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FPÖ – Stefan: ÖVP und Grüne verweigern Rechtsanwaltsanwärtern Rechtssicherheit

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Wien (OTS) – Für Rechtsanwaltswärter soll die Covid-Kurzarbeit als Berufspraxis anrechenbar gemacht werden. Diese Forderung erhoben heute die Oppositionsparteien. „Für die Rechtsanwaltsanwärter ist das insofern ein wichtiges Thema, als sie gewisse Praxiszeiten in einer Rechtsanwaltskanzlei nachweisen müssen. Und davon hängt ab, wann sie zum Beispiel zur Rechtsanwaltsprüfung antreten dürfen. Ob die Kurzarbeit angerechnet wird oder nicht – diese Frage ist völlig offen. Das wird in jeder der neun Länderkammer unterschiedlich geregelt, zum Teil auch so, dass die Anwälte das individuell regeln. Für die Rechtsanwaltsanwärter selbst ist das eine völlig unklare Situation“, sagte heute FPÖ-Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan im Nationalrat

Er sei sich darüber im Klaren, dass der Präsident der Rechtsanwaltskammer gegen eine gesetzliche Regelung sei und es liege ihm, so Stefan weiter, auch fern, in die Autonomie der Rechtsanwälte oder der freien Berufe einzugreifen. „Aber wenn es nicht möglich ist, eine einheitliche Regelung zu treffen, finde ich es nicht angebracht, dass man Berufsanwärter hier in einer derartig unsicheren Situation belässt. Sie können nicht planen: Wird ihnen die Kurzarbeit eingerechnet und wenn ja, in welchem Ausmaß – das erfahren Sie vielleicht erst Wochen oder Monate später, haben aber vielleicht schon einen Termin für die Rechtsanwaltsprüfung vereinbart oder wollten schon eine Kanzlei eröffnen“, sagte der FPÖ-Justizsprecher.

„Es wäre den jungen Anwärtern gegenüber nur fair, dass wir sie nicht im Regen stehen lassen, sondern bundeseinheitlich für sie Planbarkeit und Rechtssicherheit herstellen“, betonte Stefan. Bedauerlicherweise haben ÖVP und Grüne dem diesbezüglichen Oppositionsantrag nicht zugestimmt und Rechtsanwaltsanwärtern Rechtssicherheit verweigert.

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