Sima/Taucher/Maresch: Wald- und Wiesen-Charta für Wien!
Wien (OTS) – Die lebenswerteste Stadt der Welt bekräftigte heute ihr Bekenntnis zum Schutz der Wälder, Wiesen und Gewässer im wachsenden Wien: Die Wiener Wald- und Wiesen-Charta wurde heute, Mittwoch, im Wiener Landtag beschlossen – ergänzt durch drei Aktionspläne mit konkreten Maßnahmen für die Bereiche Wald, Artenschutz und Gewässer:
„In der Klimamusterstadt Wien sichern und erweitern wir seit Jahren massiv die Grün- und Erholungsräume – rund 1.000 Parks, 53 Prozent Grünflächenanteil am Stadtgebiet und die erst kürzlich erfolgte Auszeichnung zur „Greenest City“ belegen unsere Bemühungen eindrucksvoll“, so Umweltstadträtin Ulli Sima. „Mit der Wald- und Wiesen-Charta schließen wir nahtlos daran an und gehen einen großen Schritt weiter für noch mehr Klima- und Artenschutz“, so Sima.
Der Schutz des Wiener Grüngürtels hat bereits eine lange Tradition: Die ersten Teile des Wiener Grüngürtels wurden bereits im Jahr 1905 unter Schutz gestellt – und diese Schutzgebiete wurden seither stetig erweitert: „Die Charta ist ein starkes Bekenntnis zum Erhalt, zur Verbesserung und Erweiterung der großen grünen Landschaftsräume in und um Wien. Die Großregion Bisamberg, der Regionalpark ‚DreiAnger‘, das Marchfeld mit dem Norbert-Scheed-Wald, der Donauraum mit dem Prater, die Terrassenlandschaften im Süden Wiens, der Wienerwald und die Schließung des Grüngürtels werden davon insgesamt nachhaltig profitieren. Unser Ziel ist es, die grüne Lunge Wiens weiter auszubauen und für nachfolgende Generationen zu erhalten, denn Wälder und Wiesen sind die natürlichen Klimaanlagen unserer Stadt“, so der Wiener SPÖ-Klubobmann Josef Taucher.
„Der Wald- und Wiesengürtel der Stadt ist für den Erhalt der grünen Lunge und für die Lebensqualität der Wienerinnen und Wiener überlebenswichtig. Artenschutz und Schutz der ökologischen Vielfalt sind unser Ziel. In Zeiten des Klimawandels schauen wir darauf, dass die Grünräume Wiens nicht nur erhalten bleiben, sondern auch vergrößert werden. Der Wald- und Wiesengürtel ist ein wichtiger Garant dafür“, so der Umweltsprecher der Grünen Wien, Rüdiger Maresch.
Ziele in 12 Leitsätzen & Schlüsselmaßnahmen
Die Charta bietet eine Leitlinie und Orientierungshilfe für die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung genauso wie auch für EigentümerInnen, BewirtschafterInnen, NGO’s, NPO’s sowie Forschungs-und Bildungseinrichtungen. Die Ziele sind in zwölf Leitsätzen festgeschrieben und betreffen die Themen: Nachhaltige Siedlungsentwicklung, Schutz des Bodens, Klimaschutz und Klimawandelanpassung, Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität im Wald, Erhaltung und Verbesserung auf Wiesen, naturnahe Gewässer, Baumschutz/Naturgefahren und Haftung, Zeitgemäßes Wildtiermanagement, Gezielte Kooperationen mit Privaten- und Bundes-AkteurInnen, Forschung und Bildung, Erholungsangebote und differenzierte Nutzung sowie Erreichbarkeit mit dem Umweltverbund.
Jeder der zwölf Leitsätze wird durch Schlüsselmaßnahmen ergänzt und verdeutlicht – zum Beispiel:
- Sicherung des Grünraumanteils von Wien bei mehr als 50 %
- Fortsetzung des Schutzprogrammes „Netzwerk Natur“
- Aufforstungen in den waldarmen Teilen Wiens
- Sicherung der möglichst großen Vielfalt heimischer, standortgerechter Baumarten
- quantitative und qualitative Sicherung und Entwicklung der Wiesenflächen
- Renaturierung von Fließgewässern
- Maßnahmen und Unterstützung für Baumverantwortliche zur Vermeidung nicht notwendiger Sicherungsschnitte
- Einrichtung von Wildruhezonen in Wäldern und auf Wiesen
- Forschungskooperationen und Intensivierung der Umweltbildung
- Attraktivierung der Erreichbarkeit von Grünräumen mit dem Umweltverbund
Drei konkrete Aktionspläne
Die Wiener Wald- und Wiesen-Charta wird durch drei weitere ergänzende Dokumente mit Leben erfüllt, die ein ganzes Bündel an weiteren detaillierten Maßnahmen enthalten:
1. Der Aktionsplan Artenvielfalt
Der Aktionsplan Artenvielfalt zeigt deutlich auf, wie
Artenschutzmaßnahmen mit Klimaschutzmaßnahmen Hand in Hand gehen.
Ziele der Maßnahmen sind die Erhaltung, Ergänzung und Erneuerung von
artenreichen Grünflächen. Dazu zählen unter anderen: Das
Interreg-Projekt SK-AT „City Nature“ von Wien und Bratislava für die
Erhaltung und Pflege von Wiesen, Hilfe für Gebäudebrüter und
Naturschutz-Kommunikation. Das Artenvielfalt-Projekt „Netzwerk Natur
II“, die Initiative zur Pestizidreduktion in Wien, die Auszeichnung
naturnaher Gärten mit der Plakette „Naturnahe Grünoase“,
Vertragsnaturschutz-Projekte für ein Artenreichtum in der
Landwirtschaft. Dazu kommt noch eine ganze Reihe von speziellen
Maßnahmen: Von der Beweidung der Hügel am Kellerberg über die Pflege
von geschützten Lebensräumen mit Freiwilligen und Schulklassen bis
hin zu gezielten Maßnahmen für seltene Tierarten wie Smaragdeidechsen
oder Alpenbock.
2. Der Aktionsplan Wald
Der Aktionsplan Wald geht von einer ganzheitlichen Betrachtung dieses
Ökosystems aus – wobei dessen nachhaltige Erhaltung und Erweiterung
im Einklang mit den verschiedensten Nutzungs-Interessen gebracht
wird. Hier geht es beispielsweise um kahlschlagfreie Baumentnahmen
und einen möglichst schonender Abtransport – etwa durch Pferde.
Gleichzeitig werden auch Baumkronen bzw. Altholz als Lebensraum und
Nahrungsstätte für seltene Arten im Wald belassen. Insgesamt werden
10 % der gesamten Waldfläche und auch im bewirtschafteten Wald pro
Hektar mindestens 5 geeignete Biotopbäume außer Nutzung gestellt.
Weitere Maßnahmen sind: eine natürliche Verjüngung des Waldes mit
Samen von vor Ort befindlichen Bäumen und die Aufforstung mit
heimischen, standortgerechten Baumarten, ein Verbot von Pestiziden
und Mineraldüngern sowie ein modernes, zeitgemäßes
Wildtiermanagement.
3. Der Aktionsplan Gewässe
Der Aktionsplan naturnahe Gewässer hat den Erhalt, die Verbesserung
und die Schaffung neuer naturnaher Lebensräume für Pflanzen und Tiere
im Fokus. Dafür gibt es bereits gelungene Vorzeigeprojekte wie
beispielsweise am Wienfluss, am Liesingbach oder an der Alten Donau.
Maßnahmen zum Schutz und zur Erhöhung der Artenvielfalt an Wiener
Gewässern sind zum Beispiel: die Naturnahe Ausgestaltung von
Uferbereichen, das Entfernen von harten Sohl- und Uferverbauungen
sowie die Pflanzung und Pflege standorttypischer, heimischer
Gehölzarten in den Uferbereichen. Dazu kommen beispielweise die
Errichtung von Kleingewässern als Lebensraum für Amphibien, Reptilien
und andere Kleinlebewesen, die Herstellung der Durchgängigkeit für
Fische in Fließgewässern oder auch das Einbringen oder Belassen von
Totholz im Gewässer, soweit dies im Einklang mit dem Hochwasserschutz
und der Nutzung möglich ist.
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