Maurer/Prammer: Große Freude über starke Instrumente gegen Hass im Netz
Wien (OTS) – Nachdem bereits am Mittwoch das Kommunikationsplattformengesetz im Verfassungsausschuss beschlossen wurde, das Löschungsverpflichtungen und klare Verantwortlichkeiten für Plattformenbetreiber regelt, folgte am heutigen Donnerstag der zweite Teil des Gesetzespakets gegen Hass im Netz. Im Justizausschuss wurden Änderungen im Strafrecht und im Zivilrecht beschlossen, die rasche und kostengünstige Abhilfe für die Betroffenen ermöglichen.
„Endlich haben Betroffene die Möglichkeit, sich schnell, unbürokratisch und kostengünstig gegen den Hass im Netz zu wehren“, sagt Sigi Maurer, Klubobfrau der Grünen und langjährige Aktivistin gegen den Hass im Netz. „Insbesondere das Schnellverfahren am Bezirksgericht, für das ein einfaches Formular ausreicht, und bei dem binnen weniger Tage ein Unterlassungsbescheid erwirkt werden kann, ist ein riesiger Fortschritt“.
„Damit wird endlich der untragbare Zustand beseitigt, dass die Betroffenen zusehen mussten, wie Hasspostings weiterverbreitet wurden, während sie vor Gericht um deren Löschung gekämpft haben. Bei strafrechtlich relevanten Beleidigungen und Verleumdungen können Opfer mithilfe der Gerichte die Täterin oder den Täter ausforschen, damit sie sich auch für ihre Äußerungen verantworten müssen“, so die Justizsprecherin der Grünen, Agnes Sirkka Prammer. So werde es nicht mehr möglich sein, dass sich Täterinnen und Täter hinter ihren Profilen verstecken können.
Mit dem Gesetzespaket gegen Hass im Netz werde ein wichtiges Regierungsprojekt umgesetzt. Hass und Gewalt müssen im Netz Einhalt geboten werden. „Nur, wenn wir effizient gegen Hassbotschaften im Netz vorgehen können, schaffen wir es, insgesamt unsere friedvolle und vielfältige Gesellschaft zu erhalten“, hält Prammer fest.
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