Rechtsmissbrauch durch die FMA Österreich? Green Finance GmbH bereitet Amtshaftungsklage vor | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Rechtsmissbrauch durch die FMA Österreich? Green Finance GmbH bereitet Amtshaftungsklage vor

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Wien (OTS) – Nachdem die LVA24 Prozessfinanzierung GmbH in der Causa Commerzialbank Mattersburg bei der FMA Österreich Missstände aufzeigte, greift diese nun die Schwesterngesellschaft Green Finance GmbH in Form einer Investorenwarnung an. Die Green Finance GmbH lässt nun eine Amtshaftungsklage vorbereiten und geht von einem gezielten Angriff der FMA aufgrund des Engagements im Green Finance Konzern für die Geschädigten im Skandal rund um die Commerzialbank Mattersburg aus.

Die LVA24 Prozessfinanzierung GmbH finanziert mehrere Klagen gegen die Abschlussprüfer, die Aufsichtsräte und vor allem gegen die Republik Österreich als Rechtsträger der FMA, die sich nach Einschätzung der beauftragten Rechtsanwälte in der Causa Commerzialbank Mattersburg schwerwiegender Verstöße gegen ihre Aufsichtspflicht schuldig machte: Die Wirtschaftsprüfungskanzlei TPA wurde zum Wirtschaftsprüfer der Commerzialbank Mattersburg bestellt, obwohl wegen der Sperre zweier Prüfer der Kanzlei TPA ein eindeutiger Ausschlussgrund vorgelegen hat.

[https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200806_OTS0114/]
(https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200806_OTS0114/)

Gezielter Angriff durch die FMA?

Nur wenige Wochen später veröffentlicht die FMA Österreich eine Investorenwarnung gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) hinsichtlich der Green Finance GmbH, der Schwestergesellschaft der LVA24 Prozessfinanzierungs GmbH. Eine solche Veröffentlichung darf nach dem Gesetzeswortlaut nur dann erfolgen, wenn eine Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

„Die Green Finance GmbH hat noch nie irgendeine Wertpapierdienstleistung erbracht. Die Veröffentlichung der FMA konnte daher denkunmöglich „erforderlich“ sein“, sagt Ing. Christian Schauer, Geschäftsführer der LVA24 Prozessfinanzierungs GmbH und der Green Finance GmbH, „schon gar nicht war sie verhältnismäßig.“

„Es geht der FMA ganz offensichtlich ausschließlich darum die Green Finance Firmengruppe anzugreifen, um von eigenen Verfehlungen abzulenken und unsere Entschlossenheit zu brechen. Aber wir [die LVA24, Anm. der Redaktion] lassen uns nicht ablenken. Die Green Finance Gruppe steht für Fairness und Nachhaltigkeit. Die Rolle der FMA bei der Prüfung der Commerzialbank ist ein Skandal, daran ändern auch diese Einschüchterungsversuche nichts. Wir werden der FMA auch weiterhin genau auf die Finger schauen!“, so Ing. Christian Schauer weiter.

Investorenwarnung auch juristisch nicht nachvollziehbar

Die Green Finance GmbH hat daher umgehend Rechtsanwalt Dr. Friedrich Helml mit der Beantragung der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung gemäß § 92 Abs. 11 2. Satz WAG 2018 beauftragt.

„Es wird interessant sein herauszufinden wie die FMA überhaupt auf die Idee für eine derartige Veröffentlichung über die Green Finance GmbH kommt“ sagt Rechtsanwalt Dr. Friedrich Helml, „schließlich wurde die Green Finance GmbH von der FMA Österreich nicht ein einziges Mal mit irgendwelchen Fragen oder gar Vorwürfen im Zusammenhang mit der Investorenwarnung konfrontiert.“ Das Vorgehen der FMA gegenüber der Green Finance GmbH sei nach seiner Rechtsauffassung daher klar rechtswidrig und völlig unverhältnismäßig, so der Anwalt weiter.

Die Green Finance GmbH bereitet nun eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich als Rechtsträger der FMA vor. „Die Green Finance war als Vorzeigeunternehmen stets um eine gute Beziehung zur FMA bemüht, aber Recht muss auch für die FMA Recht bleiben“, zeigt sich Ing. Christian Schauer, Geschäftsführer der Green Finance GmbH, entschlossen.

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