Bautätigkeit der WEB Windenergie hat Schwarzstorchpärchen vertrieben
Zwettl (OTS) – Das Skandalprojekt „Windpark Grafenschlag II“ im Bezirk Zwettl, Waldviertel ist um eine Facette reicher. Die Vertreibung der dortigen Schwarzstörche durch massive Bautätigkeit ohne rechtsgültigen Bescheid im Frühjahr 2021 (während der Brutzeit !) verlief „erfolgreich“, der 140 Meter von einer geplanten Windkraftanlage entfernte Schwarzstorchhorst wurde schon während der Bauarbeiten von den streng geschützten Vögeln verlassen, da sie sehr sensibel auf Störungen reagieren. Trotz mehrmaliger Anzeigen über das Schwarzstorch-Vorkommen und die unmittelbar daneben stattfindenden rechtswidrigen Bautätigkeiten an die BH Zwettl seitens der Umweltorganisation Pro Thayatal und der Bürgerinitiative „Unsere Heimat“ blieb die Behörde untätig.
Es liegt damit unzweifelhaft ein schwerer Verstoß gegen die Europäische Vogelschutz- Richtlinie, die NÖ Artenschutzverordnung, das NÖ Naturschutzgesetz § 18 und gegen die FFH- Richtlinie (RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) Artikel 12 vor.
Laut dem Leitfaden zur Genehmigung von Windkraftanlagen von Birdlife Österreich und der NÖ Umweltanwaltschaft beträgt der Mindestabstand von WKA zu Schwarzstorchhorsten 3000 Meter. Werden diese Richtlinien eingehalten, ist ein sofortiger Baustopp und eine Versagung des Projektes unumgänglich. In Schwarzenbach erfolgte auf Grund des Schwarzstorchvorkommens die Einstellung des dortigen Projektes.
Das vom Landesverwaltungsgericht in St. Pölten mittlerweile genehmigte Verfahren „Grafenschlag II“ ist jetzt beim Verwaltungsgerichtshof anhängig, eine Entscheidung steht noch aus.
Der Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion darf nicht auf Kosten des Naturschutzes geschehen, betonen die Umweltschützer.
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