EANS-Adhoc: ATRIUM EMITTIERT ERFOLGREICH EINEN UNBESICHERTEN EUR 200 MILLIONEN EUROBOND, DURCH AUFSTOCKUNG IHRES 2025 FÄLLIGEN EUR 300 MIOLLIONEN 3,000 % EUROBONDS
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Kapitalmaßnahmen
18.06.2020
St Helier Jersey / Channel Islands – NICHT ZUR VERSENDUNG INNERHALB DER, IN DIE ODER AN PERSONEN MIT AUFENTHALT ODER WOHNSITZ IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, IHRER TERRITORIEN UND AUSSENGIEBTE, EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN ODER DEM DISTRICT OF COLUMBIA (DIE „VEREINIGTEN STAATEN“) ODER AN EINE U.S. PERSON (WIE NACHSTEHEND DEFINIERT) ODER INNERHALB EINER ODER IN EINE ANDERE JURISDIKTION IN DER ES UNRECHTMÄSSIG IST, DIESES DOKUMENT ZU VERSENDEN.
ATRIUM EUROPEAN REAL ESTATE LIMITED
ATRIUM EMITTIERT ERFOLGREICH EINEN UNBESICHERTEN EUR 200 MILLIONEN EUROBOND, DURCH AUFSTOCKUNG IHRES 2025 FÄLLIGEN EUR 300 MIOLLIONEN 3,000 % EUROBONDS
Ad hoc Mitteilung – Jersey, 18. Juni 2020. Atrium European Real Estate Limited („Atrium“ oder die „Gesellschaft“ und gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften, die „Gruppe“) (die „Emittentin“), ein führender Eigentümer, Verwalter und Entwickler von Einkaufszentren und Einzelhandelsimmobilien in Zentraleuropa gibt bekannt, dass sie das Pricing von EUR 200 Mio. Teilschuldverschreibungen, die mit den EUR 300.000.000, 3,000 % Teilschuldverschreibungen, emittiert am 11. September 2018, mit Fälligkeit in 2025, konsolidiert werden und eine einzige Serie bilden (die „Neuen Teilschuldverschreibungen“), abgeschlossen hat. Der Emissionspreis beträgt 96,582 % des Nominalbetrags, was einer Rendite von 3,732 % entspricht und umfasst nicht die vom 12. September 2019 bis zum Ausgabedatum aufgelaufenen Stückzinsen.
Atrium wird die Zulassung der Neuen Teilschuldverschreibungen zur Official List der Luxemburger Börse und zum Handel am geregelten Markt der Luxemburger Börse beantragen.
Die Neuen Teilschuldverschreibungen wurde europaweit bei einer Vielzahl institutioneller Anleiheinvestoren platziert.
Die Neuen Teilschuldverschreibungen wurden von Moody’s mit einem Rating von Baa3 und von Fitch mit BBB bewertet, welches mit Atriums Corporate Rating übereinstimmt.
Der Emissionserlös der Neuen Teilschuldverschreibungen wird zur Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten der Gruppe und für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden.
Für weitere Informationen:
FTI Consulting Inc: +44 (0)20 3727 1000
Richard Sunderland
atrium@fticonsulting.com
Die Gesellschaft ist als geschlossene Investmentgesellschaft mit Sitz in Jersey gegründet und von der Jersey Financial Services Commission als zertifizierter, in Jersey gelisteter Fonds reguliert und ist sowohl an der Wiener Börse als auch an der Amsterdamer Börse Euronext gelistet. Bei Unsicherheiten über den Umfang der regulatorischen Anforderungen, die aufgrund der oben genannten Verordnung und der Listungen gelten, sollte eine angemessene fachliche Beratung eingeholt werden. Alle Anlagen sind risikobehaftet. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für zukünftige Renditen. Der Wert der Anlagen kann schwanken. Die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse stellen keine Garantie für zukünftige Ergebnisse dar.
Die hierin enthaltenen Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots dar, noch soll ein Verkauf der hierin genannten Wertpapiere in einer Rechtsordnung erfolgen, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung, Befreiung von der Registrierung oder Erefüllung bestimmter Voraussetzungen nach den Wertpapiergesetzen dieser Rechtsordnung unrechtmäßig wäre.
Die Neuen Teilschuldverschreibungen sollen nicht Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) oder im Vereinigten Königreich (das „Vereinigte Königreich“) angeboten, verkauft oder für Kleinanlger auf sonstige Weise erhältlich sein und sollen diesen auch nicht angeboten, verkauft oder sonst für diese erhätlich sein. Für Zwecke dieser Beschränkung ist ein Kleinanleger eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden Voraussetzngen erfüllt: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der Richtlinie 2014/65/ EU („MiFID II“) oder (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2016/97/EU (in der geänderten Fassung, die „Versicherungsvertriebsrichtlinie“), soweit dieser Kunde kein professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) MiFID II ist;. Demgemäß wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in der geänderten Fassung, die „PRIIP-Verordnung“) für das Angebot oder den Verkauf der Neuen Teilschuldverschreibungen oder die anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich erforderlich ist; somit kann das Angebot oder der Verkauf der Neuen Teilschuldverschreibungen oder die anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.
Für Zwecke der Propekverordnung stellt dieses Dokument eine eine Werbemitteilung und keinen dar. Es ist somit weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren. Ein gemäß der Prospektverordnung erstellter Prospekt wurde veröffentlicht und ist auf der Website der Luxemburger Börse abrufbar. Anleger sollten die Wertpapiere, auf die in diesem Dokument Bezug genommen wird, nur auf der Grundlage der im Prospekt enthaltenen Informationen zeichnen oder kaufen.
Diese Mitteilung richtet sich nur an (i) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs, oder (ii) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Order 2005 („Verodnung“) unter dem Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) fallen, und (iii) vermögende Einrichtungen („high net worth entties“) sowie andere Personen, denen sie rechtmäßig übermittelt werden darf und welche unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (alle diese Personen gemäß (i), (ii) und (iii) werden als „relevante Personen“ bezeichnet), und ist nur an relevanten Personen gerichtet. Jede Ausübung von Anlagetätigkeiten, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit relevanten Personen durchgeführt. Jede Person, die keine relevante Person ist, sollte nicht auf der Grundlage dieses Dokuments oder seines Inhalts handeln und sich nicht auf dieses Dokument oder seinen Inhalt verlassen.
Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer, aller Bundesstaaten der Vereinigten Staaten und des District of Columbia) veröffentlicht oder verbreitet werden. Diese Mitteilung ist nicht und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar und ist auch nicht Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung. Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner aktuellen Fassung (der „Securities Act“) registriert. Die Wertpapiere dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung oder zu Gunsten von US-Personen (gemäß Definition in der Regulation S des Securities Act) angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt.
Ende der Mitteilung euro adhoc
Emittent: Atrium European Real Estate Limited
Seaton Place 11-15
UK-JE4 0QH St Helier Jersey / Channel Islands
Telefon: +44 (0)20 7831 3113
FAX:
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