AK: KonsumentInnenrechte stärken – Corona macht Lücken deutlich! 1
Wien (OTS) – Rund 498.200 KonsumentInnen suchten österreichweit im Vorjahr Rat und Hilfe in den AK KonsumentInnenberatungen. „Die KonsumentInnen brauchen stärkere Rechte, das hat auch die Corona-Krise noch einmal anschaulich verdeutlicht. So braucht es zum Beispiel eine Insolvenzabsicherung für in die Pleite geschlitterte Airlines und bessere Rechte bei der Gewährleistung“, verlangt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic anlässlich des Welttages der KonsumentInnenrechte morgen, Montag.
Gegenüber 2019 sind die KonsumentInnenberatungen österreichweit um 28 Prozent angestiegen. „Es geht ums Geld, vorenthaltene Rechte bei gecancelten Reisen oder Veranstaltungen, Probleme mit der Gewährleistung, mit Versicherungen, Banken, Fallen beim Online-Shoppen, und, und, und“, zählt Zgubic die Fälle auf. Bei den KonsumentInnenrechten gibt es Lücken – das hat Corona noch einmal klar veranschaulicht. KonsumentInnen brauchen mehr Schutz.“
Konkret verlangt die AK:
1 Insolvenzabsicherung für Fluglinien
Auf EU-Ebene soll es auch eine Insolvenzabsicherungspflicht für Flugunternehmen geben – so wie für Pauschalreisen. Die Insolvenzen von Air Berlin und Level haben gezeigt, dass viele Flugpassagiere ihr Geld verlieren. Während bei Reiseveranstaltern die KundInnengelder für Pauschalreisen insolvenzgesichert sind, fehlt eine derartige Regelung für Flugunternehmen.
2 Vorauszahlungen einschränken
Vor allem Flug- und Veranstaltungstickets werden oft lange im Voraus im Internet gekauft und bezahlt. Konsumentinnen und Konsumenten treten also monate- oder wochenlang in Vorleistung. Wird ein Flug oder eine Veranstaltung abgesagt, gibt es Schwierigkeiten, das Geld zurück zu bekommen. Speziell die Weigerung von Fluglinien zur raschen und unkomplizierten Ticketrückerstattung zeigt einen dringenden Handlungsbedarf. Daher sollten Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehr den vollen Preis so lange im Voraus zahlen müssen. So soll etwa bei einer Flugbuchung eine geringe Anzahlung getätigt werden. Der Restbetrag darf erst am Tag des Fluges von der Fluglinie abgebucht werden.
3 Inkassokosten eindämmen
Generell sind die Inkassokosten oft extrem hoch und bringen meist ohnehin schon finanziell schwache KonsumentInnen noch mehr ins Schleudern. Die AK verlangt: Die erste Zahlungserinnerung soll kostenlos sein, dann soll es gestaffelte Pauschalbeträge geben: + unter 35 Euro: maximal die Höhe der offenen Geldforderung; + 35 bis 500 Euro: maximal 35 Euro; + 501 bis 1.000 Euro: maximal 75 Euro.
4 Haltbarkeit von Produkten erhöhen
Die Gewährleistungsfrist soll vor allem bei langlebigen Produkten wie Haushaltsgeräten deutlich länger als zwei Jahre sein, etwa fünf Jahre. Zudem soll die Beweislastumkehr auf zwei Jahre (statt sechs Monate) ausgedehnt werden. Die Beweislastumkehr besagt: Nur in den ersten sechs Monaten ab Kauf eines Produktes wird angenommen, dass der Fehler oder Mangel bereits beim Kauf da war. In der Praxis führt das dazu: Viele HändlerInnen behaupten grundsätzlich nach sechs Monaten, dass man selber schuld ist, dass das Gerät defekt ist und lehnen folglich einen Gewährleistungsanspruch ab.
Auch sollten die HerstellerInnen mit einer Haftung mehr in die Pflicht genommen werden, schließlich erzeugen sie die Produkte. Insgesamt sollten Produkte so erzeugt werden, dass sie länger halten, leichter reparierbar und Ersatzteile auch lang erhältlich sind. Sie sollten auch gut recycelbar sein, damit man von einer Wegwerfgesellschaft zu einer Kreislaufwirtschaft kommt.
(Forts.)
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