AK: EU-Kommission bricht Lanze für Neue Gentechnik
Wien (OTS) – Die Kommission kommt in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Studie zu „neuen gentechnischen Verfahren“ zu dem Schluss, dass die derzeit gültige EU-Gentechnikgesetzgebung nicht zukunftsfit ist. In der Studie stellt die Kommission die Weichen für eine Verwässerung der bisherigen, strengen EU-Gentechnikregulierung. Damit haben sich die Agrar- und Biotechlobby mit ihrem Wunsch nach einer Deregulierung der bisher strengen und für die KonsumentInnen sehr guten Regelung durchgesetzt.
Gefährliches Spiel
Mit der Studie will die Kommission einen Prozess für einen neuen Rechtsrahmen für die Gentechnik starten. Diese beinhalten einerseits eine Lockerung der Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderter Produkte (GVO) wie auch eine Lockerung der Sicherheitsüberprüfungen. Die AK sieht dieses Vorhaben sehr kritisch „Für die KonsumentInnen ist damit das hohe Gut der Wahlfreiheit in Gefahr. Die derzeitige gültige Risikoabschätzung bei GVO soll die KonsumentInnen vor möglichen Risiken schützen. Das Aufzulockern ist ein gefährliches Spiel“, sagt Iris Stutzmann, Gentechnik-Expertin der AK.
Bestehendes EU-Gentechnikrecht braucht keine Liberalisierung
Das bestehende EU-Gentechnikrecht dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Es ermöglicht den KonsumentInnen Recht auf Wahlfreiheit beim Lebensmitteleinkauf, denn GVOs müssen klar als solche gekennzeichnet werden. „Dieses Recht darf in keinster Weise gefährdet werden. Es braucht auch zukünftig strenge Regeln und eine klare Kennzeichnung für alle gentechnisch veränderten Produkte, auch die der neuen gentechnischen Verfahren“, so Iris Strutzmann.
Kaum Studien zu neuen Verfahren
Zu den neuen gentechnischen Verfahren gibt es bislang nur wenig Studien hinsichtlich ihrer Risiken für die Gesundheit und die Umwelt. „Mit diesem Hintergrund ist es jetzt kein guter Zeitpunkt über Lockerung bei den Sicherheitsüberprüfungen nachzudenken“, so die AK Expertin.
Nationale Schulterschluss bei neuer Gentechnik gefordert
Der bisherige Schulterschluss bei der Gentechnik muss von den politischen EntscheidungsträgerInnen auch zukünftig auf Brüsseler Ebene vertreten werden. Lebensmittel die mit Hilfe gentechnischer Verfahren wie die Genschere CRISPR/Cas dürfen nicht ohne Kennzeichnung und ohne Risikobewertung zugelassen werden. Die KonsumentInnen wollen wissen, was sie essen und ob bei ihren Lebensmittel gentechnische Verfahren eingesetzt werden. „Der Vorstoß der Kommission gefährdet zudem auch die gesamte gentechnikfreie Lebensmittelproduktion und Biolandwirtschaft“, so die AK-Expertin.
Forderungen der AK
Deshalb fordert die AK einerseits die Wahlfreiheit für KonsumentInnen: Lebens- und Futtermittel, die mit Verfahren der neuen Gentechnik hergestellt werden müssen als gentechnisch veränderte Produkte gekennzeichnet werden um die Wahlfreiheit der KonsumentInnen abzusichern.
Und anderseits die Einhaltung des Vorsorgeprinzips auch bei Produkten der neuen Gentechnik: vor einer Marktzulassung sind Lebens- und Futtermittel auf Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu überprüfen
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Arbeiterkammer Wien