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FPÖ – Stefan: FPÖ setzt sich für Rechtsanwaltsanwärter ein

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Wien (OTS) – Um eine österreichweit einheitliche Regelung für die Anerkennung der Kernpraxiszeit in der Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter im Zusammenhang mit der COVID-Kurzarbeit zu gewährleisten, sind SPÖ und NEOS unserem Vorschlag gefolgt und haben einen dementsprechenden Antrag im heutigen Justizausschuss mitgetragen. Der Hintergrund ist, dass Rechtsanwaltsanwärter eine bestimmte Berufspraxis benötigen, einerseits um die Rechtsanwaltsprüfung abzulegen und andererseits um als selbständige Rechtsanwälte tätig werden zu können. „Da viele Kanzleien durch die Corona-Pandemie ihren Mitarbeitern Kurzarbeit verordnet haben, ist dies zuweilen im vollen Umfang ohne Verschulden der Rechtsanwaltsanwärter leider nicht möglich. Deshalb soll diese Kurzarbeit voll als Kernpraxiszeit angerechnet werden“, erklärte der freiheitliche Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan.

„Bedauerlich ist aber, dass ÖVP und Grüne diesem Oppositions-Antrag vorerst nicht zustimmten“, so Stefan und weiter:
„So hoffen wir, dass ÖVP und Grüne diesen Vorschlag in der kommenden Plenarsitzung bei der Zweiten Lesung der Änderung der Rechtsanwaltsordnung mit uns gemeinsam umsetzen werden, und dass die Rechtsanwaltskammern die Dringlichkeit dieses Anliegens unterstützen.“

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