Steinacker: Nach Missständen in der WKStA Höchststandards in der Justiz schaffen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Steinacker: Nach Missständen in der WKStA Höchststandards in der Justiz schaffen

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Wien (OTS/ÖVP-PK) – „Nach den offenkundigen Fehlern, Missständen und Sorgfaltsmängeln bei der Arbeit der WKStA ist eines vollkommen klar:
Es ist jetzt unbedingt erforderlich, Höchststandards in der österreichischen Justiz zu schaffen“, betont ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker. Zuletzt habe etwa die Namensverwechslung zwischen Bundeskanzler Sebastian Kurz und einer Person mit gleichem Nachnamen – um die es tatsächlich auch ging – die Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel verursacht. Steinacker: „So etwas darf nicht passieren und muss seitens der Justiz intern auch rasch aufgeklärt werden.“

Generell brauche es Reformen, diese seien effizient und zügig umzusetzen, so die ÖVP-Justizsprecherin, welche die Forderung von Klubobmann August Wöginger nach der Einführung eines unabhängigen Bundesstaatsanwaltes begrüßt und unterstützt: „Ich hoffe, wir können hier auf eine breite Mehrheit bauen und die Justiz gemeinsam stärken.“ Zudem solle es ausführlichen Austausch mit Vertretern der Rechtsberufe – wie Anwälten, Richtern und Staatsanwälten – sowie aus der Wissenschaft geben. Eine doppelte Kontrolle der Staatsanwaltschaften durch Richterinnen und Richter im Vorverfahren sei dabei ebenso ein Ziel wie die parlamentarische Kontrolle.

Jenen, die den Handlungsbedarf in der Justiz anzweifeln, hält Steinacker außerdem die rechtswidrige wie international imageschädigende Hausdurchsuchung beim BVT, gegenseitige Abhörmanöver und Anzeigen innerhalb der Beamtenschaft oder die vor nicht allzu langer Zeit bekannt gewordene Anzeige gegen eine unabhängige Journalistin entgegen. „Auch Leaks, die zu einer medialen Austragung von Verfahren führen, gehören abgestellt“, sagt Steinacker, sie abschließend sagt: „Wir sehen am Beispiel anderer Staaten wie Deutschland oder der Schweiz, dass diese keine Probleme dieser Art haben und die über die Institution von Generalbundesanwälten verfügen.“

(Schluss)

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