foodwatch zum Weltverbraucher*innentag: Irreführung von Konsument*innen im Lebensmittelbereich zu oft ohne Konsequenzen
Wien (OTS) – Am 15. März ist Weltverbraucher*innentag. Zu diesem Anlass weist foodwatch Österreich besonders auf die Rechte der Konsument*innen im Lebensmittelbereich hin. Lisa Kernegger, Leiterin von foodwatch Österreich, klärt auf: „Konsument*innen haben ein Recht auf zutreffende, klare und leicht verständliche Informationen auf Lebensmitteln.“ Doch Konsument*innen wissen viel zu wenig über ihre Rechte Bescheid.
Im Lebensmittelbereich sind Missstände ganz besonders ärgerlich. Denn Lebensmittel sind Vertrauensgüter. Konsument*innen müssen sich auf die Angaben auf den Verpackungen verlassen können. Viel zu oft werden Konsument*innen durch bunte Verpackungen und markige Werbesprüche in die Irre geführt.
Für foodwatch Österreich ist dies ein Kernthema:
„Lebensmittelhersteller nutzen teilweise rechtliche Graubereiche. Oder sie agieren zum Nachteil der Konsument*innen am Verbraucherschutzgesetz vorbei“, sagt Heidi Porstner, ebenfalls Leiterin von foodwatch Österreich.
Eigentlich sind sowohl das EU-Lebensmittelrecht als auch das österreichische Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) eindeutig. Das [LMSVG] (https://bit.ly/3I9xWDl) formuliert es so: „Es ist verboten, Lebensmittel mit zur Irreführung geeigneten Informationen in Verkehr zu bringen oder zu bewerben (…).“ Doch die Einhaltung dieser Gesetze wird zu wenig geahndet.
„Die Kreativität der Hersteller*innen scheint außerdem grenzenlos. Auf [www.dasregtmichauf.at] (http://www.dasregtmichauf.at) sammelt foodwatch Produkte, die Konsument*innen besonders verärgern. Ein Teilnehmer hat dort ein Foto einer „Bananen-Quinoa-Backmischung“ hochgeladen, die nur zwei Prozent Quinoa enthält. Bananen sind gar keine drin. Die müssen extra hinzugefügt werden. Die Plattform soll helfen, solche Missstände sichtbar zu machen“, erzählt Lisa Kernegger.
Das Geschäft mit dem Gesundheitsbedürfnis
Derzeit werben viele Fruchtsäfte, Fruchtsaftgetränke oder Smoothies besonders mit Vitaminen und Mineralstoffen. Sie verpassen sich klingende Namen wie „Immun Plus“ oder „Vitaminbündel“ und versprechen „Fitness für dein Immunsystem“. Erst im Kleingedruckten auf der Rückseite der Verpackung wird aufgeklärt: „Vitamin C trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei“. Und das, obwohl es dazu ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH Urteil v. 30.01.2020, Rs. C-524/18) gibt. Es besagt, dass die oftmals praktizierte Sternchenlösung – bei der man erst auf der Rückseite über die Details aufgeklärt wird – nur in Ausnahmefällen zulässig ist. Nämlich nur dann, wenn tatsächlich mit Platzmangel argumentiert werden kann. Die Auslegung von Platzmangel wird aus Sicht von foodwatch in vielen Fällen sehr großzügig interpretiert. „Das zeigt deutlich, dass viele Unternehmen den rechtlichen Rahmen bis zum äußersten ausreizen, um ihr Produkt in einem guten Licht erscheinen zu lassen. Diese Missstände müssen Behörden endlich konsequent ahnden“, fordert Heidi Porstner.
Mehr Informationen zur Arbeit von foodwatch Österreich:
[www.foodwatch.at] (http://www.foodwatch.at)
Über foodwatch Österreich
Das Büro von foodwatch Österreich haben Mag.a Heidi Porstner und Mag.a Lisa Kernegger gemeinsam aufgebaut. foodwatch Österreich ist Teil von foodwatch e. V. mit Sitz in Deutschland. Die NGO setzt sich mit ihren Kampagnen für die Rechte der Konsument*innen im Lebensmittelbereich ein. foodwatch ist unabhängig von Regierungen und der Lebensmittelindustrie. Erst die Spender*innen machen die gezielte Kampagnenarbeit möglich. Als unabhängiger, spendenfinanzierter Player geht foodwatch keine Kooperationen mit Unternehmen oder politischen Institutionen ein. So kann die NGO eigenverantwortlich und glaubwürdig Missstände aufzeigen und frei agieren.
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