Druck von unten wirkt: Herkunftskennzeichnung also doch auch für Gastronomie geplant!
Wien (OTS) – Das kam dann doch überraschend: Nach Jahren des Widerstands durch die ÖVP hat Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger nun klargestellt, dass die zentrale Forderung des Tierschutzvolksbegehrens doch zur Gänze erfüllt wird. Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung wird demnach nicht nur bei verarbeiteten Produkten im Supermarkt, sondern auch in öffentlichen Küchen und in der Gastronomie gelten.
„Ich will, dass wir zuerst bei den Konzernen beginnen und dann die Landgasthäuser auch mit in die Pflicht nehmen“ sagte die Ministerin im heutigen Ö1-Mittagsjournal und bekennt sich damit erstmals zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung auch in der Gastronomie, wie vom Tierschutzvolksbegehren gefordert. Diese Ankündigung wird für massive Dynamik in der Ausarbeitung der aktuell laufenden Detailregelungen für die Kennzeichnung führen.
„Wir freuen uns sehr, dass die Ministerin nun endlich unserem Druck nachgibt. Es wäre auch absolut widersinnig, die Gastronomie entgegen der EU-Definition und entgegen dem Willen der Menschen auszuklammern. Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung muss flächendeckend kommen, vom Supermarktregal über die Kantine bis zum viel zitierten Landgasthaus. Das bringt einen Turbo für die Regionalität, das ermöglicht Reformen in der Landwirtschaft und schützt die Natur“ so Sebastian Bohrn Mena, Bundeskoordinator der Bürgerinitiative oekoreich, Nachfolgerin des Volksbegehrens.
Wenn auf jeder Speisekarte im Land stehen muss, woher die bezogenen Fleischwaren, Eier und Milch stammen, dann können Konsumenten sich endlich frei für die österreichische Alternative entscheiden, selbst wenn die ein paar Cent pro Portion mehr kosten sollte. Der erhöhte Absatz im Inland garantiert den unter Druck stehenden Landwirten darüber hinaus die Abnahme ihrer hochqualitativen Produkte – eine absolute Win-Win-Situation.
Das Tierschutzvolksbegehren wird am 10. Juni im Gesundheitsausschuss debattiert, in der ersten Lesung im Plenum haben sich Ende Mai alle Fraktionen des Parlaments hinter die Forderungen gestellt – auch die ÖVP. Dieser historische Akt der Einigkeit ist eine ideale Basis, um nun die Programmpunkte des Volksbegehrens nun Schritt für Schritt umzusetzen. Bis Herbst 2021 sollen konkrete Anträge formuliert und eingebracht werden.
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