozialhilfe: Punktuelle Reparaturen ersetzen keine Gesamtreform

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Wien (OTS) – Die Caritas begrüßt die heute angekündigten Pläne der Bundesregierung zur Überarbeitung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes. Diese Reparaturen waren überfällig, nachdem die Abschaffung der Mindestsicherung Alt unter ÖVP-FPÖ die Sozialhilfe als letztes Sicherungsnetz für Menschen in unserem Land massiv in Frage gestellt hat.
Caritas Präsident Michael Landau: „Die Abschaffung der Mindestsicherung war ein Fehler – mit teils dramatischen Folgen für die Betroffenen. Wenn es nun bei der Sozialhilfe Neu zu einigen Verbesserungen kommt, ist das zu begrüßen. Klar ist aber auch: Auch diese Korrekturen können eine Gesamtreform der Sozialhilfe Neu nicht ersetzen.“

In den Caritas Sozialberatungsstellen suchen vermehrt jene Personen um Hilfe an, die Leistungen aus der Sozialhilfe Neu oder Mindestsicherung beziehen, berichtet Landau. „Das zeigt ein strukturelles Problem in der Ausgestaltung der Sozialhilfe Neu auf. Fakt ist: Immer mehr Menschen können sich das Leben nicht mehr leisten. Im dritten Jahr der Pandemie und mitten in der enormen Teuerungswelle wird die Not bei vielen Menschen größer und größer. Die Sozialhilfe reicht in ihrer derzeitigen Höhe schon lange nicht mehr aus, um ein existenzsicherndes Leben führen zu können. Besonders betroffen sind kinderreiche Familien, aber auch Alleinerziehende und Mindestpensionist*innen müssen entscheiden: Soll ich meine Wohnung heizen oder Abendessen für meine Familie einkaufen? Wohnen ist für immer mehr Menschen nicht mehr leistbar. Wir sehen Armutssituationen, die wir seit langem nicht mehr erlebt haben. Das ist eines Sozialstaates unwürdig. Die geplanten Reparaturen der Sozialhilfe sind dahingehend ein erster wichtiger Schritt, für viel zu viele Menschen in Österreich bleibt Armut aber bestehen – die nötige Gesamtreform seitens der Bundesregierung bleibt aus. Das ist bedauerlich.“

„Betroffene benötigen Rechtssicherheit“
Die geplanten Reparaturen begrüßt die Caritas. Positiv ist etwa die Aufnahme der Härtefallklausel, mit der die Bundesländer nun für ausgeschlossene Personengruppen wieder einen Zugang zur Sozialhilfe gewähren können. Das trifft z.B. Menschen mit einem humanitären Bleiberecht, die von der Sozialhilfe ausgeschlossen und so in Armutssituationen gedrängt wurden. Wünschenswert wäre, dass so aber auch subsidiär Schutzberechtigten der volle Zugang zur Sozialhilfe wieder ermöglicht werden könnte. Positiv ist weiters, dass das Pflegegeld künftig nicht mehr auf das Einkommen der Betroffenen bzw. auch nicht bei deren Angehörigen angerechnet wird, und damit tatsächlich für die notwendigen Kosten der Pflege und Betreuung verwendet werden kann, für die es auch benötigt wird.
Auch die Aufhebung der finanziellen Schlechterstellung von Menschen in Wohngemeinschaften ist ein sehr positiver Schritt. Denn die Deckelung traf bisher Menschen mit Behinderungen oder Menschen in Krisensituationen, die auf eine Wohnmöglichkeit in betreuten WGs angewiesen sind, besonders hart.
Nicht gelungen ist es, von der Verankerung der vielen Kann-Bestimmungen wegzukommen, d.h. es gibt weiterhin keine vollständige Rechtssicherheit für Betroffene. Und offen geblieben ist eine Vereinheitlichung und Anpassung der Kinderrichtsätze auf ein armutsfestes Niveau.

Teuerungswelle unterstreicht Bedarf nach Gesamtreform
Die aktuelle Teuerungswelle unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf einer grundsätzlichen Reformierung der Sozialhilfe NEU deutlich. Zahlreiche Studien belegen, dass einkommensschwache und armutsbetroffene Haushalte den größten Teil ihres Einkommens für Wohnen, Heizen und den Lebensbedarf ausgeben. Durch die aktuelle Kostenexplosion beim Heizen und Mieten bleibt den Betroffenen nach Deckung der Fixkosten kaum noch Geld für das tägliche Leben. Aus den Caritas Sozialberatungsstellen wissen wir, dass die Vorschreibungen und Teilbeträge bei den Energiekosten zum Teil verdoppelt wurden und Jahresabrechnungen nicht beglichen werden können. Auch die ständig steigenden Mieten drängen Sozialhilfe-Neu Empfänger*innen immer mehr in prekäre Wohnverhältnisse. Damit die Sozialhilfe NEU vor Armut schützt sind daher unbedingt Reformen bei den Wohn- und Energiekosten angebracht. Eine Neugestaltung der monetären Leistung zur Deckung des Wohnbedarfs muss in der Sozialhilfe NEU verankert werden genauso wie die Abschaffung der Anrechnung der Wohnbeihilfe bei Sozialhilfe NEU Empfänger*innen.

Außerdem wird in der Diskussion rund um die Sozialhilfe NEU oft drauf vergessen, dass alleine im Jahr 2020 rund 74.000 Kinder in Bedarfsgemeinschaften mit Sozialhilfebezug lebten. Eine armutsfeste Reform der Sozialhilfe NEU ist daher auch ein wichtiger Schritt um Kinderarmut in Österreich zu bekämpfen. Angesichts der aktuellen Teuerung zeigt sich einmal mehr, dass nun dringender Handlungsbedarf gegeben ist, um die Sozialhilfe NEU wirklich armutsfest zu machen.

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