Steinacker: Nun ist die Justiz am Zug
Wien (OTS/ÖVP-PK) – „Die parlamentarische Anfrage zur Vorgehensweise der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft rund um die Hausdurchsuchung bei Finanzminister Blümel ist fertiggestellt und mit heute eingebracht. Nun ist die Justiz am Zug – wir erwarten uns rasch Antworten auf die drängenden, sich stellenden Fragen“, betont ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker.
Die Anfrage stütze sich dabei auf folgende Eckpunkte bzw. zentrale Fragen, die Steinacker zusammenfasst:
– Wie war es möglich, dass der Beschuldigtenstatus von Gernot Blümel vorab in die Medien gelangt ist? Wurden hier die Beschuldigtenrechte von Gernot Blümel verletzt, und wer ist dafür verantwortlich?
– Warum wurde fälschlicherweise in den Raum gestellt, dass es angeblich einen Termin mit Johann Graf und Sebastian Kurz gegeben hätte, obwohl dieser Termin nie stattgefunden hat? Und wieso wurde trotz der schriftlich festgehaltenen Möglichkeit, dass eine Verwechslung vorliegen könnte, nicht bei den entsprechenden Stellen nachgefragt?
– Ist es problematisch, dass die Basis für die Ermittlungen und die Hausdurchsuchung ein Termin und eine Spende sind, obwohl es weder eine Spende noch einen Termin gegeben hat?
– Wieso werden Formulierungen in den Akten, die sowohl uns als auch anderen Medien zugespielt worden sind, verwendet, die dem Objektivitätsgebot der Ermittlungsbehörde widersprechen, weil sie 1:1 den parteipolitischen Diktionen der Sozialdemokratie bzw. der Freiheitlichen Partei entsprechen? Konkret wird hier von der „Machtübernahme“ von Sebastian Kurz gesprochen und nicht, wie in demokratischen Systemen üblich, von der „Wahl zum Parteiobmann“?
– Warum werden Veranstaltungen, bei denen teilweise bis zu hundert Personen anwesend waren, so dargestellt, als ob es sich dabei um Vier-Augengespräche bzw. vertrauliche Einzelgespräche gehandelt hätte?
– Wurden hinsichtlich der Hausdurchsuchung Berichtspflichten missachtet?
– Wie gedenkt man, weiter vorzugehen, nachdem Gernot Blümel innerhalb von 48 Stunden sämtliche Vorwürfe als falsch darlegen konnte?
Die ÖVP-Justizsprecherin stellt abschließend klar: „Die Republik Österreich ist ein Rechtsstaat und jede und jeder ist vor dem Gesetz gleich. Unabhängig von Geschlecht, Religion oder Parteipräferenz. Der Ruf des österreichischen Rechtsstaates darf im Sinne des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger keinen Schaden erleiden. Deshalb erwarten wir uns rasche und vollumfängliche Aufklärung durch die Justiz.“
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