Markus Braun (ehemaliger CEO der Wirecard AG) muss sich Verfahren vor österreichischen Gerichten stellen
Wien (OTS) – Bereits im Juni 2021 bestätigte das Landesgericht Innsbruck in einem von der Kanzlei AIGNER I LEHNER I ZUSCHIN Rechtsanwälte (WIEN) geführten Musterverfahren die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte für Ansprüche von geschädigten Anlegern gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG, Dr. Markus Braun. In dem von Braun gegen diesen Beschluss erhobenen Rechtsmittel argumentierte dieser, dass er auf Grund seiner Inhaftierung in Deutschland keinen Wohnsitz mehr in Wien bzw. Kitzbühel hätte und ein Gerichtsverfahren in Österreich unions-und grundrechtswidrig wäre. Braun sah sich darüber hinaus in seinem Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 EMRK gefährdet und regte die Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens beim Europäischen Gerichtshof an.
Das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte mit rechtskräftigem Beschluss vom 14.10.2021 nunmehr, dass „kein Zweifel bestehe“, dass Braun seinen Wohnsitz trotz derzeitiger Untersuchungshaft nach wie vor in Wien hätte und daher auch die Wiener Gerichte über Schadenersatzansprüche aus dem Wirecard Skandal zu entscheiden hätten. Für die Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens beim EuGH fehle laut OLG Innsbruck bereits die Grundlage.
Mag. Roman Taudes LL.M., der auf Anlegerseite federführende Rechtsanwalt, zeigte sich erfreut über die Entscheidung: „Dass der Zuständigkeitsstreit so rasch geklärt werden konnte und sich Markus Braun den geschädigten Anlegern nunmehr auch vor den österreichischen Gerichten stellen muss, ist erfreulich für die Kläger und schafft Rechtssicherheit.“ Jenen Wirecard Geschädigten, die noch nicht aktiv wurden, rät Roman Taudes ehestmöglich tätig zu werden und Ansprüche jedenfalls prüfen zu lassen. „Neben den für die geschädigten Anleger nach wie vor vorgenommenen Anmeldungen von Schadenersatzansprüchen im Insolvenzverfahren der Wirecard AG werden derzeit auch die ersten Klagen gegen österreichische Banken, die Derivate auf die Wirecard AG ausgegeben haben, auf den Weg gebracht.“ erklären die Kanzleipartner Dr. Georg Zuschin, MBA und Mag. Lukas Aigner von AIGNER I LEHNER I ZUSCHIN Rechtsanwälte.
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