SPÖ fordert Ausweitung der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft
Wien (PK) – Mit der Ersten Lesung eines SPÖ-Antrags zur Ausweitung der Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft hat der Nationalrat heute Abend seine Plenarwoche beendet. Geht es nach der SPÖ sollen alle ausgegliederten Rechtsträger und Unternehmen, die in die Prüfzuständigkeit des Rechnungshofs fallen, künftig auch der Volksanwaltschaft gegenüber auskunftspflichtig sein, sofern diese im allgemeinen Interesse liegende Aufgaben erfüllen.
Bund, Länder und Gemeinden würden verstärkt Bereiche der Daseinsvorsorge wie etwa Krankenhaus-Träger auslagern, mit dem Effekt, dass die Volksanwaltschaft nur noch einen Teil der Krankenhäuser prüfen könne, begründet Rudolf Silvan die Initiative. Auch die Asfinag und die Bundesforste würden nicht in die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft fallen. Eine Ausweitung der Prüfkompetenzen wäre für ihn in diesem Sinn ein wesentlicher Beitrag zu mehr Transparenz und Bürgernähe.
Inwieweit die Initiative erfolgreich sein wird, ist offen. Laut David Stögmüller stehen die Grünen dem Antrag zwar positiv gegenüber, er sieht aber noch einige grundlegende Fragen zu klären. Insbesonders muss seiner Meinung nach darüber diskutiert werden, wo man die Grenzen zieht, um nicht alle staatsnahen Unternehmen zu erfassen. Stögmüller kann sich etwa vorstellen, den Fokus auf Rechtsträger zu richten, die staatliche Leistungen abwickeln bzw. im Bereich der Daseinsvorsorge oder der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Seitens der ÖVP hielt Wolfgang Gerstl Silvan entgegen, dass die SPÖ in Wien schon zweimal – einmal mit den Grünen, einmal mit den NEOS -dagegen gestimmt habe, dass die Volksanwaltschaft den Wiener Zentralfriedhof prüfe. Es gebe viele ältere Menschen, die die Laufstrecke im Zentralfriedhof für pietätlos halten, meinte er, bei der Gemeinde würden sie aber kein Gehör finden und die Volksanwaltschaft dürfe nicht prüfen. In diesem Sinn gebe es genug Diskussionsbedarf über die SPÖ-Initiative, meinte er.
Unterstützung für den Antrag signalisierte Stephanie Krisper (NEOS). Sie sprach sich zudem für einen geänderten Bestellmodus für VolksanwältInnen aus, um deren Unabhängigkeit zu stärken. Derzeit zähle bei der Auswahl der VolksanwältInnen der Parteihintergrund mehr als Kompetenzen, sagte sie.
Der Antrag wurde nach der Ersten Lesung dem Verfassungsausschuss zugewiesen.
Keine Mehrheit für Fristsetzungsanträge der SPÖ
Zum Schluss der Sitzung stimmte der Nationalrat noch über mehrere Fristsetzungsanträge der SPÖ ab, die zum einen darauf abzielten, die Beratungen über drei SPÖ-Initiativen auf Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiertransportgesetzes zu beschleunigen. Dem Gesundheitsausschuss sollte für die Vorberatung jeweils eine Frist bis zum 1. Juli gesetzt werden, wobei es der SPÖ konkret um ein Verbot des Tötens männlicher Küken, die Einführung von Mindeststrafen bei Verstößen gegen das Tiertransportgesetz und ein Verbot des betäubungslosen Kastrierens von Ferkeln geht. Die Anträge fanden allerdings ebenso wenig eine Mehrheit wie zwei weitere Fristsetzungsanträge der SPÖ zum AMA-Gütesiegel und zum Verbot von Konversions- und Reparativ-Therapien.
Bericht des Petitionsausschusses mehrheitlich zur Kenntnis genommen
Noch vor der Ersten Lesung hatte der Nationalrat mit Stimmenmehrheit einen Bericht des Petitionsausschusses über drei Petitionen und eine Bürgerinitiative zur Kenntnis genommen. Zur Diskussion standen unter anderem Forderungen nach einer Nachrüstung von Lkw mit Abbiegeassistenten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie nach einer vollständigen Abgeltung des Einnahmeausfalls von Gemeinden in Folge der Corona-Krise, um Gemeindeleistungen wie Kinderbetreuung, Rettungs- und Feuerwehrwesen, Schulerhaltung, Spitalsfinanzierung und Abwasserentsorgung weiterhin sicherzustellen. Zudem lag den Abgeordneten eine Petition mit einem umfangreichen Forderungskatalog zum Thema Pflege vor, wobei die Anliegen von der Einrichtung einer Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung über die Möglichkeit einer dauerhaften Pflegekarenz bis hin zur Schaffung eines österreichweiten Pflege-Gütesiegels und einer höheren Pflegegeld-Einstufung von demenzkranken Menschen reichten. Zahlreiche BürgerInnen haben auch eine von der FPÖ eingebrachte Petition gegen verpflichtende Corona-Tests an Schulen unterstützt.
Mit der Kenntnisnahme des Berichts sind die Beratungen über die Bürgeranliegen abgeschlossen. SPÖ, FPÖ und NEOS bedauerten, dass Petitionen und Bürgerinitiativen kaum noch den zuständigen Ausschüssen zugewiesen werden, und begründeten damit die Ablehnung des Berichts. Dem hielt Hermann Weratschnig (Grüne) entgegen, dass die Kenntnisnahme einer Initiative nicht bedeute, dass man sich mit ihren Anliegen nicht mehr befasse. Als Beispiel nannte er die Förderung von Lkw-Abbiegeassistenten. Carina Reiter (ÖVP) verwies auf die umfangreiche Unterstützung von Gemeinden durch den Bund. (Schluss Nationalrat) gs
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