Vana/Neßler: „Wie erwartet: Absage an Indexierung der Familienbeihilfe durch Generalanwalt am EuGH“ | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Vana/Neßler: „Wie erwartet: Absage an Indexierung der Familienbeihilfe durch Generalanwalt am EuGH“

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Wien/Brüssel (OTS) – „Der heutige Schlussantrag des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt die Position aller drei EU-Institutionen gegen die Indexierung der Familienbeihilfe und für ein soziales Europa: Die Indexierung der Familienbeihilfe ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz der EU unvereinbar. Sie ist ein Angriff auf das Grundrecht der Freizügigkeit der Arbeitnehmer*innen. Spätestens die Coronakrise zeigt, wie wichtig gerade in Österreich Fachkräfte aus Osteuropa insbesondere in der Pflege sind.

Der Schlussantrag zieht einen ersten Schlussstrich unter diesen sowohl Europa als auch Österreich schadenden Angriff auf soziale Rechte. Ich erwarte mir, dass der EuGH diesem Antrag folgt und damit auch ein Signal an andere EU-Mitgliedstaaten sendet, die an europäischen Prinzipien rütteln. Über den Anlass hinaus zeigt das Beispiel die Notwendigkeit einer echten europäischen Sozialunion mit europaweit verbindlichen sozialen Mindeststandards“, begrüßt Monika Vana, Delegationsleiterin der österreichischen Grünen im Europaparlament, den Schlussantrag des Generalanwalts am EuGH im Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich zur Indexierung der Familienbeihilfe.

„Ich habe nie ein Hehl daraus gemacht, dass ich die Indexierung der Familienbeihilfe für ethisch nicht vertretbar halte“, kommentiert Barbara Neßler, Grüne Familiensprecherin im Nationalrat, den Schlussantrag: „Die dahinterstehende Haltung ist, dass manche Kinder weniger wert sind als andere und Arbeitnehmer*inn den aus einigen Ländern für dieselbe Arbeitsleistung durch eine verkürzte Beihilfe weniger erhalten als andere. Dies widerspricht jeglichem Gerechtigkeitsanspruch, den ein demokratischer Staat haben sollte.“

Neßler ist froh, dass der Generalanwalt die Indexierung nun als Verletzung des EU-Rechts eingestuft hat und geht davon aus, dass der EuGH dem folgen wird: „Es ist ja auch absurd, dass wir in einigen Branchen händeringend Arbeitskräfte aus dem Ausland suchen, denen aber gleichzeitig die volle Leistung aus der Familienbeihilfe verwehren, die ihnen zustehen würde.“

Für die österreichische Ebene fordert Neßler: „Jetzt sind seitens der zuständigen Ministerien Vorkehrungen zu treffen, damit eine etwaige Reparatur – nämlich die Rückzahlung der vorenthaltenen Summen aus den Beihilfen an die betroffenen Anspruchsberechtigten – nach dem EuGH-Urteil so rasch wie möglich erfolgen kann.“

Über den konkreten Anlassfall hinaus, betonen Vana und Neßler:
„Als ein weiteres uneingeschränkt positives Zeichen sowohl für die europäische Ebene als auch die der Mitgliedsstaaten ist zu werten, dass mit diesem Schlussantrag auch wahltaktische und populistische Anti-EU-Manöver in die Schranken gewiesen wurden.“

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