Weitere Beweismittelvorlage an den Ibiza-Untersuchungsausschuss
Wien (OTS) – In den letzten Tagen wurden von der Oberstaatsanwaltschaft Wien und dem Justizministerium weitere Unterlagen an den Untersuchungsausschuss vorgelegt. Damit entspricht die Justiz den Beweisanforderungen des sogenannten „Ibiza-Untersuchungsausschusses“.
Seit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 2.Dezember 2020 sind durch die Justizbehörden alle Unterlagen vorzulegen, die für den Gegenstand des Untersuchungsausschusses abstrakt relevant sind auch wenn diese nicht Teil eines Strafakts sind. Dies sind deutlich mehr Unterlagen, als jene, die strafrechtlich relevant sind. Die Justiz prüft daher Unterlagen von beachtlichem Umfang, um den Beweisanforderungen des Untersuchungsausschusses zu entsprechen. Die Unterlagen werden dabei in der Reihenfolge vorgelegt, die der Untersuchungsausschuss festgelegt hat. Die Justiz nimmt keine eigene Reihung oder Wertung vor. Für die rasche Umsetzung der Aktenvorlage wurde den Staatsanwaltschaften vom Justizministerium zusätzliche Mitarbeiter*innen (Jurist*innen und IT-Fachkräfte) zur Verfügung gestellt.
Vorwürfe, die Justiz würde die Aufklärung durch zögerliche Vorlage behindern, weisen wir zurück. Ebenso den gegenteiligen Vorwurf, die Justiz würde überschießend vorlegen. Vielmehr handeln die Justizbehörden in Entsprechung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes.
Darüber hinaus ist zu der Medienberichterstattung der letzten Tage festzuhalten, dass Staatsanwaltschaften gesetzlich verpflichtet sind, bei entsprechender Verdachtslage – etwa durch eine Anzeige – alle Ermittlungsschritte zur Aufklärung eines Sachverhalts zu setzen. Dabei ermitteln sie alle Umstände, die gegen eine*n Beschuldigte*n sprechen, aber auch alle, die sie entlasten. Dies geschieht ohne Ansehen der Person und gilt für die Ermittlungstätigkeit in allen gesellschaftlichen Bereichen – auch in besonders sensiblen Bereichen wie der Politik. Wer den Staatsanwaltschaften politische Motive unterstellt, verdreht die Prinzipien des Rechtsstaats und der Strafverfolgung, wie sie im Gesetz definiert sind. Staatsanwaltschaften sind gesetzlich zur Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit verpflichtet. Ihre gesetzliche Aufgabe ist die objektive Wahrheitsfindung im Rahmen ihrer Ermittlungen.
Alle rechtsstaatlichen Institutionen unterliegen einer demokratischen Kontrolle, zu der auch öffentliche Kritik gehört. Das gilt selbstverständlich auch für die Staatsanwaltschaften. Unsachliche Unterstellungen und pauschale Vorwürfe, Staatsanwaltschaften würden politisch motiviert agieren, sind hingegen entschieden zurückzuweisen. Sie schaden dem Ansehen und Vertrauen in die Institutionen, die Rechtsstaat und Demokratie wahren sollen.“
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