SPÖ-Kucharowits: Bundesregierung muss Entwurf zu Hass im Netz überarbeiten | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

SPÖ-Kucharowits: Bundesregierung muss Entwurf zu Hass im Netz überarbeiten

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Wien (OTS/SK) – „Das Gesetzespaket Hass im Netz braucht dringend eine Überarbeitung“, fordert die netzpolitische Sprecherin der SPÖ, Katharina Kucharowits, anlässlich der heute endenden Begutachtungsfrist. „Ich begrüße die Intention, gegen Hass im Netz stärker vorzugehen und vor allem Personen, die von Hass im Netz betroffen sind, besser zu schützen. Aber das Begutachtungsverfahren hat Schwachstellen aufgezeigt, der Entwurf birgt – so zeigen es ExpertInnen auf – Gefahren. Der Kampf gegen Hass im Netz darf nicht die Möglichkeit von großflächigen Netzsperren und Uploadfiltern bedeuten. Auch kann die Entscheidung darüber, was im Netz gesagt werden kann und was nicht, nicht den großen Konzernen wie Facebook und Co überlassen werden. Der Vorschlag, dass ArbeitgeberInnen nun gegen Hasspostings, die ihre MitarbeiterInnen betreffen, ohne deren Einwilligung vorgehen können, ist prinzipiell abzulehnen“, führt Kucharowits ihre wesentlichsten Kritikpunkte aus. ****

Das Gesetzespaket Hass im Netz besteht aus drei Gesetzesteilen. Große Kritik gibt es am Kommunikationsplattformen-Gesetz. Hier werden vor allem die unklaren Begrifflichkeiten kritisiert. „Es muss eine Entscheidung getroffen werden, ob ausschließlich die großen, meist US-amerikanischen Plattformen umfasst sind, oder ob das Gesetz auch kleinere Plattformen betrifft. In der aktuellen Form könnte das Gesetz den kleineren Plattformen den Todesstoß versetzen“, kritisiert die netzpolitische Sprecherin.

Beim Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz wiederum bereiten die Änderungen im ABGB Sorgen. „Wir sehen hier ganz klar die Gefahr von Overblocking und großflächigen Netzsperren. Es braucht auch unbedingt eine Klarstellung, dass der Einsatz von automatisierter Filtersoftware bei der Umsetzung von Unterlassungsansprüchen nicht zulässig ist“, so Kucharowits. Abzulehnen sei in dieser Form auch der Unterlassungs-und Beseitigungsanspruch für ArbeitgeberInnen: „Es kann nicht sein, dass ArbeitnehmerInnen mit einem Dienstvertrag auch die Persönlichkeitsrechte abgeben. Opferschutz bedeutet auch, den betroffenen Personen die Möglichkeit zu geben, selbstbestimmt darüber zu entscheiden, wie vorgegangen werden soll. In der jetzigen Form könnten ArbeitgeberInnen diese Entscheidung übergehen und gegen den Willen der betroffenen Person von den Unterlassungsansprüchen Gebrauch machen. Das geht nicht, es könnte dem Opfer noch mehr schaden“. Außerdem zu prüfen sei auch das neu definierte Auskunftsverfahren auf Herausgabe von NutzerInnendaten, fügt Kucharowits hinzu.

Vor dem Hintergrund der Budgetrede des Finanzministers und der angekündigten 300 Millionen in den nächsten Jahren für die Justiz betont die Abgeordnete: „Für eine ernstgemeinte und umfassende Bekämpfung von Hass im Netz muss mehr Geld in die Hand genommen werden: die Justiz braucht dringend eine finanzielle Aufstockung und mehr Personal, aber es fehlen auch die Mittel für mehr Präventions-und Sensibilisierungsarbeit auf allen Ebenen, ob an Schulen, in Behörden oder in verschiedenen Organisationen.“

„Die Bundesregierung muss jetzt noch einmal eine Schleife drehen und die problematischen Punkte, die sich im Begutachtungsverfahren ergeben haben, beseitigen sowie jene finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, die hier benötigt werden“, fasst Kucharowits abschließend zusammen. (Schluss) up/mp

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