Inseratenkorruption: Erster Zwischenerfolg für Antikorruptionsbegehren
Wien (OTS) – Als „ersten Zwischenerfolg“ bewertet das Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren die heute von der Bundesregierung angekündigte Neugestaltung der heimischen Medienförderung und Inseratenvergabe. Der entsprechende Ministerratsvortrag sieht einen – aus Sicht des Volksbegehrens „prinzipiell in die richtige Richtung gehenden“ – Maßnahmenkatalog vor, der unter anderem strengere Regeln und mehr Transparenz für Inseratenschaltungen und ein einheitliches Medienförderungsgesetz beinhaltet.
„Es ist grundsätzlich positiv, dass sich hier endlich etwas bewegt. Das zeigt auch, wie wichtig der öffentliche Druck und nicht zuletzt das Anti-Korruptionsvolksbegehren sind. Vorzeitiger Applaus wäre aber unangebracht. Wir haben in der Vergangenheit leider zu oft erlebt, dass solche Ankündigungen auf die lange Bank geschoben und einem Tod auf Raten zugeführt wurden,“ kommentiert Franz Fiedler, ehemaliger Präsident des Rechnungshofes, als einer der Proponenten die heutigen Meldungen dazu.
Fiedler betont, dass es nun „ein starkes und unmissverständliches Signal der Bevölkerung an die Politik braucht, damit aus den Lippenbekenntnissen und Überschriften endlich wirksame Maßnahmen zur Eindämmung der Inseratenkorruption werden. Jede Unterschrift für das Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren im Mai wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten“, so Fiedler.
Wie seit dieser Woche feststeht, wird das Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren von 2. bis 9. Mai 2022 stattfinden. In dieser Eintragungswoche haben alle Wahlberechtigten zum Nationalrat die Möglichkeit, das Volksbegehren mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Ab 100.000 Unterschriften ist der Nationalrat verpflichtet, die Forderungen zu behandeln. (Schluss)
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