Nationalrat: Finanzierung der Gratis-Corona-Tests bis Ende März 2022 verlängert
Wien (PK) – Die Finanzierung der Gratis-Corona-Tests im Rahmen von Screeningprogrammen oder in öffentlichen Apotheken ist bis Ende März 2022 gesichert. Weitergeführt werden sollen auch die betrieblichen Testungen, allerdings nur bis 31. Oktober 2021. Gesetzliche Grundlage dafür bildete unter anderem das heute im Nationalrat mehrheitlich beschlossene COVID-19-Zweckzuschussgesetz, durch das zudem der Kostenersatz für Länder und Gemeinden für die Anschaffung von Schutzausrüstung, für den Betrieb der telefonischen Gesundheitsberatung oder für COVID-19-bedingte Mehrleistungen von Rettungs- und Krankentransportdiensten geregelt wird.
Mit Stimmenmehrheit wurden auch umfangreiche Änderungen im Epidemie-und COVID-19-Maßnahmengesetz beschlossen. Darin enthalten ist unter anderem die Reparatur der Rechtsschutzbestimmungen in Bezug auf die Quarantäneregelungen, die auf ein VfGH-Erkenntnis zurückgeht. Außerdem werden die BürgermeisterInnen ermächtigt, Öffnungs- und Schließzeiten von Betriebsstätten festzulegen. Ein im Laufe der Sitzung eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag sieht nun vor, dass dies nur mit Zustimmung der Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen kann. Weiters werden niedergelassene ÄrztInnen stärker in die Pandemiebekämpfung eingebunden, indem sie nunmehr auch PCR- und Antigentests dokumentieren und die diesbezüglichen Zertifikate ausdrucken dürfen.
Weitere Beschlüsse betreffen pandemiebedingte Änderungen im COVID-19-Lagergesetz zur unentgeltlichen Bereitstellung von Schutzausrüstung und sonstiger notwendiger medizinischer Materialien sowie die Verlängerung des Fernrezepts, also die Verschreibung von Medikamenten ohne persönlichen Arztkontakt, bis März 2022. Zudem kommt es zu Fristverlängerungen im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz sowie im Medizinproduktegesetz. Von allen Fraktionen unterstützt wurde eine SPÖ-Initiative, die ein Verbot des als Weißmacher eingesetzten Farbstoffs Titandioxid E 171 einfordert.
Keine Mehrheit fanden die Forderungen der FPÖ nach einem Auslaufen aller COVID-19-Maßnahmen spätestens am 26. Oktober 2021 sowie nach einer Verlängerung der kostenlosen betrieblichen Corona-Tests bis mindestens 30. Juni 2022. Ebenso abgelehnt wurde der SPÖ-Entschließungsantrag betreffend „Pflegeoffensive – Jetzt“.
Finanzierung der Gratis-Tests sowie Zweckzuschüsse der Länder und Gemeinden verlängert
Bei den Änderungen im COVID-19-Zweckzuschussgesetz geht es vor allem um den Ersatz der Kosten für Schutzausrüstung, für die telefonische Gesundheitsberatung unter der Rufnummer 1450 (inklusive Infrastruktur-, Recruiting- und Schulungsmaßnahmen), für sogenannte Barackenspitäler oder für diverse medizinische Produkte, die den Ländern und Gemeinden abgegolten werden. Dazu zählen weiters Aufwandsentschädigungen für nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen, für Impfstellen sowie für COVID-19-bedingte Mehrleistungen von Rettungs- und Krankentransportdiensten. Diese Zahlungen werden nun bis Ende März 2022 verlängert. Bis Ende März 2022 laufen nun auch die Regelungen für den Kostenersatz für bevölkerungsweite Corona-Testungen im Rahmen von Screening-Programmen sowie für COVID-19-Tests in öffentlichen Apotheken; bei den betrieblichen Testungen gilt der Stichtag Ende Oktober 2021.
Ein zentraler Punkt bei den von ÖVP und Grünen vorgeschlagenen Novellierungen des Epidemie- und des COVID-19-Maßnahmengesetzes ist die Einführung eines Sonderrechtsschutzes im Zusammenhang mit Absonderungsbestimmungen, die aufgrund eines Erkenntnisses des VfGH adaptiert werden mussten. Entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgabe können u.a. bestimmte Bescheide beim Landesverwaltungsgericht angefochten werden, wobei eine Entscheidungsfrist von einer Woche normiert ist, sofern die Absonderung noch aufrecht ist. Im COVID-19-Maßnahmengesetz wird weiters festgelegt, ab wann – nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand – von einer lediglich geringen epidemiologischen Gefahr auszugehen ist (Schutzimpfung, Negativtestung, Vorhandensein von Antikörpern, überstandene Infektion). Um flexibler auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren, kann auch zwischen den einzelnen Personengruppen differenziert werden.
SPÖ legt umfassenden Forderungskatalog für Pflegeoffensive vor
Es entbehre jeglicher Logik, warum die betrieblichen Testungen nur mehr bis Ende Oktober finanziell unterstützt werden sollen, zeigte Abgeordnete Verena Nussbaum (SPÖ) auf. Ebenso wie ihr Fraktionskollege Philip Kucher (SPÖ) zeigte sie sich bestürzt darüber, dass im aktuellen Budget offenbar auf den Gesundheits- und Pflegebereich vergessen wurde. Sie brachte daher einen Entschließungsantrag ein, im dem nicht nur die Schaffung eines Pflegegarantiefonds sowie eine rasche Verbesserung der Arbeitssituation der im Pflegebereich beschäftigten Personen gefordert wird, sondern auch die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln in der Höhe von einer Milliarde Euro. Kucher gab weiters zu bedenken, dass auch keinerlei Gelder vorgesehen seien, um dem akuten Ärztemangel zu begegnen. Handlungsbedarf sah er auch hinsichtlich der Studienplätze für Medizin, die zumindest verdoppelt werden müssten. Kucher appellierte daher an alle Fraktionen, Gesundheitsminister Mückstein in diesen Belangen den Rücken zu stärken.
Die heute zu beschließenden unterschiedlichen Fristen für Verlängerungen von Corona-Maßnahmen würden abermals zu einer Verwirrung der Bevölkerung beitragen, beklagte Abgeordneter Alois Stöger (SPÖ). In einem Abänderungsantrag trat er daher dafür ein, dass auch die Finanzierung von betrieblichen Testungen bis 31. März 2022 sichergestellt wird; dieser fand jedoch keine Mehrheit.
Grüne begrüßen Verlängerung der verschiedenen Corona-Maßnahmen
Die Pandemie sei leider noch nicht vorbei, konstatierte Ralph Schallmeiner von den Grünen, knapp 10% der Kapazitäten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser seien mit COVID-19-PatientInnen belegt. Deshalb müssen eine Reihe von Maßnahmen verlängert werden, wie z.B. das Contact-Tracing, die Auszahlung der Zweckzuschüsse an die Länder und Gemeinden, die Ausstellung von Fernrezepten sowie diverse Krisenbestimmungen. Als weitere wichtige Änderung führte er die Anpassung der 3G-Systematik „an die Realität“ an, wodurch man im Fall einer sozialpartnerschaftlichen Einigung auf die Einführung von 3G am Arbeitsplatz vorbereitet sei. Demnach werde in allen Berufen, in denen ein physischer Kontakt mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden könne, ein 3G-Nachweis notwendig sein, erläuterte Abgeordnete Bedrana Ribo (Grüne).
FPÖ: Schluss mit den Corona-Maßnahmen und mehr Geld für Arzneimittel gegen COVID-19 und für Gesundheitspersonal
Dass es keinen roten Faden in der Pandemiebekämpfung gebe, zeige das vorliegende „Flickwerk“, urteilte Gerhard Kaniak (FPÖ), der die Zusammenfassung unterschiedlichster Gesetzesvorhaben unter einem Tagesordnungspunkt bemängelte. Massive Kritik übte er vor allem daran, dass das als Notstandsregelung gedachte COVID-19-Maßnahmengesetz nicht nur bis 30. Juni 2022 gelten soll, sondern auf Basis einer Verordnung der Bundesregierung und somit unter Nichteinbeziehung des Nationalrats sogar bis Ende 2022 verlängert werden könne.
Ebenso wie seine Fraktionskollegen wies er darauf hin, dass in Bezug auf die Corona-Fälle noch immer keine „ehrlichen und transparenten Zahlen“ vorliegen würden, die der Definition der WHO entsprechen. Ähnliche Verwirrung herrsche bei der Anzahl der Intensivbetten oder der Information darüber, ob die als COVID-19-PatientInnen angeführten Personen im Krankenhaus tatsächlich an Corona erkrankt sind. Außerdem zeige ein aktueller Bericht, dass 70% der COVID-Toten vor ihrem Ableben nicht in intensivmedizinischer Spitalsbehandlung waren. Ein wichtiges Anliegen war es ihm auch, mehr Geld für Arzneimittel gegen COVID-19 bereitzustellen.
Angesichts der immer zahlreicheren Impfdurchbrüche sei es skandalös, dass weiterhin an der bisherigen Gesundheitspolitik festgehalten werde, beklagte FPÖ-Vertreter Gerald Hauser. Offenbar wurden sogar diesbezügliche Informationen auf der Homepage der AGES gelöscht, nur weil sie nicht ins politische Narrativ der Regierungsparteien gepasst haben. Er sprach sich zudem für die Weiterführung der betrieblichen Corona-Testungen aus und brachte dazu einen Entschließungsantrag ein, der aber in der Minderheit blieb. Für ein baldiges Auslaufen aller Corona-Maßnahmen setzte sich Abgeordnete Dagmar Belakowitsch (FPÖ) ein. Im Konkreten sollte der 26. Oktober zum Tag der Freiheit erklärt und die „sinnlose Quälerei“ der Bevölkerung beendet werden, unterstrich sie.
ÖVP: Pandemie macht Verlängerung der Corona-Maßnahmen erforderlich
ÖVP-Abgeordneter Josef Smolle erläuterte die zentralen legistischen Änderungen im COVID-19-Maßnahmengesetz, vor allem was den Umgang mit Quarantänebescheiden betrifft. Basierend auf den praktischen Erfahrungen der letzten Monate habe man sich zudem dazu entschlossen, den niedergelassenen ÄrztInnen die Möglichkeit zu geben, nunmehr auch PCR- und Antigentests ausdrucken können. Abgeordnetem Kucher gab er noch mit auf dem Weg, dass Österreich im internationalen Vergleich eine der höchsten Zahlen an Studienplätzen für Medizin aufweise. Was den generellen Verlauf der Epidemie betrifft, so zeigte sich Smolle aufgrund der Infektionszahlen vorsichtig optimistisch.
Die ÖVP-Mandatarin Alexandra Tanda kam insbesondere auf die Zweckzuschüsse an die Länder und Gemeinden zu sprechen, die der Bund seit nunmehr 20 Monaten leiste. Dazu gehörten u.a. der Kostenersatz für die Schutzausrüstung, für die telefonische Gesundheitshotline, für die Notspitäler und auch für die Impf- und Teststraßen. Erhebliche zusätzliche Ausgaben seien auch bei den Rettungs- und Krankentransportdiensten angefallen, die von der öffentlichen Hand ersetzt werden müssen. Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) begrüßte die Verlängerung der verschiedenen Corona-Maßnahmen, da die Pandemie noch nicht zu Ende sei.
NEOS vermissen „roten Faden“ in der Pandemiebekämpfung und fordern Ausstieg aus Panikmodus
Die unterschiedlichen Fristverlängerungen würden zeigen, dass es noch immer keinen „roten Faden“ in der Pandemiebekämpfung gebe, stellte Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS) fest. Besonders hinterfragenswert sei das frühzeitige Auslaufen der Betriebstestungen mit Ende Oktober 2021, zumal sie mit 10 € pro Person die günstigste Version darstellen. Die ApothekerInnen würden hingegen 25 € pro Test erhalten, womit sich einige wohl „eine goldene Nase“ verdienen. Es sei für Loacker aber generell nicht einzusehen, dass die Testungen weiterhin kostenlos angeboten werden müssen; in anderen Ländern habe man damit schon aufgehört. Was es nun brauche, sei ein Ausstieg aus dem Panikmodus, damit man wieder in die Normalität zurückkehren könne.
Mückstein: Vierte Welle ist noch nicht vorbei
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein ging zunächst auf die budgetäre Situation seines Ressorts ein. Es seien nicht nur weitere Mittel für Corona-Maßnahmen in der Höhe von 1,27 Mrd. € veranschlagt, sondern auch zusätzliche Gelder etwa zur Abfederung der sozialen und psychischen Folgen der Corona-Pandemie (Armutsbekämpfung, Delogierungsprävention, Aufstockung der Mittel für Kinder- und Jugendpsychiatrie etc.) vorgesehen. Unter Verwendung von EU-Geldern soll zudem der Ausbau der Primärversorgung deutlich vorangetrieben werden. Auch der Sicherstellung einer menschenwürdigen und hochwertigen Pflege werde höchste Priorität eingeräumt, versicherte Mückstein, der detailliert über die Aufstockung des Budgets in diesem Bereich informierte.
Was die aktuelle Corona-Situation anbelangt, so sei die vierte Welle noch nicht vorbei, gab der Minister zu bedenken. Die dritte Auffrischungsimpfung sei dabei vor allem für die älteren Personen von besonderer Bedeutung. Da es in den kommenden Wochen entscheidend sei, noch mehr Menschen von der Corona-Impfung überzeugen, hoffe er auf die Unterstützung durch alle politischen Fraktionen.
In Bezug auf die zur Debatte stehenden Gesetzesänderungen stellte Mückstein fest, dass man unter Einbindung zahlreicher ExpertInnen zu dem Entschluss gekommen sei, dass die kostenlosen Testangebote weitergeführt werden sollen. Um die betrieblichen Testungen über den Oktober hinaus zu ermöglichen, würden derzeit Abstimmungsgespräche laufen.
COVID-19-Lagergesetz: Unentgeltliche Weitergabe von Schutzausrüstungen und Materialien
Ein heute mehrheitlich angenommener Initiativantrag der Regierungsparteien bezweckt Änderungen im COVID-19-Lagergesetz. Damit wird das Verteidigungsministerium im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium bis Ende 2022 ermächtigt, eingelagerte Schutzausrüstungen und sonstige notwendige medizinische Materialien unentgeltlich zugunsten der Bundesländer, anderer Ressorts sowie sonstiger Bundeseinrichtungen bereitzustellen. Im Einvernehmen mit dem Innen- und Außenminister ist auch eine entgeltliche Weitergabe an andere Staaten oder internationale Organisationen möglich.
Das Frühjahr 2020 habe gezeigt, wie unumgänglich eine Krisenbevorratung sei, betonte Martina Diesner-Wais (ÖVP). Bei globalen Engpässen, etwa bei Schutzausrüstung, sei ein eigenes Lager von großer Bedeutung. FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak sprach sich seitens seiner Fraktion gegen das Verschenken von Impfstoff im Wert von 100 Mio. € an ausländische Staaten aus. Das sah NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker anders. Es sei gut, Impfstoff an bedürftige Länder weiterzugeben bevor dieser sein Ablaufdatum überschritten habe.
Fernrezept wird bis März 2022 verlängert
Da die Corona-Pandemie noch nicht vorbei ist, wird es bis Ende März 2022 weiterhin die Möglichkeit der Verschreibung von Medikamenten ohne persönlichen Arztkontakt geben. Die entsprechenden Änderungen im Gesundheitstelematikgesetz wurden heute einstimmig im Nationalrat beschlossen wurden. Für die Ausstellung von Rezepten genügt somit ein Anruf beim Arzt oder bei der Ärztin, die benötigten Medikamente können dann in der gewünschten Apotheke abgeholt werden.
Mit der Verlängerung des Fernrezepts schaffe man einen nahtlosen Übergang zum elektronischen Rezept im Rahmen von ELGA, hoben Josef Smolle und Elisabeth Scheucher-Pichler (beide ÖVP) hervor. Man wolle die durch die Pandemie angestoßenen Neuerungen auch im Gesundheitsbereich in den Regelbetrieb überführen. Das sah auch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein ähnlich. Aufgrund der aktuellen Lage der Pandemie werde die Möglichkeit des Fernrezepts verlängert. Der Gesundheitsminister begrüßte ebenso den durch die Pandemie ausgelösten Innovationsschub zur Digitalisierung in der Medizin.
Verlängerung von Fristen im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz sowie im Medizinproduktegesetz
Um coronabedingte Fristverlängerungen im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) sowie im Medizinproduktegesetz geht es auch in einem weiteren ÖVP-Grünen-Antrag, der mehrheitlich angenommenen wurde. Dazu wurde außerdem im Plenum ein Abänderungsantrag eingebracht. So wird die für den Fall einer Krisensituation vorgesehene grundsätzliche Ermächtigung der Landesregierungen, per Verordnungen Ausnahmen in Zusammenhang mit Errichtungs- und Betriebsbewilligungen von Krankenanstalten festlegen zu können, bis zum 30. Juni 2022 ausgedehnt.
Das Medizinproduktegesetz gewährleiste einerseits sichere Medizinprodukte in Österreich, andererseits schaffe es den Rahmen für Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsmöglichkeiten, hielt Josef Smolle (ÖVP) fest. Mit der Fristverlängerung im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz schaffe man die Möglichkeit für die Bundesländer, „Barackenspitäler“ ohne langes Bewilligungsverfahren zu errichten, kritisierte hingegen Ruth Becher (SPÖ). Dies werfe die Frage auf, welcher Pessimismus die Bundesregierung zu einem solch „radikalen Schritt“ veranlasse.
Einstimmigkeit zu Verbot von Farbstoff Titandioxid
Ebenfalls den Nationalrat einstimmig passiert hat eine SPÖ-Initiative, die ein Verbot des als Weißmacher eingesetzten Farbstoffs Titandioxid E 171, vor dem auch die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA warnt, einfordert. Durch den Verzehr des Farbstoffes wurden negative Effekte auf das Erbgut festgestellt. Titandioxid zählt zu den am meisten produzierten Nanopartikeln und wird unter anderem bei der Produktion von Sonnencremes, Zahnpasta, Tabletten, Farben, Lacken, Kunststoffen, Kaugummi, Mozzarella, Fruchtgummi, Fondant, buntem Streusel oder Backwaren verwendet.
Alle sich zu Wort gemeldeten Abgeordneten begrüßten die Initiative zum Verbot von Titandioxid. Er freue sich als Antragsteller für diesen Erfolg, wenngleich es nicht wichtig sei, wer diesen Antrag eingebracht habe, betonte Christian Drobits (SPÖ). Titandioxid sei nachweislich krebserregend, er setzte auf die Signale des Bundesministers, um ein endgültiges Verbot in Österreich durchzuführen. Nach dem Verbot in Lebensmitteln geht es laut Ulrike Fischer (Grüne) nun um eine Prüfung, ob der Einsatz von Titandioxid in Kosmetika sinnvoll ist. Ein Verbot sei ein Schritt in die richtige Richtung, es gehe in der Folge um den Ausbau der Herkunftskennzeichnung, so Josef Hechenberger (ÖVP). Die KonsumentInnen hätten das Recht zu wissen, wo ihre Lebensmittel herkommen. (Fortsetzung Nationalrat) sue/edl
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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