FPÖ – Ragger: Umsetzung der höchstgerichtlichen Rechtsprechung ist wichtig!
Wien (OTS) – Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Mag. Christian Ragger nannte in seinem Debattenbeitrag einige Punkte, wie man das Gerichtsorganisationsgesetz einnahmenseitig regeln könnte. „Grundsätzlich könnte man die Gerichtsgebühren auch in der Justiz wirklich effizient einsetzen. Heute haben wir nämlich die ‚widerspenstige Situation‘, dass zwar die Gerichtsgebühren als Einnahmen verbucht werden, diese werden dann aber dem allgemeinen Budget und letztendlich dem Finanzminister zugeführt. Es wäre daher sinnvoll, wenn die Justiz selbst ihr Geld verwenden dürfte, dann könnte man nämlich auch den Mitarbeiterstand in diesem Bereich entsprechend ausstatten – das wäre eigentlich ein ganz einfaches Verfahren“, betonte Ragger.
„Die Umsetzung der höchstgerichtlichen Rechtsprechung ist wichtig. So ist es gut, dass man in erster Linie die Richter in Bereichen neu ausbildet, wenn es sich etwa um die Fragen der Sexuellen Integrität handelt. Es ist selbstverständlich, wenn es um sexuelle Übergriffe geht, dass die Richter dementsprechend geschult und ausgebildet werden. Ebenso ist ein wesentlicher Punkt, dass man letztendlich auch in der Justiz, so wie in jedem privatrechtlichen Unternehmen, ein Kontrollsystem einzieht. In Summe sind diese notwendigen Maßnahmen ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber das hindert uns nicht, noch effizienter im Justizbereich zu werden“, merkte Ragger zur inhaltlichen Ausgestaltung des Vorlageberichts an.
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