Verfahren wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer eingestellt
Wien (OTS) – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Ermittlungen rund um ein vermeintliches „Gummikartell“ bei Schienenfahrzeugen gemäß § 302 Abs 1 StGB (Mißbrauch der Amtsgewalt) und § 311 StGB (Falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt) gegen FPÖ-Bundesparteiobmann NAbg. Norbert Hofer eingestellt. Konkret ging es in diesem Ermittlungsverfahren um einen Vorwurf, der politisch von der mittlerweile von der Bühne verschwundenen „Liste JETZT“ vorgebracht wurde. Wenige Tage vor der Nationalratswahl 2019 hatte deren damaliger Nationalratsabgeordnete Peter Kolba bei einer Pressekonferenz eine Anzeige gegen Norbert Hofer angekündigt. Die in der Anzeige gegen den Ex-Verkehrsminister vorgebrachten Vorwürfe haben der Überprüfung durch die WKStA augenscheinlich nicht standgehalten.
Der Hauptvorwurf lautete, dass Norbert Hofer als Teil eines „Kartells aus Herstellern und Zulassungsbehörden“ verhindere, dass die Gummmidichtung eines in Österreich entwickelten Produkts in Schienenfahrzeugen zum Einsatz komme. Faktum sei, dass das damalige Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie die Zulassung deshalb nicht erteilte, weil die Norm, nach der das gegenständliche Produkt gefertigt wurde, in der EU noch nicht in Kraft sei. „Rückblickend kann ich sagen, dass ich persönlich und auch die Beamten meines damaligen Hauses immer korrekt gehandelt haben. Ich bin froh, dass nun auch die eingehende Prüfung der Vorwürfe ergeben hat, dass ich kein Fehlverhalten gesetzt habe“, so FPÖ-Bundesparteiobmann NAbg. Norbert Hofer, der die Medien in diesem Zusammenhang auch ersucht, die nachträgliche Mitteilung über den Ausgang des Strafverfahrens (§ 10 MedienG) freiwillig und von sich aus zu veröffentlichen.
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