Bundesheerkommission: Beschwerdeaufkommen 2020 doppelt so hoch wie in den Jahren zuvor | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Bundesheerkommission: Beschwerdeaufkommen 2020 doppelt so hoch wie in den Jahren zuvor

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Wien (PK) – Die Parlamentarische Bundesheerkommission leitete 2020 566 Beschwerdeverfahren ein. Im Jahr davor 287. Diese hohe Zahl heuer ist insbesondere auf das vermehrte Beschwerdeaufkommen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Assistenzeinsatz zurückzuführen, wie die Parlamentarische Bundesheerkommission in ihrem Jahresbericht im letzten Jahr der sechsjährigen Funktionsperiode der Kommission von 2015 bis 2020 informiert. Die zwei auffälligsten Beschwerdegründe waren die unterschiedlichen Besoldungsansätze zwischen den im Einsatz stehenden Soldatinnen und Soldaten und die restriktive Vorgehensweise betreffend die Dienst- bzw. Freizeitregelungen.

Gerade im Jahr 2020 waren angesichts der Pandemie COVID-19 neuartige Unterstützungen und Assistenzleistungen des Bundesheeres erforderlich, eine Teilmobilisierung von Einheiten wurde durchgeführt und dabei musste – wenngleich nicht überraschend – ein hohes Verbesserungspotential festgestellt werden, heißt es vonseiten der Kommission.

Die Kommission steht seit mehr als einem Jahrzehnt im regelmäßigen Austausch mit vergleichbaren internationalen Institutionen. Heuer fand die 12ICOAF nicht in gewohnter, sondern in virtueller Form statt, bei der 50 Staaten teilgenommen haben und über die Herausforderungen während der Pandemie ihre Arbeit betreffend berichteten.

Das Regierungsprogramm 2020 bis 2024 legt fest, dass die finanzielle Situation und der Zustand des Bundesheeres neue Konzepte für ein zukunftsträchtiges, modernes Heer erfordern. Daher müssen die Aufgaben, Strukturen und Mittel der Landesverteidigung weiterentwickelt und zeitgemäß gestaltet werden. Die Parlamentarische Bundesheerkommission unterstützt das Vorhaben der gesetzlichen Anpassungen betreffend die Besoldung der Soldatinnen und Soldaten im Assistenzeinsatz und begrüßt die geplanten Modernisierungsmaßnahmen für das Bundesheer, den nur von einem zukunftsfähigen Heer könne die umfassende Landesverteidigung auch in den kommenden Jahren garantiert werden.

Im Rahmen des Jahresausklangs der Parlamentarischen Bundesheerkommission am 9. Dezember 2020 dankte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka der Kommission für ihre Tätigkeit als parlamentarisches Kontrollorgan: „Die Arbeit der letzten sechs Jahre ist eine wesentliche Richtschnur für die Diskussionen rund um das Bundesheer im Parlament und in der Öffentlichkeit“.

Der Nationalratspräsident bedankte sich zudem bei den scheidenden Präsidiumsmitgliedern Otto Pendl (SPÖ) und Michael Hammer (ÖVP) für ihre Tätigkeit. Grundsätzlich hat sich laut Sobotka die Notwendigkeit des Bundesheeres als „letzte Reserve des Staates“ in der aktuellen Corona-Pandemie bewiesen. Daraus resultiere auch ein stärkeres Bewusstsein der Bevölkerung für die Wichtigkeit der Steigerung der finanziellen Mittel für das Bundesheer.

„Ich bedanke mich für die langjährige und perfekte Arbeit der Bundesheerkommission, sie ist ein wichtiger Teil für das Funktionieren des Österreichischen Bundesheeres“, so der Generalsekretär im Verteidigungsministerium Dieter Kandlhofer. Ein professionell geführtes Heer brauche eine Stelle wie die Parlamentarische Bundesheerkommission, um Missstände und Ungerechtigkeiten aufzuzeigen. Jede Beschwerde sei eine zu viel, aber man gehe jeder einzelnen davon nach.

Der amtsführende Vorsitzende des Kommissionspräsidiums Reinhard Eugen Bösch (FPÖ) sah eine „ausgezeichnete Bilanz“ der Kommission in den letzten sechs Jahren. Bösch gehört auch in der neuen Amtsperiode dem Präsidium an. Auch er bedankte sich für die „kameradschaftliche und beispielhafte Zusammenarbeit“ bei seinen scheidenden Präsidiumskollegen Pendl und Hammer. Nun komme es zu einer neuen Zusammensetzung auf Basis der letzten Nationalratswahlen.

Die Parlamentarische Bundesheerkommission nimmt Beschwerden von Soldatinnen und Soldaten oder wehrpflichtigen Personen entgegen und prüft diese. Sie besteht aus vom Nationalrat gewählten und von den Parteien entsandten Mitgliedern. Die Funktionsperiode der Kommission dauert sechs Jahre. (Schluss) red

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