Zukunftsweisende Steuerreform für den Tourismus?
Wien (OTS) – Die Steuerreform steht: Zu den Eckpunkten des vorgestellten Maßnahmenpakets zählen unter anderem neue Tarifstufen für Einkommen, ein Klimabonus und eine CO2-Bepreisung fürs Autofahren und Heizen.
Doch was bedeutet die Reform konkret für den heimischen
Tourismus?
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger selbst sprach von einer „erheblichen Entlastung“ für die Branche. Und grundsätzlich sei das auch nicht falsch, meint Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Tourismusberatung: „Gerade die Senkung der Körperschaftssteuer und die neuen Tarifstufen sind auf jeden Fall positiv zu sehen.“ Allerdings müsse man berücksichtigen, dass die KöSt nur für einen Teil der Betriebe (nämlich Kapitalgesellschaften) gelte und die Senkung der Tarifstufen durch die kalte Progression quasi wieder zunichtegemacht werde. „Das ist also gewissermaßen eine halbherzige Geschichte“, sagt Reisenzahn. Der Gewinnfreibetrag wird von 13 auf 15 Prozent erhöht. Diesen Freibetrag können alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob sie ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermitteln.
Dazu passe die von der Regierung angedachte Art und Weise der Gegenfinanzierung: „Man setzt dabei stark auf Wachstum – da muss man halt hoffen, dass dieses Wachstum auch wirklich einsetzt“, so Reisenzahn. Genau das könnte allerdings in einigen Bundesländern, z.B. in Tirol, zu einem Problem werden, steht dies doch im Widerspruch zum kürzlich präsentierten „Tiroler Weg“ und der damit einhergehenden Bettenobergrenze. „Wenn in bestimmten Regionen keine neuen Betten mehr entstehen können“, so Reisenzahn, „wie soll dann Wachstum stattfinden?“ Der Investitionsfreibetrag könnte eine Motivation sein, in Qualität und Ökologisierung zu investieren. Insbesondere wäre dieser steuerliche Anreiz bei den derzeitigen hohen Baukosten eine Kompensation. Die Wertgrenze bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern, die sofort zur Gänze als Betriebsausgabe abgesetzt werden können, wurde bereits mit 1. Jänner 2020 von 400 auf 800 Euro erhöht. Diese wird jetzt noch einmal angehoben: die Höhe wird dann bei 1000 Euro liegen.
Rückgänge im Reiseverkehr aufgrund der geplanten CO2-Abgabe für Autofahrer erwartet sich der Experte allerdings nicht. Steuerprivilegien des Flugverkehrs blieben trotz geplanter Kerosinsteuer erhalten.
Dafür verweist er auf einige wesentliche Punkte, die von der „ökosozialen Steuerreform“ nicht abgedeckt würden – darunter insbesondere verwaltungstechnische Hürden wie die höchst komplizierte Lohnkostenverrechnung. Allein deren Beseitigung hätte bei den Unternehmen zu einer enormen Ersparnis geführt. Ein neues Mitarbeiter-Beteiligungsmodell sieht vor, dass Unternehmen, die etwa Gewinnprämien an ihre Beschäftigten auszahlen, ihre Arbeitnehmer mit bis zu 3000 Euro steuerfrei am Gewinn eines Unternehmens beteiligen können. „Hier müssen wir auf die Ausformulierung im Gesetzestext warten. Alle Maßnahmen zur steuerneutralen Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind zu begrüßen“, betont der Tourismus-Insider.
Aufgrund der prekären Mitarbeitersituation steuert die Branche auf eine sehr kritische Wintersaison zu. Mitarbeiter, die im Tourismus beschäftigt sind, müssen mit Ihrer Arbeitsleistung fehlende Rekrutierungen anderer Kollegen auffangen. Daher schlägt die Prodinger Beratungsgruppe ein steuerfreies Bedienungsgeld von 5 Prozent für die Tourismusbeschäftigten vor. „Dienstleistung wird in Zukunft um einiges mehr kosten. Daran müssen sich die Gäste gewöhnen“, unterstreicht Reisenzahn.
Immerhin: Bei der Steuerreform von 2015 sprach die Branche noch von einem „Todesstoß“ für den Tourismus. Davon ist dieses Mal keine Rede – zumindest vorerst.
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