Diskriminierungsfreie Blutspende: Hearing im Gesundheitsausschuss | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Diskriminierungsfreie Blutspende: Hearing im Gesundheitsausschuss

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Wien (PK) – Zwei Anträge der NEOS und der SPÖ für diskriminierungsfreie Blutspenden mit einer entsprechenden Anpassung der Blutspenderverordnung nahmen die Abgeordneten im Gesundheitsausschuss zum Anlass für ein Expertenhearing. So würde etwa homosexuellen Männern allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung sexuelles Risikoverhalten attestiert, werfen die beiden Fraktionen das Thema Diskriminierung auf. Außerdem fordern sie, dass bei einer Befragung des Spenders zu seinem Gesundheitszustand keine diskriminierenden Formulierungen verwendet werden sollen.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober hob im Anschluss an das Hearing hervor, für ihn bestehe Einigkeit darüber, Diskriminierung abzustellen. Es seien für ihn in der Debatte deutlich die wichtigen „Bruchlinien“ zum Vorschein gekommen, etwa, was den Fokus auf Risikoverhalten vs. Risikogruppen betreffe. Es gelte, das Thema für ein vollständiges politisches Bild breit zu behandeln und auch die betroffenen Institutionen einzubinden. Daher brauche es jetzt noch etwas Zeit, miteinander zu reden, so der Minister.

NEOS und SPÖ für diskriminierungsfreie Blutspende und Anpassung der Blutspendeverordnung

Ausgangspunkt der Debatte waren die beiden Entschließungsanträge von NEOS und SPÖ, die letztlich vertagt wurden. Trotz des immensen Bedarfs an Blutspenden in Österreich werden noch immer Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), von der Teilnahme ausgeschlossen, beklagt NEOS-Mandatar Yannick Shetty (119/A(E)). Wenn nämlich potenzielle Spender die im Anamnesebogen enthaltene Frage, ob sie innerhalb der letzten zwölf Monate Sex mit Männern hatten, positiv beantworten, werden sie für zwölf Monate gesperrt. Rechtliche Basis dafür bilde die Blutspenderverordnung, die homosexuellen Männern allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung sexuelles Risikoverhalten attestiert. Diese Verordnung sollte daher nach Ansicht der NEOS um die Bestimmung ergänzt werden, wonach bei der Befragung des Spenders zu seinem Gesundheitszustand und dessen Dokumentation sowie der diesbezüglichen Aufklärung und Information keine diskriminierenden Formulierungen verwendet werden dürfen.

In diese Richtung geht auch der Antrag der SozialdemokratInnen, die zudem auf die Ankündigung des Gesundheitsministers vom 6. Oktober 2020 verweisen, wonach die diskriminierungsfreie Blutspende in Hinkunft möglich sein soll (931/A(E)). Dieser Kurswechsel der Regierung sei ein wichtiger Schritt und ein großer Erfolg der Zivilgesellschaft, die sich seit Langem für dieses Anliegen eingesetzt habe, betont im Antrag Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ). Wenn es nun das erklärte Ziel sei, die Diskriminierung homosexueller und bisexueller Männer beim Zugang zur Blutspende endlich zu beenden, dann müsse in der entsprechenden Verordnung aber auch verankert werden, dass bei der Befragung des Spenders zu seinem Gesundheitszustand keine diskriminierenden Formulierungen verwendet werden dürfen. Denn zählen müsse das individuelle Risikoverhalten und nicht die sexuelle Orientierung von BlutspenderInnen.

Begründet wurde die Vertagung der beiden Anträge von den Koalitionsparteien etwa seitens Ralph Schallmeiner (Grüne), dass das heutige Hearing auch eine Entscheidungshilfe für den Minister sei. Es gelte jetzt, das Ministerium fertig arbeiten zu lassen und dessen Bewertung bis Ende dieses, Anfang nächsten Jahres abzuwarten. Auch Josef Smolle (ÖVP) unterstrich, es sei auch aus seiner Sicht wichtig, dass nun Stakeholder eingebunden werden.

Seitens der Opposition lauteten Wortmeldungen, dass die Vertagung nicht nachvollzogen werde könne. Aus Sicht von Yannick Shetty (NEOS) stellte sich die Meinung der Experten sehr einhellig dar, mit Ausnahme der betroffenen Organisation für Blutspenden. Philip Kucher (SPÖ) sieht seitens des Ministeriums die Chance vertan, dass das Parlament die Initiative ergriffen hat, jetzt eine Lösung zu finden.

Experten über Blutspenden im Hinblick auf Diskriminierung

Seitens der Abgeordneten stellten etwa Josef Smolle (ÖVP), Philip Kucher (SPÖ), Gerhard Kaniak (FPÖ) sowie Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne) und Yannick Shetty (NEOS) den Experten im Hearing unterschiedliche Fragen, vor allem auch im Hinblick auf deren konkrete Einschätzung zur Diskriminierungsproblematik und Risikodefinition.

Der Experte für Gesundheits- und Tourismusmanagement Frank Michael Amort von der FH Joanneum zeigte sich erstaunt, dass über die Situation im Jahr 2020 überhaupt noch diskutiert werden müsse. Die aktuelle Regelung in Österreich sei jedenfalls diskriminierend. Bei der Fragestellung dürfe nicht auf die sexuelle Orientierung, sondern müsse auf das Verhalten des Einzelnen abgestellt werden, so der Experte. Zutiefst überzeugt sei er davon, dass sich zu dem Thema in kurzer Zeit eine Lösung finden lasse könne, so Amort. Ein Ausschluss von der Blutspende habe aus seiner Sicht jedenfalls keinen Sicherheitsmehrwert.

Allgemeinmediziner Günther Koderhold, ehemaliger Oberarzt im Krankenhaus Hietzing, führte unter anderem Aspekte zum Risikoverhalten aus, das nicht auf sexuelles Verhalten reduziert sei. Als Alternative, um eine Diskriminierungsfrage zu vermeiden, könnte aus seiner Sicht ein genderneutraler Fragebogen bei der Blutspende angeboten werden. Der Umfang dessen könne definiert werden, von kurzen bis hin zu detailreichen Ansätzen.

Rechtanwalt Helmut Graupner, aktiv für das Rechtskomitee Lambda, erörterte seine Sicht von juristischer Seite. Neben der Strategie, Blutspenden nach neuesten wissenschaftlichen Standards zu testen, sei nach einem Urteil des EuGH eine gezielte Befragung der Personen für die Blutspende vorzunehmen, um das individuelle Risiko zu erheben -und nicht Bevölkerungsgruppen pauschal auszuschließen, was absurd und rechtswidrig sei. Was Änderungen der Blutspenderverordnung betrifft, fände er eine Verordnung sinnvoll, in der klargestellt wird, dass Ausschlusskriterien nicht vom Geschlecht abhängig sein dürfen. Ähnlich wie Koderhold meinte er, ein Fragebogen könne unabhängig von der sexuellen Orientierung Detailfragen beinhalten und das Risikoverhalten – im Gegensatz zu Risikogruppen – abbilden.

Christof Jungbauer, Leiter der Blutspendezentrale des Österreichischen Roten Kreuzes, brachte hingegen vor, dass Eingriffe in das bestehende Schema auch dazu führen würden, das bestehende hohe Sicherheitsniveau zu gefährden. Eine Eigenrisikobeurteilung sei aus seiner Sicht sehr unzuverlässig und bringe nicht dasselbe Ergebnis. In der wissenschaftlichen Literatur seien Risikogruppen vor langer Zeit festgemacht worden und eine wichtige Grundlage für die Bewertung und Sicherheit.

Igor Grabovac von der MedUni Wien gab unter anderem zu bedenken, dass es im Hinblick auf Blutspenden für eine Unterscheidung, ob ein sexueller Kontakt zwischen Mann und Mann oder zwischen Frau und Mann stattgefunden habe, aus seiner Sicht kein Argument gebe. Auch er sprach sich für einen neuen Ansatz bzw. Änderungen aus, Blutspenden unabhängig von sexueller Orientierung zu machen und die Menschen zum Verhalten zu befragen und so zu screenen. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) mbu

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