Dienstrecht: Verfassungsausschuss schickt Anpassungen ins Plenum
Wien (PK) – Einen Initiativantrag der Koalitionsparteien für eine „2. Dienstrechtsnovelle 2021“ mit kleineren Anpassungen schickten ÖVP, SPÖ und Grüne heute aus dem Verfassungsausschuss ins Nationalratsplenum. Die Gehaltsverhandlungen für den öffentlichen Dienst seien noch im Laufen, berichtete dazu Vizekanzler Werner Kogler. Im Hinblick auf das Prozedere seit vielen Jahren, die Ergebnisse dann noch in den Antrag einzuarbeiten, gebe es von beiden Seiten das Ziel, rechtzeitig fertig zu werden.
Zwei Anträge der FPÖ blieben im Ausschuss in der Minderheit. Zum einen wollen die Freiheitlichen im öffentlichen Dienst Zulagen und Nebengebühren als Bestandteile des Grundbezugs definieren. Zum anderen fordern sie ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für COVID-19-Ungeimpfte im öffentlichen Dienst.
2. Dienstrechtsnovelle 2021 vorerst mit kleineren Anpassungen
Mit der Begründung redaktioneller Anpassungen und Zitatberichtigungen hatten ÖVP und Grüne den Initiativantrag (2085/A) auf Novellierung des Beamtendienstrechts eingebracht. Die Änderungen in der beantragten 2. Dienstrechtsnovelle 2021 würden neben Bundesbediensteten auch LehrerInnen im Landesdienst beziehungsweise an land- und forstwirtschaftlichen Schulen betreffen. Mit ausdrücklichem Dank an das Engagement der öffentlich Bediensteten vor allem auch in Zeiten der Pandemie verwiesen Eva Blimlinger (Grüne) und Michael Hammer (ÖVP) ebenso wie Christian Lausch (FPÖ) und Selma Yildirim (SPÖ) darauf, dass die Gehaltsverhandlungen für den öffentlichen Dienst noch nicht abgeschlossen seien. Die FPÖ werde aber dem Antrag vorerst nicht zustimmen, da die Novelle noch unfertig sei, so Lausch. Hammer erläuterte, sobald das Verhandlungsergebnis vorliege, werde man es in die Vorlage als Abänderungsantrag einarbeiten. Gerald Loacker (NEOS) wandte zur Verhandlungsposition der Arbeitgeberseite ein, dass die Logik zu überdenken sei, wonach Leute verhandeln würden, die das Ergebnis selber betreffe.
Vizekanzler Werner Kogler unterstrich gegenüber Loacker, letztverantwortlich seien die beteiligten Minister für öffentlichen Dienst im Einvernehmen mit den Finanzen, und „die verhandeln sich ihr Gehalt mit Sicherheit nicht selber aus“.
FPÖ will im öffentlichen Dienst Zulagen und Nebengebühren als Bestandteile des Grundbezugs definieren
Mit einem heute im Ausschuss verhandelten Antrag sollten der FPÖ zufolge im öffentlichen Dienst pauschalierte Zulagen und Nebengebühren als Bestandteile des Grundbezugs definiert und damit 14-mal jährlich ausgezahlt werden. Das würde Lausch zufolge Überstunden attraktiver machen und Verbesserungen im Krankheitsfall bringen (1674/A(E)). Für den Antrag sprach sich neben den Freiheitlichen auch Selma Yildirim seitens der SPÖ aus, die ebenso wie Lausch auf Härtefälle durch Entfall der Zulagen bei längeren Ausfällen hinwies. Eva Blimlinger (Grüne) meinte dazu, man sei dabei, das höchst komplexe Besoldungssystem in eine neue Ära zu führen, was eine „Herkulesaufgabe“ darstelle. Bei Zulagen und Nebengebühren liege es in der Natur der Sache, dass diese mit Mehrleistungen zusammenhängen, argumentierte neben Michael Hammer (ÖVP) auch Vizekanzler Werner Kogler. Er hoffe auf Reformschritte noch in dieser Legislaturperiode, so Kogler. Aber es könne nicht der Sinn von Zulagen sein, diese „einzunivellieren“.
FPÖ pocht auf Diskriminierungsverbot für nicht gegen COVID-19-Geimpfte
Im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wie Ausgangssperren, Demonstrationsverbote und Maskenpflicht sei die österreichische Bevölkerung seit bald zwei Jahren mit drastischen Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte konfrontiert, stellte Christian Lausch (FPÖ) fest. Besonders Polizei und Justizwache müssten dabei ungebrochenen Einsatzwillen zeigen, trotz verschärfter Rahmenbedingungen, wies Lausch speziell auf obligatorische wöchentliche PCR-Testungen bei allen Bediensteten in Justizanstalten hin. Vor diesem Hintergrund forderte der Freiheitliche ein ausdrückliches und bindendes Diskriminierungsverbot für COVID-19-Ungeimpfte im öffentlichen Dienst (2096/A(E)), zumal die Impfquote bei öffentlich Bediensteten mit mehr als 80% über dem Durchschnittswert Österreichs liege.
Christian Stocker (ÖVP) sowie Agnes Sirkka Prammer (Grüne) hielten dem entgegen, dass hier keine Diskriminierung festzumachen sei. Für eine Unterscheidung zum Schutz der Gesundheit gebe es eine sachliche Rechtfertigung, so Prammer. Auch Vizekanzler Werner Kogler betonte, es gehe um Schutzvorkehrungen, an der Stelle sei keine Diskriminierung erkennbar. Demgegenüber orteten Lausch und Harald Stefan (FPÖ) einen unterschwelligen Impfzwang und öffentlichen Druck, der aufgebaut werde. Eine Impfpflicht werde mittlerweile allerdings bereits öffentlich diskutiert, konnte Selma Yildirim (SPÖ) nicht viel Sinn im Antrag erkennen. Dass an einer Impfpflicht gearbeitet werde, sei kein Geheimnis, räumte auch Vizekanzler Kogler ein. Für ihren Antrag sprachen sich nur die Freiheitlichen aus, der damit in der Minderheit blieb. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) mbu
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